„Sorgenkind“: Goodwill – Auswirkungen der Inflation und des Zinsanstiegs

PrintMailRate-it
veröffentlicht am 12. Juni 2023 / Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Seit Jahren gilt der auch als Goodwill bezeichnete Geschäfts- oder Firmenwert als „Sorgenkind“ der Konzernrechnungslegung. Zuletzt wurde die geeignete Bilanzierungs­methodik für diesen Überschussbetrag aus dem Erwerb von Tochterunternehmen in der IFRS-Welt kontrovers diskutiert. Da die zunehmende Inflation und steigende Zins­sätze dessen Werthaltigkeit vermehrt infrage stellen werden, bleibt er in 2023 weiter­hin im Fokus.

   

   
Der Goodwill ergibt sich beim Unternehmenserwerb als der Betrag, den die gezahlte Gegenleistung den Markt­wert des erworbenen bilanzierten Nettovermögens übersteigt. Aufgrund regelmäßig erwarteter Synergien oder weiterer schwer zu greifender Vorteile aus Unternehmenstransaktionen, sind solche positiven Differenzbeträge in der Praxis die Regel.


 

Unterschiedliche Behandlung nach HGB und IFRS

Sowohl die nationale (HGB) als auch die internationale (IFRS) Rechnungslegung sind sich einig, dass dieser Differenzbetrag nicht etwa als Aufwand, sondern auf der Aktivseite als Teil des immateriellen Vermögens zu erfassen ist. Bei der Folgebewertung unterscheiden sich beide Bilanzierungsnormen aber bereits. Nach HGB ist planmäßig – im Zweifel über eine angenommene Nutzungsdauer von 10 Jahren – abzuschreiben, während nach IFRS lediglich eine jährliche Prüfung auf Werthaltigkeit vorzunehmen ist. Eine solche Beurteilung ist zwar auch nach HGB zusätzlich geboten, aufgrund der sukzessiven Reduktion des Buchwertes infolge der planmäßigen Abschreibung ist die Tragweite dagegen deutlich kleiner. 

Beim internationalen Standardsetzer wurde daher bis ins vergangene Jahr hinein diskutiert, ob eine planmäßige Abschreibung des Goodwill nicht ebenfalls nach IFRS eine geeignete Lösung darstellt, um Druck vom Wertmin­derungstest zu nehmen. Letztlich entschied sich das Gremium zwar gegen eine Änderung der Bilanzierungs­normen, die Diskussion zeigt jedoch wie kritisch die Werthaltigkeit des Goodwill in der Praxis sein kann. 

 

Wertminderungstest in aktuellen Krisenzeiten

Da es nach IFRS beim sog. Impairment-Only-Ansatz bleibt, kommt der jährlichen Beurteilung der Werthaltigkeit eine hohe Bedeutung zu. Hierzu ist für die zugehörige zahlungsmittelgenerierende Einheit – häufig die ent­sprechende Tochtergesellschaft – der sog. erzielbare Betrag zu schätzen, wofür eine Diskontierung der er­warteten künftigen Zahlungsflüsse vorgenommen wird.
 
Inflation und Zinsanstieg führen hierbei theoretisch zu zwei gegenläufigen Effekten: die Inflation erhöht die künftigen (nominalen) Zahlungsmittelflüsse im Zähler und der Zinsanstieg den Diskontierungseffekt im Nenner. Während der Diskontierungszinssatz in der Realität wohl tatsächlich steigen dürfte, stellt sich allerdings die Frage, wie sich Inflation und Zinsanstieg auf die Planwerte der künftigen Zahlungsmittelflüsse in der Praxis auswirken.

Der Preisanstieg, insb. im Energiebereich, dürfte zunächst vor allem die Kostenseite betreffen. Inwiefern die erhöhten Kosten an die Kunden weitergegeben werden können und somit durch erhöhten Umsatz ausgeglichen werden, ist unsicher und im Einzelfall zu hinterfragen. Entsprechend kann es vorkommen, dass sich durch die Inflation in der Nettobetrachtung der erzielten Margen ein negativer Effekt einstellt. Zudem ist zu berücksich­tigen, dass Inflation und Zinsanstieg die Konjunktur beeinträchtigen und somit zu generell pessimistischeren Planungen führen können. Das Ausmaß der Auswirkungen unterscheidet sich sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen und hängt von der Branche, dem Geschäftsmodell sowie der individuellen Marktposition ab. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage müssen aber zahlreiche Unternehmen mit sinkenden künftigen Renditen rechnen. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass der (diskontierte) erzielbare Betrag den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht mehr deckt und er somit außerplanmäßig abzuschreiben ist.
 

Fazit

In Krisenzeiten kommt der Frage nach der Werthaltigkeit des Goodwill eine besondere Bedeutung zu. Pessimis­tischere Planungen und die negativen Effekte durch Inflation und Zinsanstieg können dazu führen, dass ein vormals womöglich als werthaltig eingestufter Geschäfts- oder Firmenwert nun außerplanmäßig abzuschreiben ist. Das verschlechtert das Bilanzbild von in Krisenzeiten ohnehin angeschlagenen Unternehmen nochmals. Die genannten Effekte werden sicherlich in Abhängigkeit der Branche und des konkreten Einzelfalls unterschied­lich stark ausfallen. Bilanzierer sollten sich für dieses Problemfeld der Bilanzierung aber in jedem Fall sensi­bilisieren und die Auswirkungen der hohen Inflation und der steigenden Zinssätze rechtzeitig analysieren.

Bitte beachten Sie

  • Sowohl nach HGB als auch nach IFRS ist die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts fortlaufend zu hinterfragen.

  • In Zeiten hoher Inflation und steigender Zinssätze ist zunehmend damit zu rechnen, dass der Wertminderungstest in einer ausserplanmässigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

    resultiert.

  • Die Analyse ist im Einzelfall vorzunehmen und wird in Abhängigkeit von Branche und Geschäftstätigkeit zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu