Artikelserie: Zulässige Green Claims oder unzulässiges Greenwashing?

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„Green Claims und „Sustainability Claims​​“ – Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU, die als Grundlage für Ihre fundierte Entscheidung zur weiterführenden Beratung dienen. 


Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Unternehmen, die umweltfreundliche Produkte oder Dienst­leistungen anbieten, diese Claims nutzen, um sich als nachhaltig zu positionieren. Zu den relevanten Aus­lobungen zählen „naturfreundlich“, „ressourcenfreundlich“, „ökologisch“, „umweltgerecht“, „klima­freundlich“, „klimaneutral“, „umweltverträglich“, „schadstofffrei“, „emissionsfrei“, „CO2-neutral“, „verringerte CO2-Emissionen“, „biologisch abbaubar“, „plastikfrei“, „aus 100 Prozent​ recyceltem Material“, sowie „bewusst“ und „verantwortungsbewusst“. Auch „regional“ und „saisonal“ fallen unter diese Kategorie.


Diese Claims müssen spezifische Anforderungen erfüllen, da die Rechtslage komplex ist. Legitime Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims sind klar von irreführendem Greenwashing abgegrenzt. Verschiedene Praktiken wie „Greenlabeling“, „Greenlighting“ und „Greenshifting“ sind weiter differenziert. Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben können zu erheblichen Strafen führen. Insbesondere Verbraucher- und Umweltschutzverbände gehen aktiv gegen irreführende „grüne Aussagen“ vor, insbesondere im Bereich „Klima- bzw. CO2-Neutralität“.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich gründlich mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen und ihre Umweltaussagen verifizierbar und nicht irreführend sind. Die Rechtsprechung zu umweltbezogener und nachhaltiger Werbung hat eine Reihe von Entscheidungen hervorgebracht, die hohe Anforderungen stellen.

Zu beachten ist auch die sich entwickelnde EU-Gesetzgebung, insbesondere die „Green-Claims-Richtlinie“ und die „Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie“ (ECGT-RL EU 2024/825)​, die darauf abzielen, Greenwashing einzudämmen und Transparenz sowie Glaubwürdigkeit von Umweltbehauptungen zu erhöhen.

Für Unternehmen, die sich auf den globalen Märkten behaupten wollen, bietet die Einhaltung dieser har­mo­ni­sierten Vorgaben nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern kann auch ein entscheidender Wett­be­werbs­vor­teil sein. Die grenzüberschreitende Expertise von Rödl & Partner in diesem spezifischen Bereich kann dabei helfen, die rechtlichen Herausforderungen zu navigieren, die mit der nachhaltigen Umstellung verbunden sind. Da­durch wird die „grüne und nachhaltige Kommunikation“ effektiv und rechtskonform gestalten. 

Das Bewusstsein und die korrekte Anwendung dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind ent­scheidend, um nicht nur Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sondern auch um das Unternehmensimage positiv zu gestalten und das nachhaltige Wachstum zu unterstützen. Entdecken Sie die Artikelreihe von Rödl & Partner – in der wir uns auf die Darstellung des aktuellen rechtlichen Rahmens sowie auf zukünftige Entwicklungen in nationalen und europäischen Rechtsvorschriften und Gerichts­entscheidungen konzentrieren – als unverzichtbare Quelle für Ihr Unternehmen, um umweltbezogene Werbung und Nach­haltig­keits­ver­sprechen rechtssicher in Ihre Marketingstrategie einzubinden und sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

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Gesetzgebung

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Rechtsprechung zum Thema „Green Claims“

Aufgrund des bisherigen Mangels an spezialgesetzlichen Regelungen für Umweltangaben wurden die allgemeinen Irreführungsverbote durch die Gerichte und die Entscheidungsorgane der Selbstkontrolle der Werbewirtschaft ausgelegt, wodurch die Anforderungen an solche Werbung konkretisiert wurden. Deutsche Gerichte sind hierbei Vorreiter, doch auch in anderen Ländern gibt es zunehmend Entscheidungen in diesem Bereich.


Solange es keine spezifischen Rechtsvorschriften zu Green Claims gibt, vermittelt diese Rechtsprechung den Unternehmen wichtige Anhaltspunkte, um ihre grüne Kommunikation rechtssicher zu gestalten. Abonnieren Sie daher diese Artikelreihe und bleiben Sie „Up-to-Date“ in Sachen Rechtsprechung zum Thema „Green Claims“ – in Deutschland und EU-weit.

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​veröffentlicht am 6. März 2024
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