EU Plastiksteuer als steuerliche Maßnahme des EU Green Deal – Eine neue (indirekte) Steuer oder Abgabe?

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zuletzt aktualisiert im Juni 2024 

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Um die im Rahmen des Pariser Abkommens festgelegten Klimaziele zu erreichen, wurde mit dem Euratom-Beschluss vom 14. Dezember 2020 eine „neue Plastiksteuer” vorgesehen, die von den EU-Mitgliedstaaten auf nicht recycelte Plastik-/Kunst­stoff­verpackungsabfälle zu zahlen ist. Die entsprechenden Parameter der Plastiksteuer können von den EU-Mitgliedstaaten individuell festgelegt werden. Deutschland etwa sieht nun mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Einwegkunststofffonds (Einweg­kunst­stoff­fondsgesetz – EWKFondsG) zu Mitte Mai 2023 eine Abgabe, keine Steuer, auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte und Meldepflichten für bestimmte Unternehmer ab 2024 vor. 


Ziel der Europäischen Kommission ist es, durch die Einführung der Plastiksteuer ein weiteres Instrument zu schaffen, um den Klimawandel zu stoppen, den Rückgang der Artenvielfalt zu bekämpfen und die Umweltverschmutzung zu minimieren. Außerdem soll sie dazu dienen, die Schulden aus der Covid 19-Pandemie langfristig zu reduzieren.

Environmental Thinking

Die Broschüre informiert Sie umfassend über die EU Plastiksteuer in 20 europäischen Ländern.
 
79 Seiten, 1. Ausgabe
Seit Januar 2021 erhebt die Europäische Union (EU) bereits eine Plastik-/Kunststoffabgabe auf nicht recycelte Kunststoff­ver­packungsabfälle. Dies ist eine von mehreren Steuerreformen im Rahmen des EU Green Deal. Der Green Deal der EU ist ein Paket von politischen Initiativen, mit denen bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Zu den Instrumenten, mit denen man die Klimaneutralität bis 2050 erreichen will, gehören der EU-Emissions­handel, die Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismen (CBMA), die Energiebesteuerungsrichtlinie und eben auch die Besteuerung von Plastik-/Kunststoffabfällen. Darüber hinaus sollen eine effizientere Ressour­cennutzung gefördert und ein sauberer Übergang zu einer Kreislauf-/Recyclingwirtschaft geschaffen werden.
​Ausführliche Informationen zur Gesetzeslage der EU Plastiksteuer in den einzelnen Ländern finden Sie im Folgenden (in englischer Sprache).

Disclaimer

​Die in der Übersicht verwendeten Informationen auf dem Stand von September 2022 mit einem Update im Juli 2023 und Mai 2024 sind nicht allumfassend, da sie zu allgemeinen Informationszwecken dienen und sich nicht auf die spezifische Situation einer natür­li­chen oder juristischen Person beziehen.
 
Der Inhalt dieser Informationen ist ein​ allgemeiner und grober und beschränkt sich auf das einschlägige, aktuell gültige nationale Recht. Diese Übersicht stellt keine steuerrechtliche Beratung dar. Im Laufe der Zeit kann es zu Änderungen von Vorschriften, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen, amtlichen Verlautbarungen der zustän­digen Steuerbehörden und deren Auslegung kommen, die den Inhalt dieser Übersicht beeinflussen können.
 
Die Übersicht stellt keine geschäftliche, finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung oder Information dar und kann eine solche auch nicht ersetzen. Der Inhalt kann daher in keiner Weise als Beratung oder als ein darauf gerichtetes rechtsverbindliches Angebot verstanden werden, auch nicht stillschweigend, da wir mit der veröffentlichten Übersicht lediglich unsere subjektive Meinung wiedergeben.
 
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