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Was verbirgt sich hinter dem CBAM, wie wird dieser Mechanismus funktionieren und welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, um sich darauf vorzubereiten? Wir geben Unternehmen einen Überblick über die neuen Regelungen.
Ein autorisierter CBAM-Deklarant ist eine Person, die registriert ist, um vom CBAM erfasste Waren in die EU zu importieren und die Melde- und Zertifikatskaufpflichten des CBAM erfüllen muss. Die Zollbehörden werden den Import von Waren durch eine andere Person als einem autorisierten CBAM-Deklaranten nicht zulassen. Ein autorisierter Deklarant kann mehr als einen Importeur vertreten. Die Deklaranten registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind. Ihr Status als autorisierter Deklarant wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt.
Für jede Tonne direkter Treibhausgasemissionen aus der Produktion der Waren muss ein Zertifikat erworben werden. Der Preis für CBAM-Zertifikate entspricht dem durchschnittlichen Preis der Zertifikate des EU-ETS der Vorwoche und wird wöchentlich bekannt gegeben. Zertifikate können jederzeit erworben und im registrierten CBAM-Zertifikatskonto des autorisierten Deklaranten gespeichert werden.
Am Ende der Quartale müssen autorisierte Deklaranten sicherstellen, dass ihr Konto Zertifikate enthält, die mindestens 80 Prozent der Emissionen der im laufenden Kalenderjahr importierten Waren abdecken.
Der CBAM wird nur auf den Anteil der Emissionen angewendet, der nicht von kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten profitiert, da sie von 2026 bis 2034 schrittweise abgeschafft werden.
Unternehmen können überschüssige Zertifikate (mit einer Gültigkeit von zwei Jahren) erwerben und eine begrenzte Anzahl im Rahmen eines jährlichen Ausgleichsprozesses weiterverkaufen. Während dieses Ausgleichsprozesses werden Unternehmen erworbene Zertifikate im Wert der gesamten gemeldeten Emissionen ihrer Importe im vergangenen Jahr abgeben (wenn sie nicht über genügend Zertifikate verfügen, müssen sie entsprechend mehr erwerben). Eine Strafe in Höhe der ETS-Strafen (zum heutigen Zeitpunkt sind das 100 Euro pro Tonne CO2e) wird verhängt, wenn Importeure die erforderlichen Zertifikate nicht abgeben.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass CBAM künftig weitere Waren mit hohem Risiko für „Carbon Leakage“ abdecken wird, wie beispielsweise Erdöl, organische Chemikalien, Kohle und Eisenerze.
Warenimporte im Wert von weniger als 150 Euro pro Sendung sollen von der Regelung ausgenommen sein. Das CBAM wird keine Importe aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz erfassen, da diese Länder das EU-ETS übernehmen oder damit verknüpft sind. Auch Strommärkte, die durch Marktverknüpfung mit dem EU-Binnenmarkt integriert sind, werden von der Regelung ausgenommen sein.
Bereit für die Umsetzung des CBAM? Kennen Sie Ihre Lieferanten in Bezug auf den CO2-Ausstoß? Die Emissionen eines Produkts können zwischen verschiedenen Ländern und Produktionsstätten erheblich variieren.
Unternehmen sollten in Bezug auf CBAM zumindest die folgenden Punkte klären:
Unternehmen haben nur noch drei oder vier jährliche Prozesse vor sich, bevor CBAM voll zum Tragen kommt. Wenn Unternehmen jetzt ihre Angelegenheiten in Ordnung bringen, haben sie genug Zeit, um die CO2-Bilanzierung und das Lieferantenengagement in ihre Prozesse zu integrieren und ihre Lieferketten auf die steigenden Kosten für CO2 vorzubereiten.
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