Themenspecial: DAC 6

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Mitteilungspflicht für grenz­über­schreitende Steuergestaltungen

Wissen Sie noch, was für ein Tag der 25. Juni 2018 für Sie war? Für die steuerrechtliche Compliance stellt er einen Wendepunkt dar. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die ab dem Tag umgesetzt worden sind, müssen unter bestimmten Bedingungen den Finanzbehörden bis zum 31. August 2020 gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung. Ursächlich hierfür ist die 6. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – DAC), die sog. DAC 6. In unserem Themenspecial zur DAC 6 erläutern wir den Hintergrund der Richtlinie und geben Ihnen einen Überblick über die Meldepflicht sowie die Corona-bedingte Verschiebung der Meldefrist, die in Deutschland leider nicht umgesetzt wurde. 

Darüber hinaus gehen wir in unserem Themenspecial vertieft darauf ein, wer nach der DAC 6 melden muss und welche Kennzeichen eine Meldung auslösen können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie umgesetzt hat und wie weit die anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sind. Erste Anwendungserfahrungen aus Polen zeigen den hohen Beratungsbedarf bei diesem Thema.

Schließlich klären wir die Frage, wie die DAC 6 im Hinblick auf strafrechtliche Compliance einzuordnen ist.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen Bereit für DAC 6: EU-weite Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen kommt. Wir klären, was Sie jetzt wissen müssen: Warum, wer, welche Fälle, was, wann und wie die Meldepflicht erfolgreich gemeistert werden kann. Denn für einige Gestaltungen bleibt nur wenig Zeit. Mehr »

DAC 6 Aufschub der Meldefristen – Und Deutschland macht nicht mit

Um meldepflichtige Personen in Zeiten der Covid-19-Pandemie nicht mit Bürokratie­pflichten in Zusammenhang mit DAC 6 unnötig zu belasten, wurde am 24. Juni 2020 die EU-Amtshilferichtlinie dahingehend geändert, dass Mitgliedstaaten die Melde­fristen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen verlängern können. Mehr »

DAC 6Meldepflicht von Steuer­ge­stal­tungen: Eine langwierige politische Entwicklung

Durch die Veröffentlichung der DAC 6-Richtlinie (Änderungsrichtlinie 2018/822/EU) am 25. Juni 2018 im Amtsblatt der EU werden sog. Intermediäre verpflichtet, be­stimmte Steuergestaltungen ab dem 25. Juni 2018 ihren nationalen Steuer­behörden zu melden. Mehr »

DAC 6 Überblick über DAC 6: Wer, was, wie, wann und warum

Mit nicht einmal zehn Seiten Text erscheint die 6. Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie ((EU) 2018/822; kurz: DAC 6) auf den ersten Blick relativ harmlos – und dabei ist der über zweiseitige Anhang bereits mitgezählt. Mehr »

DAC 6Umsetzung der DAC 6 in deutsches Recht: Das kommt auf Sie zu

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zugestimmt und damit die vom europäischen Richtliniengeber vorgegebene Umsetzungsfrist vom 31. Dezember 2019 noch eingehalten. Mehr »

DAC 6 Handlungsbedarf in Unternehmen: Unsere Lösung für DAC 6

DAC 6 stellt Unternehmen vor die Aufgabe, ihr Tax Compliance Management um eine völlig neue Komponente zu erweitern. Davon wird das gesamte Unternehmen – nicht nur die Steuerabteilung – betroffen sein. Digitale Tools sind dabei hilfreich, aber letztlich auch nur ein „handwerkliches” Hilfsmittel. Mehr »

DAC 6Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: DAC 6-Suite von Rödl & Partner mit beck-digitax-Prädikat

Die Meldepflicht der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6) wird zum 1. Juli 2020 in Deutschland erstmalige Anwendung finden. Sie weist Unternehmen und Intermediäre zur Übermittlung mitteilungspflichtiger Ereignisse gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern an. Mehr »

DAC 6Grenzüberschreitende Steuer­ge­stal­tung: So trifft Sie die Meldepflicht

Im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuer­gestaltungen ist – der Vorgabe der EU-Richtlinie 2018/822 vom 25. Mai 2018 (sog. DAC 6) folgend – die Meldepflicht als eine des Intermediärs ausgestaltet. Mehr »

DAC 6 Kennzeichen mit Main-Benefit-Test: Der Steuervorteil zählt

Steuergestaltung und Steuervorteil – bei wem bei diesen Begriffen die Alarmglocken in Sachen Mitteilungs­pflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen schrillen, hat den ersten Complianceschritt getan. Aber nicht jeder Steuervorteil begründet auch eine Meldepflicht. Mehr »

DAC 6 Kennzeichen ohne Main-Benefit-Test: Es gibt (fast) keinen Exit

Bei den Kennzeichen ohne Main-Benefit-Test hält sich das deutsche Umsetzungsgesetz an die Vorgaben der DAC 6-Richtlinie. Das Gesetz kennt in § 138e Abs. 2 AO fünf Gruppen von Kennzeichen, deren bloßes Vorliegen eine Meldepflicht auslöst. Daher ist es ratsam diese Kennzeichen zu kennen. Mehr »

DAC 6DAC 6: Umsetzung in Europa

Die Meldepflichten zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sind ein europäisches Projekt. Da grenzüber­schreitende Gestaltungen zu Meldepflichten in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten führen können, ist es, auch für multinational aufgestellte Unternehmen wichtig über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Mehr »

DAC 6 DAC 6 in der Praxis: Polnische Er­fah­rungen nach der Implemen­tie­rung

Jeder Unternehmer sucht natürlicherweise nach Lösungen, die es ihm ermöglichen, seine Steuerlast zu min­dern. Am häufigsten geschieht das durch die effektive Nutzung von Steuerbefreiungen und die Wahl von günstigeren Besteuerungsmethoden, aber auch durch internationale Strukturen. Mehr »

DAC 6 Umsetzung der DAC 6: Ein kritischer Seitenblick

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25. Mai 2018, kurz DAC 6, in nationales Recht verfolgt der Gesetzgeber konsequent sein Ziel, weitergehende Meldepflichten im Steuerrecht einzuführen. Sie treffen insbesondere die Berater. Mehr »

​veröffentlicht am 30. Oktober 2019

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Dr. Isabel Bauernschmitt

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