Betriebsprüfung bei steuerbegünstigten Körperschaften

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In den letzten Jahren stehen die steuer­begünstigten Körper­schaften zunehmend im Fokus der Finanz­ver­waltung. Spezialisierte Betriebs­prüfer analysieren dabei umfassend die Rechnungs­legung und die Zuordnung der Geschäfts­vorfälle in die vier Sphären ideeller Bereich, Vermögens­verwaltung, Zweck­betriebe und steuer­pflichtige wirt­schaftliche Geschäfts­betriebe sowie alle weiteren steuer­lichen Nach­weise. Fehler in der Sphären­zuordnung und der umsatz­steuer­lichen Be­urteilung können gewichtige Folgen für die steuer­begünstigte Ein­richtung nach sich ziehen. Neben finanziell belastenden Steuer­nach­zahlungen kann die Betriebs­prüfung auch zur Ab­erken­nung der Gemein­nützigkeit führen.

Aus dem Grund ist es wichtig schon vor dem Beginn der Betriebs­prüfung mögliche Risiken zu identifizieren und den Prüfer während seiner An­wesen­heit unter Beachtung der Besonder­heiten der steuer­begünstigten Organisation fach­kundig zu begleiten. Aus Un­wissenheit irrtümlich falsche Erläuter­ungen von Sach­verhalten durch die jeweilige Ein­richtung führen häufig zu Miss­verständnissen und Fehl­deutungen seitens der Prüfer, welche im Nach­hinein nur mit erheblichen Be­mühungen wieder richtig gestellt werden können. Deshalb empfehlen wir bereits mit An­ordnung der steuer­lichen Außen­prüfung einen erfahrenen Experten einzu­schalten und den Aus­tausch mit der Betriebs­prüfung führen zu lassen.

Damit Sie einen Ein­blick in diese Thematik bekommen und eventuelle Risiken abschätzen können, informieren wir über häufig auftretende Streit­fragen, aktuelle Prüfungs­schwer­punkte der die Finanz­verwaltung und andere aktuelle Ent­wicklungen.

Mittelverwendung bei steuer­begünstigt anerkannten Körper­schaften

Bild Quittung


​Immer häufiger rückt eine Prüfung der ordnungs­gemäßen Mittel­verwendung von steuer­begünstigt aner­kannten Körper­schaften in den Fokus der Betriebs­prüfer des Finanz­amtes. Die Nachweis­pflicht hinsichtlich einer ordnungs­gemäßen Mittel­verwendung obliegt der jeweiligen Ein­richtung und ist anhand einer geeigneten Mittel­verwendungs­rechnung darzu­legen. Mehr »

Umsatzsteuerbefreiungen und umsatzsteuerpflichtige Leistungen

Bild Hand mit Münzen


Im Rahmen von Betriebs­prüfungen bei gemein­nützigen Organi­sationen treten vermehrt Dis­kussionen zwischen der steuer­begünstigten Körper­schaft und dem Finanz­amt auf, in denen es um eine Nach­ver­steuer­ung von Vor­gängen geht, die per Gesetz an sich steuer­frei gestellt sind. Dabei handelt es sich konkret um die fehlende Er­bring­ung von Nach­weisen und Unter­lagen, die die Steuer­befreiung belegen sollen. Mehr »

Umsatzsteuerliche Organschaft

Bild Taschenrechner und Lupe
​Umsatz­steuer­liche Organ­schaften bilden eine potenzielle Angriffs­fläche bei Betriebs­prüfungen. Denn gehen die ver­bundenen Unter­nehmen fälschlicher­weise vom Vor­liegen einer umsatz­steuerlichen Organ­schaft aus, kann es zu hohen Steuer­nach­zahlungen kommen. Mehr »

Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung

Bild Taschenrechner
Steuer­nach­zahlungen und -erstat­tungen werden nach einer Anlauf­hemmung von 15 Monaten verzinst. Da die Prüfungs­zeit­räume nach dem Ab­schluss von Betriebs­prüfung zumeist schon einige Jahre zurück­liegen, entstehen nicht selten hohe Verzinsungs­beträge. Nachdem das Bundes­verfas­sungs­gericht die Ver­zinsung nach § 233a AO mit 6 Prozent pro Jahr für verfas­sungs­widrig erklärt hat, reagierte die Finanz­verwaltung. Mehr »

Vorsteuerabzug – Risiko und Chance zugleich

Bild Lupe


Die Inan­spruch­nahme des Vor­steuer­abzugs stellt für als steuer­begünstigt aner­kannte Ein­richtungen ein lukratives Instrument zur Generierung von Liqui­ditäts­vor­teilen dar. Die ordnungs­gemäße Ermit­tlung des An­spruchs stellt die Körper­schaften oft vor größere Heraus­forder­ungen. Das haben auch die Betriebs­prüfer erkannt und legen erhöhte Auf­merk­samkeit im Rahmen der Betriebs­prüfungen auf dieses Thema. Mehr »

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Bild Münzen


Die steuer­pflichtigen wirt­schaft­lichen Geschäfts­betriebe stehen im Zentrum der Diskussionen mit der Betriebs­prüfung, da in der Er­stel­lung der Steuer­erklärungen häufig Fehler auftreten und die beabsichtigten steuer­lichen Mehr­einnahmen durch die Finanz­verwaltung vor­dringlich vermutet werden. Mehr »

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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