Themenspecial: Der Side Letter

PrintMailRate-it

Ein international genutztes Vehikel für Nebenvereinbarungen

In der unternehmerischen Praxis sind Nebenvereinbarungen zum eigentlichen Hauptvertrag weit verbreitet. Sog. Side Letter sind aus verschiedenen Gründen beliebt: Die Zusatzvereinbarung bietet den Vertragsparteien Flexibilität im Einzelfall und kann die unerwünschte Offenlegung von Gestaltungen vermeiden. Allerdings ist der Einsatz eines Side Letters nicht ohne Risiko. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob mit ihm die mit dem Agreement insgesamt beabsichtigten Ziele auch tatsächlich wirksam erreicht werden können.

Das vorliegende Themenspecial soll das Phänomen des Side Letters aus den Blickwickeln unterschiedlicher Rechtsgebiete (u.a. in der Nachfolge und bei Transaktionen) sowie Rechtsordnungen (Tschechien, Schweiz, Singapur, Polen und Spanien) beleuchten und so dem Rechtsanwender eine grundsätzliche Orientierung bieten.

Der Side LetterSide Letter in der Praxis: Wesen, typische Regelungsgegenstände, Abschluss und Rechtsdurchsetzung

Vielfach werden in der anwaltlichen Vertragsgestaltung geschäftliche Inhalte nicht in das Hauptvertragswerk, sondern in einen sog. „Side Letter” aufgenommen. Die Beweggründe hierfür sind v.a. eine erleichterte Möglich­keit zur Geheimhaltung ebenso wie eine weitreichende Form- und Inhaltsfreiheit. Mehr »

Der Side LetterDer Side Letter als möglicher Teil der Erbfolgeregelung

In der Wirtschaftspraxis sowie im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr ist der Side Letter ein be­liebtes Instrument, um Zusatzvereinbarungen zu einem Hauptvertrag zu treffen. Die damit verfolgten Zwecke sind vielseitig. Bei der Verwendung eines Side Letters bei Erbfolgeregelungen ist Vorsicht geboten. Mehr »

Der Side LetterSide Letter in der Transaktion: Fluch und Segen

Side Letter werden im Transaktionsgeschäft mit sehr unterschiedlichen Inhalten und Zielrichtungen geschlos­sen. Der Anwendungsbereich reicht u.a. von Absprachen zu Garantieversprechen über die Vereinbarung von Verhaltenspflichten der Parteien bis zu Absprachen zu Optionsrechten. Mehr »

Der Side Letter Gesellschaftsvertrag und Side Letter – Spannungsfeld: Gültige Vereinbarung vs. Gesetzesumgehung

Der Gesellschaftsvertrag dient der Gründung und der Organisation einer Gesellschaft. Außerhalb des Gesell­schafts­vertrags stehende Vereinbarungen, sind Erklärungen, die von den allgemeinen Prinzipien des Privat­rechts ausgehen. Solche Side Letter regeln Rechte und Pflichten außerhalb des Gesellschaftsvertrags. Der Beitrag berücksichtig das tschechische Recht. Mehr »

Der Side Letter Der Aktionärbindungsvertrag als flexibles Instrument zur Personalisierung einer Schweizer Aktiengesellschaft

Mit einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) haben die Aktionäre einer Schweizer Aktiengesellschaft die Möglich­keit, sich über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten hinaus untereinander über die Ausübung ihrer Aktio­närs­rechte zu einigen. Da der ABV gesetzlich nicht geregelt ist, besteht im Schweizer Recht eine Vielfalt an Ausgestaltungsmöglichkeiten. Mehr »

Der Side LetterDer Side Letter im asiatischen Rechtsverkehr: Singapur im Fokus

Der Side Letter spielt im asiatischen Rechtsverkehr als vertragliche Nebenabrede eine nicht unwesentliche Rolle. Komplexe wirtschaftliche und rechtliche Strukturen sowie interkulturelle Unterschiede im Hinblick auf Vertragsverhandlungen führen dazu, dass bereits vereinbarte Vertragsinhalte ergänzt werden müssen. Mehr »

Der Side LetterSide Letter und Arbeitsrecht in Polen

Beim Abschluss von Verträgen mit den wichtigsten Arbeitnehmern im Unternehmen werden häufig Nebenab­reden (engl. Side Letter) getroffen, die die Bedingungen für die Gewährung von Prämien (Boni) oder sonstigen Leistungen nach Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen regeln. Mehr »

Der Side Letter Ein Side Letter kann nicht alles regeln

„Side Letter“ werden häufig in der Endphase von schwierigen Verhandlungen (z.B. im M&A- oder Immobilien­kontext) als Rettungswerkzeuge eingesetzt, um heikle oder streng vertrauliche Angelegenheiten in die Haupt­transaktion einzubeziehen. Die besonderen Umstände können aber zu verschiedenen Probleme führen. Der Beitrag geht dabei auch auf die Rechtslage in Spanien ein. Mehr »

​veröffentlicht am 20. November 2019

Kontakt

Contact Person Picture

Patrick Satzinger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

+49 911 9193 1621

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Oliver Saha

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Associate Partner

+49 911 9193 1625

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Themen im Fokus

Unternehmer­briefing

Kein Themenspecial verpas­sen mit unserem Newsletter!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu