Ready for 2025: Überblick wesentlicher Neuerungen ab 2025

PrintMailRate-it

​​​​veröffentlicht am 10. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 8 Minuten

 ​​​​​​​

Das neue Jahr 2025 hält für Unternehmen einige Neuerungen bereit, die es zu beachten und deren Auswirkungen es zu prüfen gilt. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick zu ausgewählten relevanten Neuerungen aus den Berei­chen Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Konzernabschlussprüfung, ESG-Reporting und Prüfung, IT-Sicherheit sowie Governance, Risk & Compliance-Themen und bietet somit einen Orientierungsrahmen für die Vorbereitung auf das neue Jahr.​​​​​​​​​​​​​ 


 

Alle Themen haben wir auch in einer tabellarischen Checklist für Sie zusammengestellt!
Zur Checklist „Ready for 2025” »
 

Handelsbilanzielle Rechnungslegung​

Überblick geänderter/neuer IDW-Verlautbarungen (inkl. Entwürfe):

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht regelmäßig Verlautbarungen, die sich mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung beschäftigen. Die Inhalte sind auch für Unternehmen relevant.

  • IDW RS FAB 5 (vormals: IDW RS HFA 5):
    Die Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen wurde aufgrund der Reform des Stiftungs­privatrechts überarbeitet und am 28.08.2024 verabschiedet. Hinsichtlich der Rechnungslegung wurden insbesondere Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung erst­mals bundeseinheitlich geregelt.
    Zum Artikel IDW RS FAB 5 »​ 

  • IDW RS FAB 41 (vormals: IDW RS HFA 41 n.F.):
    Die geänderte Stellungnahme zu Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 verabschiedet. Überarbeitet wurden insbesondere handels­bi­lanzielle Fragen im Zusammenhang mit grenzüber­schrei­tenden Formwechseln von Kapital­​gesell­schaften innerhalb der EU bzw. des EWR. Sie ist erstmals anzuwenden auf alle Formwechsel, denen ein nach dem 31.07.2024 gefasster Formwechselbeschluss zugrunde liegt.
    Zum Artikel IDW RS FAB 41 »

  • IDW ERS FAB 15 (vormals: IDW RS HFA 15):
    Der Entwurf einer Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels wurde am 22.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmens­bericht­erstat­tung (FAB) des IDW verabschiedet. Neben Klarstellungen im bisherigen sachlichen Anwendungsbe­​reich sind Ergänzungen vorgesehen zur handelsrechtlichen Bilanzierung nationaler Emissions­zertifi­kate i.S.d. BEHG sowie von Treibhaus­gasmin­derungs­quoten und -pflichten gem. BImSchG. Die Stellungnahme gilt für die Aufstel­​lung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Seitens des FAB wird jedoch empfohlen, bereits den Entwurf anzuwenden.
    Weitere Informationen: Neufassung von IDW RS HFA 15 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels als Entwurf verabschie​det | IDW​

  • IDW ERS FAB 18 (vormals: IDW RS HFA 18):
    Der Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandels­gesell­schaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 vom Fachausschuss Unter­nehmens­​berichterstattung (FAB) des IDW verabschiedet. Der Entwurf berücksichtigt Anpassungen und Ergänzungen, die infolge der geänderten Rechtslage erforderlich geworden sind (durch das MoPeG und das KöMoG). Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Ausführungen zur bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen (einschließlich sog. Liquiditätsausschüttungen) der Perso­nenhandelsgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters vorgesehen.
    Ergänzt werden sollen zudem die Regelungen zur Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personen­handelsgesellschaften um die Darlegung des Umgangs mit Sachzuzahlungen, die der Gesellschafter in die Beteiligungsgesellschaft leistet. Schließlich sollen noch Klarstellungen bezüglich sonstiger Aspekte erfolgen.
    Die Stellungnahme gilt für die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 30.06.2025 beginnen. Seitens des FAB wird jedoch empfohlen, bereits den Entwurf anzuwenden.
    Weitere Informationen: Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften: Neufassung von IDW RS HFA 18 als Entwurf verabschiedet | IDW

  • IDW ERS FAB 7 (vormals: IDW RS HFA 7 n.F.):
    Der Entwurf einer Neufassung der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften wurde am 17.06.2024 veröffentlicht. Anlass der Änderungen sind insbesondere die Gesetze zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG). Der neue § 1a KStG zur Optierung zur Körperschaftsbesteuerung kann Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung der optierenden Gesellschaft haben. Die neugefasste Stellungnahme soll erstmals anzuwenden sein auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Aktuell liegt noch keine finale Fassung vor.
    Zum Artikel IDW ERS FAB 7 » 

  • IDW RS IFA 1:
    Die neugefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1 n.F.) ist am 6.11.2024 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedet und am 14.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden. Anlass der Änderungen ist insbesondere die gesetzliche Verpflichtung zur klimaneutralen Sanierung des Gebäudebestands bis 2045, weshalb derartige Investitionen zukünftig bei der Beurteilung der Gebäudequalität stärker berücksichtigt werden sollen und sich dadurch handelsbilanzielle Auswirkungen ergeben. Die neugefasste Stellungnahme ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
    Zum Artikel IDW RS IFA 1 »

  • ​Das IDW hat am 12.02.2024 Hinweise zum Umgang mit Risiken aus der Entwicklung der Immobi­lien­märkte veröffentlicht. Aufgrund u.a. steigender Finanzierungszinsen, Materialkosten und Verzöge­run­gen in der Lieferkette steht die Bau- und Immobilienbranche weiterhin unter Druck. Die Hinweise beinhalten insbesondere solche zur Bewertung von Immobilien, zum Einfluss von nach dem Ab­schlussstichtag eingetretener Entwicklungen und Ereignisse auf den handelsrechtlichen Abschluss, zur Risikovorsorge bei Kreditinstituten sowie zur Bewertung von Kapitalanlagen in Immobilien.
    Weitere Informationen: Der Immobilienmarkt im Umbruch: Ursachen, Risiken und Potenziale in Deutschland auf einen Blick »

  • DRÄS 14:
    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 28.05.2024 den Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit Änderungen an DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet. DRS 18 wird in „Latente Steuern im Konzernabschluss“ umbenannt und an die Änderungen des HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG vom 27.12.2023) angepasst. Der neugefasste Standard soll erstmals anzuwenden sein auf Geschäftsjahre, die nach dem 28.12.2023 bzw. nach dem 30.12.2023 (betrifft Tz. 66, 67 und 67a) enden.
    Weitere Informationen:
    DRSC verabschiedet DRÄS 14 • DRSC Website
    Pillar 2: Die Mindestbesteuerung ist nun Realität! »


  • Basiszins Unternehmensbewertung:
    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt zum 01.12.2024 den Basiszinssatz für Unternehmens­bewer­​tungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 mit 2,50 % an. Der Zinssatz ist damit seit dem 01.02.2024 unverändert. Es empfiehlt sich diesen Zinssatz bei der Durchführung von (vorläu­figen) Unternehmensbewertungen im Rahmen der Abschlusserstellung anzuwenden. Zum Abschluss­stichtag ist je nach Zinsentwicklung ggf. eine Anpassung des Basiszinssatzes in der Berechnung vorzunehmen.
    Mehr zum Thema Kapitalkosten in der Unternehmensbewertung: Kapitalkosten in der Unternehmens­bewertung – Gegenüberstellung der Standards in der DACH-Region »

  • ​Verkürzte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen (Bürokratieentlastungsgesetz IV):
    Ab dem 01.01.2025 gilt die verkürzte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen. Die Frist wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Dies gilt grundsätzlich für alle Buchungsbelege, deren bisher geltende Aufbewah­rungsfrist von 10 Jahren zum Zeitpunkt 01.01.2025 noch nicht abgelaufen ist. Unternehmen, die der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen, können die Fristverkürzung erst ab dem 01.01.2026 in Anspruch nehmen. Die Verkürzung der Aufbewahrungs­pflicht ist bei der Bildung einer entsprechenden Rückstellung im Abschlusserstellungsprozess zu berücksichtigen, da sich die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäfts­unterlagen dadurch reduzieren.
    Mehr zum Thema: Bundesregierung strebt Förderung der Digitalisierung an »


IFRS-Rechnungslegung

​​​In den IFRS gelten für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2025 erstmals verpflichtend die folgenden Änderungen: 

  • Änderungen an IAS 1:
    • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (inkl. Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts) sowie ​
    • ​​​​​​​​​​​​​​Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants​
  • ​​​Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion
  • Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen​

Eine ausführliche Darstellung dieser und weiterer zukünftiger Neuerungen in unserem IFRS-Artikel »

 

  • ​Prüfungsschwerpunkte:
    Am 24. Oktober 2024 wurden die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Ebenso hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 07. November 2024 ihre zusätzlichen nationalen Prüfungs-schwerpunkte für Konzernabschlüsse 2024 veröffentlicht. Die Schwerpunkte sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie deren Aufsichtsräte und Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2024 relevant.
    Zum Artikel Prüfungsschwerpunkte »

 

Konzernabschlussprüfung

  • ISA [DE] 600 (Revised):
    Durch die Erstanwendung des ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernab­schluss­prüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, ergeben sich gesteigerte Anforde­rungen an die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen und potenziell ​Mehraufwand auf allen Seiten. 
    Zum Artikel ISA [DE]600 (Revised) »


ESG-Reporting

  • CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz:
    Die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes bis Ende 2024 ist nach dem Koalitions-Aus in Berlin ungewiss. Ohne Umsetzung gilt weiterhin der aktuelle Rechtsrahmen in Deutschland. Die ESRS sind dadurch vorerst nicht verpflichtend anzuwenden, eine freiwillige Anwendung ist möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahren entwickelt.
    Zum Artikel CSRD-Roadmap 2025 »

  • ESRS-Modulverlautbarung:
    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100) veröffentlicht, die ausgewählte und besonders relevante Fragestellungen beinhaltet. Die ersten fünf Module wurden am 28.08.2024 als finale Fassungen verabschiedet. Weitere Module liegen als Entwurf vor. Zu den Fragestellungen zählt bspw. die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS (ESRS 1-M1.2). Hierdurch sollen Unternehmen und Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der Standards unterstützt werden.
    Zum Artikel IDW-Modulverlautbarung Nachhaltigkeitsberichterstattung »​ 


IT-Sicherheit

  • NIS-2:
    Die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-2) soll EU-weit die Einhaltung eines hohen Cybersicherheitsniveaus durch öffentliche Stellen und Unternehmen gewährleisten. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hatten die Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit. In Deutschland liegt seit dem 2. Oktober der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umsetzungs­gesetz vor, die tatsächliche Umsetzung steht derzeit noch aus.
    Zum Artikel NIS2-Umsetzungesetz »​ 

  • Digital Operational Resilience Act (DORA):
    DORA zielt darauf ab, die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor zu stärken. Die EU-Verord​­nung tritt am 17. Januar 2025 in Kraft und soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister in der EU in der Lage sind, Cyberangriffe und andere IKT-bezogene Störungen zu bewältigen und sich davon zu erholen.
    Zum Artikel DORA »
 
 

Governance, Risk & Compliance

  • EU-AML-Gesetzespaket:
    Das Europäische Parlament hat im Rahmen des EU-Gesetzespakets zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (EU-AML-Paket) grundlegende gesetzliche und regulatorische Änderungen zur stärkeren Kontrolle und Harmonisierung der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Das Paket wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
    Zum Artikel EU-AML-Gesetzespaket »

  • ​Krisenfrüherkennung:
    Bereits seit 01.01.2024 trifft Unternehmen aller Rechtsformen die Pflicht zur Einrichtung eines Krisenfrüherkennungssystems gemäß § 1 StaRUG. Art und Umfang der einzurichtenden Maßnahmen hängen von der individuellen Risikosituation des betroffenen Unternehmens ab. Auf Vorgaben zur Ausgestaltung hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet. Diese obliegt dem Ermessen des Vorstands bzw. der Geschäftsführung. Im neuen Jahr sollte bei Bedarf eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung der Maßnahmen erfolgen, um Erkenntnisse aus dem ersten Jahr der Implementierung zu berücksich­tigen.
    Mehr Informationen Risikomanagementsysteme »


Weitere Themen: 

Aus dem Newsletter





Kontakt

Contact Person Picture

Prof. Dr. Bernd Keller

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Partner

+49 911 9193 2200

Anfrage senden

Weitere Informationen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu