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Jede erfolgreiche Unternehmensstrategie ist dadurch gekennzeichnet, bietende Chancen zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn sie auch ökonomisch und sozial vertretbar sind. Die Steuerung von Risiken ist eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung und somit für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung essenziell. Gleichzeitig ist die Risikosteuerung eine der zentralen Anforderungen die Eigentümer, Investoren und Kreditgeber sowie auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an das Unternehmen und dessen Leitung stellen. Ein funktionierendes Risikomanagementsystem, das weltweit Risiken auf den relevanten Märkten und an den Standorten des Unternehmens frühzeitig identifiziert, analysiert, bewertet und damit Grundlagen für effektive Maßnahmen zur Steuerung von Risiken legt, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung. Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und politische Krisen wirken komplexer und „disruptiver”, sodass Risiken schneller erkannt, beurteilt und gesteuert werden müssen.
Die Beantwortung der Kernfragen des Risikomanagements sind sowohl Voraussetzung für ein profitables Unternehmenswachstum als auch Anforderung der Stakeholder an eine moderne Corporate Governance
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Gegenstand der Prüfung sind die Aussagen des Unternehmens über das Risikomanagementsystem, die üblicherweise im Risikomanagementhandbuch dokumentiert sind. Die Prüfung ermöglicht zum einen ein Urteil darüber, ob die Regelungen des Risikomanagementhandbuchs in Übereinstimmung mit den angewandten Grundsätzen des Risikomanagementsystems angemessen dargestellt sind. Zum anderen wird beurteilt, ob diese Regelungen geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit die wesentlichen Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen und ob sie während des geprüften Zeitraums wirksam waren.Für Unternehmen, die ihre Maßnahmen der Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung und -steuerung erstmalig systematisieren oder ihr vorhandenes Risikomanagementsystem erweitern und verbessern, kann es zweckmäßig sein, im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung einen Wirtschaftsprüfer bereits während der Entwicklung, Einführung, Änderung oder Erweiterung des Systems projektbegleitend mit einer Prüfung der bisher eingerichteten Maßnahmen zu beauftragen (IDW PS 981, Tz. 24).
Eine solche projektbegleitende Prüfung des Risikomanagementsystems sieht der Prüfungsstandard IDW PS 981 ausdrücklich vor und stellt keine Mitwirkung an der Entwicklung oder Einrichtung eines Risikomanagementsystems dar, durch die der Prüfer aufgrund der Unabhängigkeitsvorschriften von einer späteren Prüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems ausgeschlossen wäre. Werden bei der Prüfungsdurchführung wesentliche Mängel in dem im Risikomanagementhandbuch dargestellten Risikomanagementsystem erkannt, ist es mit der Stellung des Prüfers vereinbar, Entscheidungsempfehlungen über notwendige Regelungen zur Ausgestaltung eines angemessenen Risikomanagementsystems zu geben.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Risikomanagement, Risikofrüherkennung, Interne Revision und Corporate Compliance erfahren wollen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Steffen Freytag
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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