CSRD-Roadmap 2025 – Nachhaltig­keits­bericht­erstat­​tung prüfsicher umsetzen

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​​​​​veröffentlicht am 4. Dezember 2024 I Lesedauer ca. 5 Minuten​


Ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nach großen kapitelmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern (ab GJ 2024) auch alle anderen großen Unternehmen im Anwenderkreis ​zur Offenlegung umfassender Nachhaltigkeits­informa­tionen nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit der Einführung der verpflichtenden inhaltlichen Prüfung sehen sich Unternehmen mit der Herausforderung konfrontiert, ihre ESG-Berichterstattung nach klar strukturierten und prüfungssicheren Prozessen aufzubauen. Hinzu kommt die aktuelle Rechtsunsicherheit durch die ausstehende Verabschiedung des deutschen CSRD-Umsetzungsgesetzes. Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen eine verzögerte Umsetzung mit sich bringen würde und welche Schritte auf dem Weg zum prüfsicheren Nachhaltigkeitsbericht von zentraler Bedeutung sind.


Aktueller Stand der CSRD-Umsetzung in Deutschland

Bis zum 06. Juli 2024 hätte die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund der bis dato nicht erfolgten Umsetzung hat die EU-Kommission am 26. September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 16 weitere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Spätestens seit dem Bruch der Regierungs­koalition gilt die rechtzeitige Verabschiedung noch im Jahr 2024 als unsicher – endgültige Klarheit gibt es jedoch erst ab dem 20. Dezember 2024, an dem die letzte Plenarsitzung des Bundestags im laufenden Kalenderjahr stattfindet. Ohne Umsetzungsgesetz gilt weiterhin die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. deren deutsche Umsetzung in Form des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) aus 2017, nach der große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gemäß §289b HGB zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der CSRD um eine gültige und verpflichtend umzusetzende EU-Richtlinie handelt und auch der entsprechende Regierungsentwurf seit Juli 2024 vorliegt, ist davon auszu­gehen, dass diese spätestens im Laufe des Jahres 2025 in deutsches Recht transformiert wird. Da eine rückwir­kende Anwendung für laufende Geschäftsjahre gemäß einem durch das IDW in Auftrag gegebenen Rechtsgut­achten rechtlich zulässig sein dürfte, ändert sich für Unternehmen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig sind, zunächst nichts: Im Jahr 2026 ist die Veröffentlichung des ersten ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichts (über das Geschäftsjahr 2025) fällig. Die ESRS und damit die konkreten inhaltlichen Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht wurden bereits im Juli 2023 als delegierter Rechtsakt verab­schiedet und sind damit auch bei ausstehender nationaler Umsetzung der CSRD unmittelbar gültig und anwendbar. Die Beachtung der nachfolgenden Tipps und Hinweise stellt sicher, dass der Prozess zur erstma­ligen Erstellung der Nachhaltig­keits­bericht­erstat­​tung möglichst reibungslos und effizient vonstattengeht.​

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse als strategische Grundlage

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet das zentrale Fundament für die ESG-Berichterstattung und wird als Schlüsselanforderung durch die ESRS (insb. ESRS 1 Kap. 3) vorgegeben. Ziel ist es, diejenigen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte eines Unternehmens zu identifizieren, die in den eigenen Geschäftsaktivitäten oder der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette positive oder negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben (Impact Materiality) oder mit finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen verbunden sind (Financial Materiality). Die hierbei als wesentlich identifizierten Aspekte dienen als Basis für die konkreten Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts. Der Prozess zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sollte daher lückenlos dokumentiert und frühzeitig mit dem Prüfer abgestimmt werden. Der Zeitaufwand für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ist nicht zu unterschätzen: Sofern Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 der CSRD-Berichtspflicht unterliegt und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse noch nicht durchgeführt wurde, sollte der Prozess nun schnellstmöglich in die Wege geleitet werden.

Strukturierte Datenerhebung und Einsatz einer ESG-Software

Für die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte gelten umfassende Berichtsanforderungen. Um diesen nachkommen zu können, brauchen Unternehmen ein gut strukturiertes Datenerhebungskonzept, welches sicherstellt, dass alle benötigten Informationen vollständig und korrekt erfasst sind. Hierbei sollten klare Verantwortliche benannt und frühzeitig ins Boot geholt werden, denn die benötigten Daten kommen in der Regel nicht nur aus den Tochtergesellschaften, sondern auch aus unterschiedlichen Abteilungen wie Personal, Compliance oder Umweltmanagement. 

Um die Komplexität der Datenerhebung zu bewältigen und die Prüfbarkeit zu gewährleisten, führt an der Implementierung einer ESG-Software kaum ein Weg vorbei. Eine leistungsstarke Softwarelösung unterstützt die konzernweite Integration insbesondere durch die zentrale Erfassung und Validierung der Daten. Besonders vorteilhaft in Bezug auf die Prüfung sind zudem Funktionen wie die automatische Dokumentation von Änderungen, die Versionierung und das Anfügen von Nachweisen. Die Auswahl einer ESG-Software sollte mit ausreichend Vorlauf erfolgen und gezielt auf die Anforderungen der Berichterstattung und die besonderen Erfordernisse des Unternehmens abgestimmt sein.

Testlauf der Datenerhebung zur Optimierung der Prozesse

Ein Testlauf der Datenerhebung vor der ersten verpflichtenden Berichterstattung ist ein sinnvoller Schritt, um potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gezielte Korrekturmaßnahmen vorzunehmen. So können etwaige Lücken in der Datenerfassung und -dokumentation aufgedeckt und die Prozesse effizienter gestaltet werden.

Der Testlauf simuliert den gesamten Erfassungsprozess und ermöglicht eine praxisnahe Überprüfung der Vollständigkeit und Konsistenz der Daten. Zudem lassen sich häufige Herausforderungen wie die klare Nachweisführung oder die einheitliche Definition und Erfassung von Daten besser steuern. Durch die Integration aller relevanten Tochtergesellschaften wird sichergestellt, dass spezifische Anforderungen unterschiedlicher Standorte frühzeitig erkannt werden. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Testlauf sollten Unternehmen Maßnahmen zur Prozessverbesserung einleiten und durch Austausch mit dem Prüfer sicherstellen, dass alle erfassten Daten auch prüfungssicher dokumentiert sind.

Effiziente und prüfungskonforme Berichtserstellung

Um die finale Berichterstellung so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte bereits frühzeitig ein Berichtsgerüst angelegt und mit dem Prüfer abgestimmt werden. Das Berichtsgerüst stellt die Struktur und Logik des Berichts sicher und dient als Leitfaden zur Einbindung der gesammelten Daten in die vorgegebenen Darstellungsanforderungen der ESRS. Eine strukturierte Datenübernahme, insbesondere bei tabellarisch darzustellenden Informationen, ist entscheidend, um alle Inhalte revisionssicher zu dokumentieren. Hierbei ist ausreichend Zeit für Review-Schleifen und die Qualitätssicherung einzuplanen, um Inkonsistenzen oder unklare Darstellungen frühzeitig zu identifizieren.

Tagging des Nachhaltigkeitsberichts: Status und Ausblick

Die maschinenlesbare Auszeichnung („Tagging“) von ESG-Daten mittels XBRL-Technologie ist ein weiteres Element der CSRD-Anforderungen. Der Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD sieht aktuell jedoch vor, dass dieses erst für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2025 anzuwenden ist, da ein entsprechender delegierter Rechtsakt bislang aussteht. Unternehmen hätten daher mehr Zeit, sich auf diese Anforderung vorzubereiten und die IT-Infrastruktur entsprechend anzupassen. Nichtsdestoweniger ist es ratsam, sich bereits jetzt mit den künftigen Anforderungen auseinanderzusetzen, um die Komplexität des Taggings frühzeitig in die Prozesse zu integrieren und somit ein prüfungssicheres Gesamtbild zu gewährleisten.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Für eine erfolgreiche und prüfungssichere CSRD-Berichterstattung ab 2025 ist ein strategisches Vorgehen entscheidend. Eine gründliche Wesentlichkeitsanalyse und ein strukturiertes Konzept zur Datenerhebung bilden die Grundlagen für eine prüffähige Berichterstattung. Durch den Einsatz einer ESG-Software lassen sich Datenkonsistenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Ein Testlauf der Datensammlung hilft dabei, Schwach­stellen frühzeitig zu identifizieren und gezielt Maßnahmen zur Optimierung einzuleiten. Ebenso wichtig ist die frühzeitige Zusammenarbeit mit den Prüfern im Rahmen einer erstellungsbegleitenden Prüfung​, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten und die Erfüllung der umfangreichen regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

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