IDW veröffentlicht Modulverlautbarung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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zuletzt aktualisiert am 3. Dezember 2024 I Lesedauer ca. 2 Minuten


Am 28. August 2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die finalen Fassungen der ersten fünf Module der Modulverlautbarung IDW RS FAB 100 verabschiedet. Die Modulverlautbarung soll Unternehmen im Anwenderkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bei der Anwendung und einheitlichen Auslegung der neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen und damit auf das Ziel einer transparenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung einzahlen.

Die fünf Module, die jeweils eigenständig sind und gesondert durch den FAB verabschiedet wurden, befassen sich mit Einzelfragen zur ESRS-konformen doppelten Wesentlichkeitsanalyse und zum Konsolidierungskreis:

  • ESRS 1-M1.1: Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
  • ESRS 1-M1.2: Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
  • ESRS 1-M1.3: Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
  • ESRS 1-M1.4: Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
  • ESRS 1-M2.1: Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Neben umfangreichen Erläuterungen zu den einzelnen Fragestellungen enthält die Verlautbarung auch zahlreiche schematische Darstellungen und Beispiele und bietet damit eine praxisorientierte Hilfestellung zur Bewältigung der komplexen Berichtsanforderungen.

Entwurfsfassungen für vier weitere Module, die sich unter anderem mit Berichtsgrenzen,​ unternehmens­spezi­fischen Angaben, operativer Kontrolle und geschlechtsspezifischem Verdienstgefälle beschäftigen, standen bis zum 15. November 2024 zur Konsultation und werden voraussichtlich zeitnah final verabschiedet. Weiterhin wurden am 29. November 2024 sieben neue Modulentwürfe veröffentlicht, darunter Auslegungen zu den im ESRS 1 geregelten Übergangsbestimmungen, zur Überleitung von wesentlichen Themen auf berichtspflichtige Angabe­pflichten und Datenpunkte sowie zum Verfahren zur Ermittlung und Bewertung klimabezogener Risiken. Die Entwürfe sind frei zugänglich über die Homepage des IDW​ einsehbar, als Stellungnahmefrist wurde der 31. März 2025 festgelegt. Die final verabschiedeten Module können online über die IDW-Datenbanken abgerufen bzw. erworben werden. ​

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