Der Investitionsstandort USA: Steuerliche Chancen und Risiken für den deutschen Mittelstand

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​​​​​v​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​eröffentlicht am 18. Juni​ 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die USA bieten für Unternehmen einen attraktiven Markt mit relativ einfachen Markt­​ein­​trittsmöglichkeiten. Neue Gesetze wie der Inflation Reduction Act verleiten nicht zuletzt auch viele kleine und mittlere Unternehmen dazu, in den USA zu investieren. Neben den Chancen existieren jedoch auch potenzielle Steuerfallen, die neue Investoren kennen sollten. Angesichts langfristiger Planungen stellt sich zunehmend auch die Frage, ob die USA als Investitionsstandort in Zukunft steuerlich interessant bleiben oder ob Deutschland für den deutschen Mittelstand doch weiterhin attraktiv sein wird.



Viele KMU investieren verstärkt in den USA oder planen dies zu tun. Eine gute Markteintrittsplanung ist aufgrund möglicher Steuerfallen sehr zu empfehlen. 

Auswahl des Bundesstaates und der Unternehmensform

Bei Kapitalgesellschaften wird neben der Bundessteuer von 21 Prozent von den meisten Bundesstaaten eine zusätzliche Steuer auf das Einkommen erhoben, die derzeit stark zwischen 0 und 9,8 Prozent schwankt. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regeln und die Wahl des Staates kann sehr wichtig sein; in jedem Staat, in dem bestimmte Aktivitäten stattfinden, kann eine Steuerpflicht entstehen. 
 
Die einfachste Unternehmensform in den USA ist die Limited Liability Company (LLC), die eine beschränkte Haftung bietet und je nach Situation in den USA als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen besteuert werden kann. Die Einordnung nach deutschem Recht ist hiervon unabhängig und erfolgt durch einen Rechtstypenvergleich. Risiken können entstehen, wenn es zu Unterschieden in der Einordnung (USA vs. Deutschland) kommt. Eine weitere potenzielle Steuerfalle entsteht, wenn die Geschäftsleitung einer US-Tochtergesellschaft ausschließ­​lich aus Deutschland heraus erfolgt, was zu einer unbeschränkten Steuerpflicht der US-Gesellschaft in Deutschland führt. 

US Sales Tax 

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer erheben die meisten US-Bundesstaaten eine Sales Tax für den End­ver­braucher. Unternehmen sind dafür verantwortlich, diese Steuer beim Verkauf von Produkten und bestimmten Dienstleistungen zu erheben und abzuführen. In einigen Fällen muss das Unternehmen die Steuer selbst tragen und abführen (sog. Use Tax). Sales-Tax-Pflichten in einem Staat können auch dann entstehen, wenn das Unternehmen in diesem Staat keine physische Präsenz hat. 

Inflation Reduction Act als Anreiz, in den USA zu investieren?

Der Inflation Reduction Act (IRA) ist ein groß angelegtes Gesetzespaket, das klimafreundliche Technologien und Produkte fördert. Unumstritten ist, dass der IRA die Attraktivität der USA steigert und damit den Anreiz stärkt, in den USA statt in der EU oder Deutschland zu investieren. Unternehmen sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Voraussetzungen für die Erlangung der Förderungen oft komplex sind und in vielen Fällen den Nachweis erfordern, dass bestimmte Lohn- und andere Ausbildungskriterien erfüllt sind. Hinzu kommt, dass die meisten Förderungen als Steuergutschriften ausgestaltet sind und daher nur dann vorteilhaft sind, wenn in der Zukunft positive zu versteuernde Einkünfte zu erwarten sind. Gerade KMU sollten kritisch prüfen, welche Fördermaßnahmen ihnen zur Verfügung stehen, bevor sie (erstmalig) in den USA investieren. 

Ausblick auf mögliche Entwicklungen in den USA

Im März veröffentlichte das US-Finanzministerium das Green Book, eine allgemeine Erläuterung der Ein­nahmen­vor­schläge der Biden-Regierung für 2025. Diese sehen eine große Anzahl von Steuererhöhungen wie die Erhöhung des Bundessteuersatzes für Kapitalgesellschaften auf 28 Prozent vor. Noch besorgniserregender ist jedoch die geplante Rückkehr zu den vor 2018 geltenden Steuergesetzen und -sätzen, wenn verschiedene Bestimmungen des von Trump initiierten Tax Cuts and Jobs Act im Jahr 2025 auslaufen. 

Investitionsstandort Deutschland

Aus Investitionssicht bleibt Deutschland nach wie vor ein attraktiver Standort mit einer facettenreichen Landschaft für Unternehmen. Steuerlich besteht zwar mit einer effektiven Durchschnittssteuerbelastung eines rentablen Investitionsvorhabens von ca. 28,5 Prozent noch Spielraum nach unten. Praktisch existieren jedoch Möglichkeiten, die Belastung durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren. So spielt im Hinblick auf die Gewerbe­​steuer vor allem die Standortwahl innerhalb Deutschlands eine wesentliche Rolle, da diese vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt (derzeit etwa zwischen 200 und 600 Prozent). Darüber hinaus bietet das im März diesen Jahres verabschiedete Wachstumschancengesetz eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerbelastung. Gerade für KMU dürften die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Forschungszulage sehr attraktiv sein. Die steigende Attraktivität von Deutschland als Investitionsstandort spiegelt sich aktuell auch in den Investitionen großer börsennotierter Unternehmen wider. Beispiele hierfür sind die Gigafactory Berlin-Brandenburg von Tesla in Grünheide, das entstehende Chipwerk von Infineon in Dresden oder die geplante Chipfabrik von Intel in Magdeburg.

Ergebnis

Die USA bieten unstreitig einen attraktiven Markt. Der Markteintritt sollte jedoch gut überlegt sein. Zudem ist derzeit ungewiss, wie sich das steuerliche Umfeld in den USA nach den Wahlen am 5. November 2024 entwickeln wird. Deutschland ist (nach wie vor) als attraktiver Investitionsstandort nicht zu vernachlässigen.​
 

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Che​ckliste für einen US-Markteintritt

  • Auswahl der steuerlich optimalen Rechtsform / Struktur 
  • Wahl des Bundesstaates auf der Grundlage von Besteuerung und Marktattraktivität 
  • Sales & Use Tax Regeln beachten und ggf. in die Mar​genberechnung einbeziehen 
  • Vorsicht vor Steuerfallen im Falle von Management- Aktivitäten in Deutschland​


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