Schutzschirm der deutschen Regierung für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen

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veröffentlicht am 8. Juni 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von José A. Campos Nave und Clemens Bauer


Deutschland war in den letzten Jahren konstant einer der wichtigsten Außenhandelspartner Russlands. Unternehmen, die bisher in Russland sowie den Märkten der früheren Sowjetstaaten investiert haben, sehen sich in Folge des Ukrainekriegs mit großen Unsicherheiten konfrontiert. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der von Ukrainekrieg und Sanktionen betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung ein Paket an Hilfsmaßnahmen aufgelegt.


Die Kriegshandlungen in der Ukraine betreffen deutsche Unternehmen sowohl mittelbar, als auch unmittelbar. Neben geschlossenen Produktionsanlagen in der Ukraine belasten die Russland-Belarus-Sanktionen alle Unternehmen, die bisher in den Märkten Russland oder Belarus tätig waren. 

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen im April 2022 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung betroffener Unternehmen erarbeitet.

Ein Schwerpunkt des sogenannten Schutzschirms liegt in der Liquiditätssicherung, die insbesondere durch die Einführung eines milliardenschweren KfW-Sonderprogramms sowie ergänzender Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme sichergestellt werden soll. Ergänzt wird der Schutzschirm um besondere Maßnahmen, die auf den Schutz großer Unternehmen sowie die Entlastung besonders energieintensiver Betriebe abzielen.

Zusammenfassend sieht der Schutzschirm der deutschen Regierung für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen die folgenden Hilfsmaßnahmen vor:

KfW-Sonderprogramm
Sicherstellung der Liquidität durch Investitions- und Betriebsmittelkredite
Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm​Unterstützung beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten
Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs
​Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Energiekosten
Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen (im Bedarfsfall)

​Stabilisierung großer Unternehmen der Realwirtschaft, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte
Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
​Unterstützung von Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind durch ein spezielles Finanzierungsprogramm 


Details zu dem Maßnahmenpaket finden sich in der gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Die rechtliche Grundlage für die Hilfsprogramme bildet der von der Europäischen Kommission am 23. März 2022 beschlossene befristete Krisenrahmen. Entsprechend sind die einzelnen Maßnahmen nach den Vorgaben des EU-Beihilferechts zu beurteilen und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

 

Als erste Maßnahme tritt das KfW-Sonderprogramm in Kraft, weitere Hilfen werden sukzessive eingeführt.

 

Rödl & Partner wird die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen beobachten. Informationen zu den Russland-Belarus-Sanktionen, einer effektiven Krisenkommunikation im Hinblick auf den Ukrainekrieg und zu den Haftungsrisiken für deutsche Muttergesellschaften russischer Unternehmen finden Sie in unserer Artikelserie zum Krieg in der Ukraine und Sanktionen.

 

Über die Möglichkeit, auf Grundlage des Deutsch-Russischen Investitionsschutzabkommens gegen die geplanten russischen Maßnahmen zur Enteignung ausländischer Investoren vorzugehen, informiert Sie ein weiterer Artikel, der in Kürze online geht.


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