Optionen zur Verlagerung Ihres Geschäfts nach Zentralasien

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zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2022

 

Die Sanktionen gegen Russland einschließlich russischer Gegensanktionen haben viele deutsche und ausländische Unternehmen mehr oder minder vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Täglich ergeben sich Fragen zu den Sanktionsbestimmungen und zahlreichen praktischen Themen.

 

Das in der Diskussion stehende russische Verbot für Gewinnausschüttungen ins Ausland und andere Maßnahmen der russischen Regierung stellen den deutschen Mittelstand u.a. vor die Frage, ob es Sinn macht, auf andere benachbarte Märkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion auszuweichen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen knappen Überblick über den Markteintritt in Kasachstan und in Usbekistan bieten und Ihnen die wichtigsten Fragen mit einer etwaigen Verlagerung Ihres Geschäfts nach Kasachstan bzw. nach Usbekistan beantworten.

 

Verlagerung der geschäftlichen Aktivitäten innerhalb der Eurasischen Union

Im Jahr 2014 gründeten Russland, Belarus, Kirgistan, Armenien und Kasachstan die Eurasische Wirtschaftsunion. Die Eurasische Wirtschaftsunion entwickelte sich ursprünglich aus einer Zollunion und hat zum Ziel, den Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen zu erleichtern. Der in den Gründungsunterlagen verankerte Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit entstand hierbei auch nach dem Vorbild der Europäischen Union.

  

Kasachstan gehört als ein eigenständiger Staat zu den Gründungsmitgliedern und bietet durch seine Grenze zu Russland, durch Russisch als zweite Amtssprache deutschen und ausländischen Unternehmen eine Chance, weiterhin Waren auf den russischen Markt im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion zu liefern und dort Dienstleistungen zu erbringen.

 

Usbekistan ist nach Kasachstan der zweitwichtigste Partner Deutschlands in Zentralasien

Usbekistan mit mehr als 34 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land Zentralasiens und grenzt in Norden an Kasachstan. Der usbekische Markt ist der am schnellsten wachsenden Markt in Zentralasien. Seit mehr als fünf Jahren verfolgt Usbekistan unter dem neuen Präsidenten Mirziyoyev ist eine wirtschaftsliberale Politik. Das Land hat seine Wechselkurspolitik gelockert und zugleich politische Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation mit den Nachbarstaaten getroffen. Deutschland exportiert u.a. Maschinen und Anlagen, Fahrzeuge und Kfz-Teile, chemische Erzeugnisse und andere Waren.

 

Wichtigste Fragen

Welche Vorteile bietet der Markteintritt in Zentralasien?

Zunächst ist geographische Nähe Nordkasachstans zu Russland von ausschlaggebender Bedeutung. Die bestehende Zollfreiheit innerhalb der Eurasischen Union bietet die Möglichkeit, Waren über Kasachstan nach Russland zu liefern, sofern natürlich diese nicht den umfänglichen Sanktionen unterliegen. Sowohl in Kasachstan als auch in Usbekistan ist Russisch immer noch die lingua franca. Neben Englisch ist Russisch die Geschäftssprache in den beiden zentralasiatischen Staaten.


Obwohl sich die Geschäftskultur in Kasachstan und in Usbekistan unterscheiden, verbindet beiden Staaten durch die Seidenstraße verlief, eine mehr als zweitausendjährige Tradition des Handelns. Die kasachische Wirtschaftsmetropole Almaty ist nur eine Stunde Flugzeit von der usbekischen Hauptstadt entfernt. Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Almaty würde z.B. erlauben, den usbekischen Markt mit zu erschließen. Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es Unternehmen, russische Staatsbürger nach Kasachstan, ohne einen ins Gewicht fallenden Aufwand zu versetzen (siehe weiter unten). 

  

Welche Gesellschaftsform bietet sich für den Markteintritt in Kasachstan und in Usbekistan an?

  1. Kasachstan
    Neben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sog. TOO), deren Stammkapital 1 KZT betragen muss, können ausländische Unternehmen unselbständige Niederlassungen (Filialen bzw. Repräsentanzen) gründen. Entscheidend ist hierbei die Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Form sowie der geschäftliche Ansatz eines jeden Unternehmens. Gerne beraten wir Sie zu den weiteren Details.
  2. Usbekistan
    Auch in Usbekistan können neben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sog. OOO) Repräsentanzen als unselbständige Niederlassungen gegründet werden. Eine Repräsentanz kann nach den zwischen Deutschland und den beiden zentralasiatischen Staaten existierenden Doppelbesteuerungsabkommen Hilfstätigkeiten erbringen. Die Gründung einer Repräsentanz ist deshalb für Zwecke der Markerkundung sinnvoll.
     

Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. einer unselbständigen Niederlassung?

  1. Kasachstan
    Seit über sechs Jahren digitalisiert Kasachstan seine Verwaltung. Ab Erhalt der notwendigen Unterlagen von dem ausländischen Unternehmen dauert die Gründung in der Regel maximal zwei Wochen. Die Vorbereitung einer Vollmacht sowie die Vorlagen von not. Beglaubigten Auszügen aus dem Handelsregister und Steuerbescheinigung nimmt zwischen zwei bis drei Wochen in Anspruch. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mithin in einem bis anderthalb Monaten abgeschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Gründung einer Filiale respektive einer Repräsentanz. Wir haben Check-Listen vorbereitet und stellen Ihnen diese bei Beauftragung umgehend zur Verfügung.
  2. Usbekistan
    Die Besorgung der für die Gründung einer usbekischen Gesellschaft erforderlichen Unterlagen dauert im Vergleich zu Kasachstan etwas länger. Während für Kasachstan Unterlagen notariell beglaubigt und anschließend mit einer Apostille versehen werden müssen, ist es im Falle der Gründung ein legales Entity in Usbekistan notwendig, die Unterlagen bei usbekischen diplomatischen Vertretungen zu legalisieren. Die erfordert ca. eine Woche mehr, sodass in der Regel innerhalb von drei bis vier Woche alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Gründung selbst nimmt in Usbekistan ca. zwei Wochen in Anspruch.
     

Wird eine juristische Adresse benötigt?

Für die Gründung muss nachgewiesen werden, dass die künftige Gesellschaft über eine Büroadresse verfügt. Rödl & Partner kann Ihnen eine solche juristische Adresse zur Verfügung stellen.

 

Sind Arbeitsgenehmigungen notwendig?

  1. Kasachstan
    Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es russischen oder belarussischen Staatsangehörigen ohne den Erhalt einer Arbeitsgenehmigung einer Arbeitstätigkeit in Kasachstan nachzugehen. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die im vereinfachten Wege mittels Registrierung des lokalen kasachischen Arbeitsvertrages erteilt wird, genügt. In der Regel kann dieser Vorgang innerhalb von einer Woche ab Vorliegen eines Arbeitsvertrages erledigt werden. Für Staatsangehörige anderer Staaten wird indes eine Arbeitsgenehmigung benötigt, die je nach Qualifikation des Arbeitnehmers von bis drei Monaten dauern kann. Fragen Sie uns nach einer entsprechenden Check-Liste. Rödl & Partner kann interimsweise die Funktion eines Geschäftsführers übernehmen. Dies spart Zeit und erlaubt es Ihnen, ohne einen zeitlichen Verlust, ihren geschäftlichen Aktivitäten nachzugehen.
  2. Usbekistan
    Nach dem usbekischen Migrationsrecht bedarf es für Ausländer einer Arbeitsgenehmigung.  Der zeitliche Aufwand kann zwischen einem und zwei Monaten liegen. Die Erteilung ist an die Zahlung einer Veraltungsgebühr in Höhe von ca. 1.500 EURO geknüpft und verläuft in der Regel ohne weitere Komplikationen.
    Rödl & Partner kann auch in Usbekistan interimsweise die Funktion eines Geschäftsführers übernehmen.
     

Was ist noch zu beachten?

In Kasachstan wie auch in Usbekistan muss jede lokale Gesellschaft sog. innerbetriebliche Anordnungen, wie z.B. über den Schutz personenbezogener Daten, vorweisen. Rödl & Partner verfügt in beiden zentralasiatischen Staaten über eigene Niederlassungen, die solche innerbetrieblichen Anordnungen kontinuierlich aktualisieren und Ihnen zur Verfügung stellen können.

 
Ab Gründung muss für die Gesellschaft Buch geführt werden. Diese Funktion kann von Rödl & Partner sowohl in Almaty als auch in Taschkent übernommen werden.

 

Zahlungen aus dem Ausland und ins Ausland

Verhängte Sanktionen richten sich gegen ausgewählte russische Banken. Sie richten sich aber weder gegen kasachische noch usbekische Banken. Zahlungen aus Kasachstan respektive aus Usbekistan können nach Maßgabe der liberalen devisenrechtlichen Vorschriften ohne Einschränkungen getätigt werden. In Einzelfällen bedarf es einer Registrierung von Verträgen von mehr als 500.000 USD. Dies kann allerdings innerhalb von zwei bis drei Werktagen problemlos erledigt werden. Dividendenausschüttungen, Bedienung von Darlehensverträgen, Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind stets möglich. Verträge zwischen Deviseninländern und Devisenausländern können in jeder beliebigen Währung wie z.B. in EURO oder USD abgewickelt werden.

 

Schutz von Investitionen

Kasachstan und Usbekistan garantieren den Schutz ausländischer Investitionen. Mit Deutschland existieren Abkommen über den Schutz von Investitionen. Es bestehen weitreichende Möglichkeiten Investitionsvereinbarungen, die Steuer-, Zoll- und Umsatzsteuerbefreiungen zum Gegenstand haben, abzuschließen. Wegen weiteren Details verweisen wir auf unseren Investitionsführer zu Usbekistan sowie zu Kasachstan.

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