Update: 9. EU-Russland-Sanktionspaket

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veröffentlicht am 20. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten
  

Das jetzt beschlossene und im Amtsblatt veröffentliche Paket umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die die russische Wirtschaft hart treffen und die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam vereiteln sollen.

 

  

Es werden neue Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien eingeführt, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.

 

Das wird dadurch erreicht, dass die Liste der Einrichtungen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen, um weitere 168 Einrichtungen, auf die sektorspezifische Maßnahmen Anwendung finden, erheblich erweitert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Chemikalien, Nervenkampfstoffe, Nachtsicht- und Funknavigationsgeräte, Elektronik und IT-Komponenten, die von der russischen Kriegsmaschine verwendet werden könnten, nicht frei gehandelt werden können.

 

Um eine Umgehung der Sanktionen zu vermeiden, werden auch einige von Russland kontrollierte Organisationen mit Sitz auf der rechtswidrig annektierten Krim oder in Sewastopol in die Liste aufgenommen.

Darüber hinaus hat die EU das Ausfuhrverbot für die Luftfahrt und die mit der Raumfahrtindustrie zusammenhängenden Güter und Technologien auf Flugzeugtriebwerke und deren Teile ausgeweitet. Dieses Verbot gilt sowohl für bemannte als auch für unbemannte Luftfahrzeuge, was bedeutet, dass von nun an die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer (z.B. Iran), die Drohnen nach 

Russland liefern könnten, verboten ist.

 

Zudem sind Generatoren, Spielzeugdrohnen, Laptops, Festplatten, IT-Komponenten, Nachtsicht- und Funknavigationsausrüstung, Kameras und Linsen von den Sanktionsmaßnahmen betroffen.

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Ausnahmeregelung für Einfuhren von Methanol, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, um weitere sechs Monate verlängert.

Die EU möchte die Ernährungsunsicherheit in der ganzen Welt verhindern, und Störungen der Zahlungswege für landwirtschaftliche Erzeugnisse vermeiden.

 

Deshalb hat die EU beschlossen, eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten einzuführen und Personen, die vor ihrer Aufnahme in die Liste eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln – einschließlich Weizen und Düngemitteln – gespielt haben, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die EU hat die Vermögenswerte zweier weiterer russischer Banken eingefroren und die Russian Regional Development Bank in die Liste der staatseigenen oder staatlich kontrollierten Einrichtungen Russlands aufgenommen, die einem vollständigen Transaktionsverbot unterliegen. Weiterhin hat die EU das Verfahren zur Aussetzung der Rundfunklizenzen für vier weitere Medien eingeleitet: NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV und Pervyi Kanal.

 

Es wird ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung für die Russische Föderation eingeführt. „Markt- und Meinungsforschungsleistungen" wird definiert als Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung. Technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen" umfassen Untersuchungsleistungen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit, bezüglich physikalischer Eigenschaften und bezüglich integrierter mechanischer und elektrischer Systeme, technische Überwachungsleistungen sowie andere technische Untersuchungsleistungen.

 

Die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern, die nach Russland ausgeführt werden, ist weiterhin erlaubt, vorausgesetzt der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter ist zum Zeitpunkt, zu dem diese technische Hilfe erbracht wird, nicht entsprechend der Verordnung(EU) 2022/2474 verboten ist.

 

Die EU hat das Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor ausgeweitet, indem sie zusätzlich neue Investitionen in den russischen Bergbausektor verbietet, mit Ausnahme von Tätigkeiten im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, die bestimmte kritische Rohstoffe betreffen. „Werbedienstleistungen" umfassen den Verkauf oder das Leasing von Werbeflächen oder -zeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Planung, Gestaltung und Platzierung von Werbung sowie sonstige Werbedienstleistungen.

 

Ab dem 16. Dezember 2022 ist es Staatsangehörigen der EU untersagt, Posten in den Leitungsgremien aller staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Russlands, die in Russland niedergelassen sind, zu bekleiden.

 

Zusätzlich zu den bisher verhängten Wirtschaftssanktionen hat der die EU beschlossen, ein umfassendes Paket von Einzelmaßnahmen zu beschließen. Dieses Paket enthält eine Liste mit einer großen Anzahl zusätzlicher Personen und Organisationen.

 

Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine vorübergehende Ausnahme von Einfuhr- und Ausfuhrverboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt. Um einen zügigen Ausstieg aus dem russischen Markt zu erleichtern, ist diese Ausnahmeregelung befristet und in ihrem Umfang beschränkt, indem sie den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung solcher Güter, oder ihre Einfuhr in die Union, bis zum 30. September 2023 ermöglicht, und gilt nur für Güter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Verbote bereits physisch in Russland befanden. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die verbotenen Güter, die infolge des Abzugs von Investitionen in Russland verbleiben, weder einem militärischen Endnutzer zugutekommen noch eine militärische Endverwendung haben.

  

Rechtsgrundlagen:

  • VERORDNUNG (EU) 2022/2474 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
  • VERORDNUNG (EU) 2022/2475 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2476 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
  • BESCHLUSS (GASP) 2022/2477 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
  • BESCHLUSS (GASP) 2022/2478 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
  • BESCHLUSS (GASP) 2022/2479 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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