KfW-Förderprogramm zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekriegs

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veröffentlicht am 8. Juni 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Dr. José A. Campos Nave und Clemens Bauer


Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm für alle Unternehmen beschlossen, die wirtschaftlich von den Folgen des Ukrainekriegs und der Russland-Belarus-Sanktionen betroffen sind. Ein Kernstück des Hilfspakets stellt das Kreditprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) dar, mit dem die Liquidität der Unternehmen gesichert werden soll.


Das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 stellt allen Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind, Fördermittel in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung.

Grundsätzlich förderberechtigt sind Marktteilnehmer, die eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
  • Umsatzrückgang, wenn in den letzten drei Jahren mindestens 10% des Umsatzes in der Ukraine, Russland oder Belarus erzielt wurde;
  • Produktionsausfall in der Ukraine, Russland oder Belarus;
  • Produktionsausfall durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus der Ukraine, Russland oder Belarus;
  • geschlossene Produktionsstätte in der Ukraine, Russland oder Belarus;
  • gestiegene Energiekosten, bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021.

Für die Förderung müssen mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse vorgewiesen werden. Eine Förderung dagegen ist ausgeschlossen für Unternehmen, die bereits zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Ferner schließt die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden während der Kreditlaufzeit eine Förderung durch das KfW-Sonderprogramm aus (hiervon ausgenommen sind wiederum marktübliche Entnahmen der Geschäftsinhaber).

Das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.


Förderbedingungen: KfW-Förderkredit

Der KfW-Förderkredit steht branchenunabhängig sowohl mittelständischen und großen Unternehmen, als auch Freiberuflern offen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind. 

Die Förderung sieht eine Kredithöhe von bis zu 100 Millionen Euro je Unternehmen oder Unternehmensgruppe über eine Laufzeit von zwei bis sechs Jahren vor und umfasst alle Vorhaben, die für eine unternehmerische Tätigkeit notwendig sind. 

Förderungswürdige Vorhaben sind u.a.
  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen);
  • alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel) sowie
  • Übernahmen und Beteiligungen.

Bestimmte Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen, der KfW-Förderkredit kommt nicht in Frage für
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen;
  • Treuhandkonstruktionen;
  • stille Beteiligungen;
  • Vermögensübertragungen, z. B. Kauf sowie
  • Ausschüttung von Gewinn und Dividenden.

Förderbedingungen: KfW-Konsortialfinanzierung

Der KfW-Konsortialkredit ermöglicht eine Förderung von Unternehmen über eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren, wobei der KfW-Anteil im Rahmen der Konsortialfinanzierung zu denselben Konditionen (u.a. Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Verzinsung, Sicherheiten) gewährt wird, die mit den Konsortialpartnern vereinbart wurden. Der KfW-Anteil im Rahmen eines Bankenkonsortiums beträgt i.d.R. mindestens 25 Millionen und wird durch verschiedene Parameter begrenzt (Umsatz und Energiekosten im Zeitraum vor Antragstellung).

Als förderungswürdig gelten auch im Rahmen der Konsortialfinanzierung unternehmerische Tätigkeiten wie die
  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) sowie
  • laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel).

Die Förderbedingungen schließen eine KfW-Konsortialfinanzierung für folgende Vorhaben aus:
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen;
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, die schon durch das „KfW-Sonderprogramm 2020“ gefördert wurden sowie
  • die Ausschüttung von Gewinn und Dividenden.

Antragstellung

Die Förderprodukte des KfW-Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 können bei den Hausbanken beantragt werden, zur Absicherung kommen die banküblichen Sicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften oder das Privatvermögen in Bertracht. Mit dem Ziel des erleichterten Zugangs zu den Hilfsmaßnahmen werden die Banken durch die KfW von bis zu 70 % (Konsortialkredit) bzw. 80 % (Förderkredit) des Risikos freigestellt.

Informationen zu den Förderbedingungen sowie Formulare und Merkblätter rund um die Beantragung stellt die KfW zur Verfügung.

Unsere Experten bei Rödl & Partner beraten Sie gerne über die Voraussetzungen des KfW-Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen.
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