Editorial ESG News 1/2025

PrintMailRate-it
​​​ 

 

Liebe Leserinnen und Leser,  

das Thema „Nachhaltigkeit“ ist gekommen, um zu bleiben. In diesem Punkt dürften wir uns alle einig sein. Klar ist auch, dass jeder mit Blick auf Nachhaltigkeit Verantwortung trägt. Das gilt für die zivile Gesellschaft, wie für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Nachhaltigkeit bzw. Verantwortung für Nachhaltigkeit geht einher mit Transparenz, besser mit nachvollziehbarer, glaubwürdiger Transparenz. Damit sind wir bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch hierfür gibt es seit vielen Jahren diverse Regelwerke, wie z.B. das Regelwerk der GRI-Global Reporting Initiative. Auf EU-Ebene sollte ab den späten 1990-er Jahren die sog. EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), in Deutschland besser unter der Öko-Audit-Verordnung bekannt, einen Beitrag in diese Richtung leisten. Ohne die Reichweite, Anwendungsbereiche oder andere Aspekte dieser Regelungen zu kritisieren, mangelt es diesen Ansätzen an Verbindlichkeit. Von daher war es konsequent, dass die EU-Administration in Verbindung mit dem sog. „Green Deal“ als wesentlichen Hebel für eine gezielt zu verbessernde Nachhaltigkeit das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ erkannt hat. Ergebnis daraus ist eine Vielzahl an Regelwerken, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und weitere. Im Rahmen der geopolitischen Dynamik, dem „neuen“ Kurs der Trump-Administration, den wirtschaftlichen Problemen in Europa und dem Veränderungsdruc​k, dem gerade die deutsche Wirtschaft ausgesetzt ist, werden diese Regelungen zwar in der Sache als richtig, aber in der Summe und Detailliertheit als zu bürokratisch und über die Gebühr belastend bzw. als Wettbewerbsnachteil empfunden. Infolgedessen hat die neue EU-Administration Ende Januar 2025 in ihrem Competitive Compass eine Reihe von vereinfachenden Maßnahmen angekündigt. Hierbei geht es um die sog. Omnibus-Initiative, mit der einzelne Nachhaltigkeitsregelwerke zielorientiert verdichtet und entschlackt werden sollen. Insofern erwarten wir alle mit Spannung, wie dieser „Omnibus“ aussehen soll. Für Ende Februar ist hierzu mit weiteren Informationen zu rechnen. Im Update-Artikel „Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ geben wir einen Ausblick.  

Nichtsdestotrotz stehen die generelle Zielsetzung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulatorik und die dahinterstehende langfristige Strategie für uns außer Frage. Wir möchten Ihnen daher mit der ersten Ausgabe des Jahres 2025 wie gewohnt aktuelle Updates aus den verschiedenen Bereichen von ESG-Environmental, Social & Governance geben:  

Im Bereich der EU-Taxono​mie gab es Neuerungen durch FAQ-Dokumente der EU-Kommission, eines Briefing Papers des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V.  (DRSC) sowie eine Konkretisierung der zeitlichen Implementierung des XBRL-Tagging.  

Der Artikel „Wesentlichkeitsanalyse – und dann? Über die Datenpunktableitung zum Berichtsgerüst“ erklärt, wie es nach der Festlegung der wesentlichen Aspekte weitergeht. Wir bleiben bei der Wesentlichkeitsanalyse und erklären in „Mindestangabepflichten für Konzepte, Maßnahmen und Ziele – Übersicht und praktische Anwendung“ an einem konkreten Beispiel, wie die MDR-Angaben im Zusammenhang mit den IROs adressiert werden können.  Unter IROs wird die Darstellung der wesentlichen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft (Impact), der Risiken für das Unternehmen (Risk) und die Chancen (Opportunities), kurz IROs, verstanden.

In „Nachhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG veröffentlicht Entwurf des vierten Umsetzungsleitfadens“ gehen wir auf die ESRS E1-1 Angabepflichten zum Übergangsplan für den Klimaschutz ein. Im zweiten Artikel der SBTs-Reihe „Klimaziele setzen und erreichen – die Festlegung von Science-Based Targets im Rahmen der CSRD​“ stehen die Bedeutung von mittel- und langfristigen Zielen sowie die entsprechenden Kriterien bei der Zielsetzung im Fokus.   

Unser angekündigter Fokus auf die Datenerhebung im Bereich ESG beginnen wir im Bereich Environmental mit dem Artikel „Szenarien der Energieversorgung für die Ermittlung von Scope 2-Emissionen​”.  

Aus dem Bereich ESG Legal geben wir Ihnen eine ausführliche Übersicht zur „EU-Strategie für nachhaltige Chemikalien“.  

Und der internationale Blick bringt uns diesmal in unser Nachbarland Polen, das die CSRD erfolgreich in nationales Recht umgesetzt hat, sowie nach China, die mit den Chinese Sustainability Disclosure Standards Konkurrenz im Bereich der ESG-Regulatorik macht.  

 
Unser Anspruch ist unverändert, Sie auch in 2025 tagesaktuell auf dem Laufenden zu halten – im Zuge der Omnibus-Initiative, die voraussichtlich Ende Februar verkündigt wird, werden wir Ihnen ein Sondermailing mit den neuesten Inhalten zukommen lassen. Außerdem möchten wir Sie herzlich zu unserem Webinar „Omnibus, CSRD & Co. – Next Steps ESG-Reporting​“ einladen, das am 11. März 2025 um 14 Uhr stattfinden wird. Auch hier wird der Fokus auf allen angekündigten Neuerungen liegen und was diese für Ihr Unternehmen bedeuten.  

Wir hoffen, dass wir mit dieser Ausgabe wieder Ihren Geschmack getroffen haben. Wie immer sind wir für Anregungen gerne jederzeit für Sie persönlich erreichbar. 
 
Ihr Martin Wambach​

Aus dem Newsletter


Kontakt

Contact Person Picture

Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Geschäftsführender Partner

+49 221 9499 091 00

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu