Editorial ESG News 4/2024

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Liebe Leserinnen und Leser,

 

mit dem Platzen der Ampelkoalition ist die amtierende Bundesregierung in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Einige der für dieses Jahr noch geplanten Gesetzesvorhaben werden damit voraussichtlich nicht mehr umgesetzt werden. Dazu könnte auch das CSRD-Umsetzungsgesetz zählen, dessen Verabschiedung im Deutschen Bundestag in der letzten Plenarsitzung am 20. Dezember 2024 vorgesehen war. Sollte das Gesetz an diesem Tag nicht beschlossen werden, gilt mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung unverändert der aktuelle Rechtsstand fort. Gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NRFD) bzw. des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gemäß §289b HGB zur Abgabe der sog. „Nichtfinanziellen Erklärung“ verpflichtet. Alles, was Sie zum aktuellen Stand wissen sollten und wie wir die weitere Entwicklung einschätzen, haben wir für Sie im Artikel „CSRD-Umsetzung in Deutschland: Aktueller Stand und Ausblick“ zusammengefasst. Darüber hinaus werden wir Sie über den weiteren Fortgang selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Unabhängig von der Frage der Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Inhalte dieser EU-Richtlinie ihre Gültigkeit behalten werden. Von daher greifen wir mit dieser letzten Ausgabe unseres Newsletters für 2024 noch einmal mit dem Erfahrungsschatz des vergangenen Jahres die wichtigsten Themenbereiche auf: Dazu zählen Lessons Lea​rned rund um die Wesentlichkeitsanalyse, der Sozialstandard S1, Nachhaltigkeitsbewertungen und deren Zusammenspiel mit den ESRS, die erstmalige Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie mit Fokus auf die Fähigkeitsanalyse​, der Zusammenhang zwischen GRC und ESG sowie die vertragliche Zusammenarbeit in der Lieferkette. Wir haben für Sie außerdem ein neues Erklärvideo über die ESRS erstellt, beurteilen das Potenzial von Science-Based Targets​ im Rahmen der CSRD​, werfen einen Blick zur Situation in Italien und beleuchten ein neues Gesetz für energieintensive Unternehmen​.

Gerne würden wir wissen, welche Themen Sie sonst rund um die Nachhaltigkeit beschäftigen? Nutzen Sie hierfür bitte unsere » Umfrage. ​

Wir hoffen, dass uns mit dieser letzten 2024-er Ausgabe wieder ein inhaltsreicher und gut verständlicher Newsletter gelungen ist. Wie immer sind wir für Anregungen immer gerne persönlich für Sie erreichbar. 

Bleiben Sie uns gewogen und kommen Sie gut in das neue Jahr

Ihr Martin Wambach

P.S. In den nächsten Ausgaben werden wir die Datenerhebung in den Fokus nehmen, d.h. wie die Datenpunkte zu den einzelnen Standards E, S und G konkret erhoben und validiert werden.

Aus dem Newsletter









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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Geschäftsführender Partner

+49 221 9499 091 00

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