Verrechnungspreise als Steuerungsinstrument – Aufsichtsräte stärker in der Verantwortung

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Von Michael Scharf und Benjamin Vießmann, Rödl & Partner Nürnberg
 
Mit einer immer stärkeren internationalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmensgruppen geraten insbesondere konzerninterne Transaktionen in den Fokus lokaler Finanzbehörden. Eine Abstimmung zwischen betriebswirtschaftlicher Steuerung und steuerrechtlicher Besteuerung ist daher für den Gesamterfolg unerlässlich. Aufsichtsräte sollten hierauf künftig noch stärker achten.
 
Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen werden aufgrund der steigenden Internationalisierung der Wirtschaft verstärkt länderübergreifend strukturiert. Die Funktionsausübung bestimmter Bereiche des Leistungserstellungsprozesses unter Nutzung lokaler bzw. regionaler Besonderheiten steht dabei im Vordergrund.
 
Im Gegensatz zu Transaktionen mit fremden Dritten können die für den internen Warenaustausch zu zahlenden Preise (Verrechnungspreise) unmittelbar beeinflusst werden. Daher ist die Frage der Fremdüblichkeit und eine darin enthaltene, angemessene Ermittlung der Verrechnungspreise zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen verstärkt Bestandteil steuerlicher Fragestellungen in Betriebsprüfungen. Das gilt insbesondere seit der Verabschiedung des BEPS-Aktionsplans der OECD durch die G20-Staaten am 8. Oktober 2015. Unternehmen laufen bei fremdunüblichen Verrechnungspreisen regelmäßig Gefahr von Strafzahlungen sowie erheblichen Doppelbesteuerungen.
 

Integrative Berücksichtigung

Die potenziellen Risiken einer Doppelbesteuerung verdeutlichen die Notwendigkeit steuerrechtliche Verrechnungspreisvorschriften in der betriebswirtschaftlichen Planung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen zu berücksichtigen. Eine Fokussierung ausschließlich auf wirtschaftliche oder steuerliche Überlegungen führt zwangsläufig zu einer suboptimalen Konzernsteuerung, da wesentliche Faktoren des jeweils anderen Bereiches unberücksichtigt bleiben. Der praktikabelste Ansatz könnte daher die bestmögliche Zusammenführung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Aspekte in einem Modell zur wertschöpfungsorientierten Lenkung weltweiter Geschäftsaktivitäten sein.
 
Im Rahmen der gruppeninternen Transaktionen wird somit nur eine einzige Preisfindung verfolgt. Im Vordergrund steht für internationale Familienunternehmen bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen v.a. die Rechtssicherheit in der Anwendung.
 

Höhere Anforderungen

Durch eine wachsende Komplexität der weltweiten Transaktionsstrukturen von Unternehmen steigen auch die Anforderungen an Aufsichtsräte. Besonders im Bereich der Verrechnungspreise besteht die Aufgabe darin, eine ausgewogene Ausrichtung zwischen einer betriebswirtschaftlichen Steuerung und einer steuerrechtlichen Besteuerung zu schaffen. Die Konzentration auf ausschließlich einen der beiden Aspekte dürfte den Grundprinzipien der Aufsichtsrats-Aufgaben, das Wohl und den Gesamterfolg der Unternehmung im Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns zu finden, zuwiderlaufen.
 
Dem Aufsichtsrat obliegt es in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass der Vorstand alle notwendigen Maßnahmen für eine ganzheitliche Integration betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Verrechnungspreisaspekte unter Berücksichtigung geltender Gesetze ergreift.
 
Folglich muss der Aufsichtsrat gewisse Rahmenbedingungen vorgeben, in denen das Konzept im operativen Tagesgeschäft realisiert werden kann. Gleichzeitig ist er dazu verpflichtet, eine regelmäßige Nachkontrolle der vorgegebenen Zielsetzungen durchzuführen. Im Rahmen der unternehmensweiten Compliance-Regelungen kann die Standardisierung der Verrechnungspreisermittlung bspw. in Richtlinienform eingeführt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Aspekte bei der Verrechnungspreis-
    gestaltung ist essenziell.
  • Es gilt, genaue Vorgaben für Vorstände zur Berück-
    sichtigung ganzheitlicher Verrechnungspreislösungen zu erstellen.
  • Der Aufsichtsrat sollte in Form von regelmäßigen Überprüfungen der umgesetzten Verrechnungs-
    preissystematiken stärker eingebunden werden.
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