Omnibus-Paket in Italien: zwischen Vereinfachungen und Herausforderungen für die Nachhaltigkeit im Unternehmen

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 18 März​ 2025 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Am 26. Februar hat die Europäische Kommission offiziell das Omnibus-Paket vorgestellt, die erste von drei für 2025 erwarteten regulatorischen Maßnahmen, die darauf abzielen, den regulatorischen Rahmen für den nachhaltigen Übergang im europäischen Wirtschaftssystem zu vereinfachen. Das Ziel ist klar: den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, indem Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen gefördert werden, ohne die ESG-Verpflichtungen zu beeinträchtigen.

 
 
Zu den wichtigsten Neuerungen des Vorschlagspakets gehören zwei Säulen der Nachhaltigkeit: die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD), die ab 2024 eine wachsende Zahl von Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre ESG-Auswirkungen zu veröffentlichen, und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD), die die Überwachung und das Management der Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungsketten regelt.

Ein neuer Anwendungsbereich für die CSRD

Einer der wichtigsten Vorschläge, die mit dem Omnibus-Paket eingeführt wurden, betrifft die Überarbeitung des Anwendungsbereichs der CSRD. Die ESG-Berichtspflicht wird nunmehr Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einem Eigenkapital von mehr als 25 Millionen Euro betreffen. Diese Überarbeitung verkleinert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich, da etwa 80 Prozent der zuvor unter die Verordnung fallenden Unternehmen, für die die Mindestanforderungen auf 250 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro Umsatz festgelegt waren, aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden. Die vorgeschlagene Maßnahme begünstigt außerdem eine stärkere Angleichung an die von der CSDDD vorgesehenen Schwellenwerte und stärkt – laut Kommission – die Kohärenz des europäischen Rechtsrahmens.

Unternehmen, die weiterhin der CSRD unterliegen, müssen Nachhaltigkeitsberichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen, die einer Prüfung unterzogen werden, um die erforderlichen Daten zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die ausgeschlossenen Unternehmen können sich dagegen für eine freiwillige Berichterstattung entscheiden, die auf einem vereinfachten Standard basiert, der von der EFRAG für KMU (VSME) entwickelt wurde.

Eine weitere Neuerung betrifft die Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre bis 2028 für große Unternehmen, die die CSRD noch nicht umgesetzt haben, und für börsennotierte KMU, deren Aufnahme in das Regulierungssystem für 2026 bzw. 2027 vorgesehen war.

CSDDD: Reduzierte Verpflichtungen und flexiblere Kontrollen

Die Folgen der durch das Omnibus-Paket eingeführten Vereinfachung auf die CSDDD markieren eine bedeutende Kursänderung, indem die Verpflichtungen für Unternehmen gelockert und ein flexiblerer Ansatz für Kontrollen entlang der Wertschöpfungskette eingeführt werden.

Zunächst wird die Frist für die Umsetzung der Richtlinie auf den 26. Juli 2028 verschoben, wodurch den Unternehmen ein weiteres Jahr für die Anpassung eingeräumt wird.

Parallel dazu führt das Paket eine Rationalisierung der Sorgfaltspflichten ein, insbesondere in Bezug auf die Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette: Wenn die Vorschläge der Kommission angenommen und in den Text der CSR-Richtlinie aufgenommen werden, sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, nur dann eingehende Bewertungen über ihre direkten Geschäftspartner hinaus durchzuführen, wenn es plausible Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen gibt. Nach Ansicht der Kommission sollte dieser Ansatz es ermöglichen, die Komplexität und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorschriften zu verringern, indem die Unternehmen ihre Ressourcen auf die Überwachung ihrer direkten Geschäftspartner konzentrieren und die Häufigkeit der Bewertungen anderer Akteure in der Wertschöpfungskette begrenzen können.

Auch die Häufigkeit der Kontrollen wird überarbeitet: Die regelmäßige Bewertung der Maßnahmen zur Bewertung von ESG-Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette wird von einer jährlichen Verpflichtung auf eine fünfjährige Verpflichtung umgestellt, wobei Ad-hoc-Überprüfungen nur in Fällen erfolgen, in denen signifikante Änderungen auftreten.

Vereinfachungen und neue Schwellenwerte für die Europäische Taxonomie und den CBAM

Parallel zu den Änderungen der CSRD und der CSDDD schlägt das Omnibus-Paket auch erhebliche Vereinfachungen für die Taxonomie-Verordnung und den Carbon Border Adjustment Mechanism („CBAM“) vor.
Insbesondere für Unternehmen, die in den zukünftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen (also Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten), wird die Anpassung an die Taxonomie freiwillig, wodurch sich die Zahl der derzeit verpflichteten Unternehmen um 70 Prozent verringern wird. Darüber hinaus wird ein Schwellenwert für die finanzielle Wesentlichkeit eingeführt, wodurch die aus Nachhaltigkeitssicht weniger relevanten Aktivitäten von der Berichtspflicht ausgenommen werden.

In Bezug auf den CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) sieht das Paket eine Befreiungsschwelle für Importeure mit einem jährlichen CO2-Ausstoß von weniger als 50 Tonnen vor, wodurch etwa 90 Prozent der Betreiber - hauptsächlich KMU - entlastet werden, ohne die Emissionsreduktionsziele zu gefährden. Gleichzeitig werden die Berichterstattungspflichten und die Berechnung der Emissionen für Unternehmen, die noch dem CBAM unterliegen, vereinfacht, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert wird.​

Welche Perspektiven gibt es für Unternehmen?

Das Omnibus-Paket muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden, sein Inhalt hat jedoch bereits gemischte Reaktionen hervorgerufen. Während einerseits die Unternehmen die Verringerung des Verwaltungsaufwands begrüßen, besteht andererseits die Befürchtung, dass diese Vereinfachungen die Verpflichtungen der Europäischen Union im Bereich der Nachhaltigkeit abschwächen könnten.

Klar ist, dass der Markt über die regulatorische Reduzierung hinaus weiterhin Transparenz und Nachhaltigkeit belohnt. Eine Strategie, die Interventionen in diesem Bereich zu verschieben und darauf zu warten, dass das Gesetz bestimmte Standards vorschreibt, könnte sich als kurzsichtig erweisen: Nur Unternehmen, die in Nachhaltigkeit investieren, können ihren Wert langfristig steigern und sich als Marktführer von morgen positionieren.​
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