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veröffentlicht am 6. August 2019 | Lesedauer ca. 5 Minuten Die letzte Steuerreform in Deutschland, die der Unternehmensbesteuerung galt, liegt über 10 Jahre zurück. Die Herausforderungen für die Wirtschaft sind seitdem stetig gewachsen: Globalisierung, Digitalisierung, Handelskonflikte in einer vernetzten Welt. Während andere Staaten längst reagiert und ihre Steuersysteme angepasst haben, warten deutsche Familienunternehmen auf einen neuen steuerlichen Rahmen. Die letzten Jahre waren zurecht geprägt von der Bekämpfung internationaler Steuervermeidungstaktiken globaler Konzerne. Gleichwohl werden alle Unternehmen von der zunehmenden Überwachung und Steuerverschärfung mit in Haft genommen. Jetzt ist es Zeit für Steuerentlastung und -vereinfachung für den Mittelstand als tragende Säule der deutschen Wirtschaft.
Wer als Unternehmen in einer globalisierten Welt bestehen will, muss sich auch im internationalen Steuerwettbewerb behaupten. Deutschland ist hier nicht gut aufgestellt: Schon immer ein Hochsteuerland, ist die Steuerbelastung von Unternehmen mittlerweile auf ein Höchstmaß im internationalen Vergleich gestiegen. Während die USA, Frankreich, Großbritannien und viele andere Industriestaaten die effektive Ertragsteuerbelastung in Richtung 20 Prozent verschieben, ist die deutsche Wirtschaft bei einer Steuerquote von jenseits der 30 Prozent angekommen. Bei Familienunternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft können es sogar mehr als 45 Prozent sein. Die deutsche Wirtschaft braucht ein konkurrenzfähiges Steuerniveau bei ungefähr 25 Prozent, damit Deutschland als Investitionsstandort attraktiv bleiben kann.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Die Steuerbelastung sollte an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht an der Rechtsform eines Unternehmens anknüpfen. Dass Deutschland dieses Ziel nicht erreicht, trifft gerade Familienunternehmen, die häufig als Personengesellschaft organisiert sind und damit den hohen persönlichen Einkommensteuersätzen der Gesellschafter unterliegen – selbst dann, wenn der Gewinn im Unternehmen verbleibt.
Ein weiterer Lösungsansatz zur Herstellung einer rechtsformneutralen Besteuerung ist das sog. „Optionsmodell”. Damit soll es Unternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft ermöglicht werden, ohne zivilrechtlichen Strukturwechsel für die Anwendung der Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Ein reizvoller Ansatz, doch ist fraglich, ob er den meisten Unternehmen zugutekommen kann.
Dort, wo ein wachsender Gesellschafterkreis unterschiedlichste Interessenlagen produziert, wird die nur einheitlich auszuübende Option ebenso zur Belastungsprobe wie ein klassischer Strukturwechsel. Hinzukommt, dass nach aktuellem Stand einzig die Personengesellschaft mit ihrer transparenten Besteuerung (bei richtiger Gestaltung) Abschirmung vor einer Besteuerung der stillen Reserven bietet, wenn die Gesellschafter zunehmend internationaler und – mit Blick auf Wohn- und Arbeitsort – mobiler werden. Zudem ist die Liste der ungelösten Fragen lang: Probleme mit dem Sonderbetriebsvermögen, der Erfassung von Mehr- und Minderaufwand aus Ergänzungsbilanzen sowie der weiteren Nutzung von angefallenen Verlusten. Und schließlich muss eine neu eingeführte Optionsbesteuerung in das internationale DBA-Geflecht eingebunden werden, um optierende Unternehmen nicht dem Risiko steuerlicher Doppelbelastung auszusetzen.
Ja, ein Optionsmodell könnte auf längere Sicht eine alternative Lösung für eine rechtsformneutrale Besteuerung sein, bietet kurzfristig aber keine durchschlagenden Vorteile für die Verbesserung der steuerlichen Situation von Familienunternehmen. Umso wichtiger ist es, die Reform der Thesaurierungsbesteuerung nicht aus den Augen zu verlieren und parallel auch bei Optionsmöglichkeit beizubehalten.
Auch im internationalen Steuerrecht müssen die Bedürfnisse von Familienunternehmen immer wieder in den Fokus gerückt werden. Aktuell wird gespannt auf den Entwurf einer Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) gewartet. Für Familienunternehmen sind zwei Punkte von immenser Bedeutung. Zum einen die Niedrigbesteuerungsgrenze: Wünschenswert wären 15 Prozent (aktueller deutscher Körperschaftsteuersatz). Verbleibt die Grenze bei den derzeitigen 25 Prozent, fallen viele bisher nicht erfasste Staaten, u.U. sogar die USA, in den Anwendungsbereich. Zweites Problem: die Definition aktiver Tätigkeiten, bei denen eine Hinzurechnungsbesteuerung ausscheidet. Was aus dem Gesetzgebungsverfahren bisher durchsickert, lässt befürchten, dass z.B. sämtliche Vertriebsgesellschaften neu in die Prüfung einer Hinzurechnungsbesteuerung einbezogen werden müssen. Während sich Großunternehmen mit ihren Steuerabteilungen auf solche Herausforderungen noch einstellen können, sind Familienunternehmen besonders betroffen – arbeiten sie in der Internationalisierung doch häufig mit reinen Vertriebsgesellschaften und stehen mit ihren knappen Kapazitäten vor schier unlösbaren Compliance-Problemen.
Die Diskussion um künftige internationale Steuerstrukturen wird von der Erfassung digitaler Geschäftsmodelle geprägt. Einer Digitalsteuer, die die nationalen Umsätze globaler Digitalunternehmen erfasst und z.B. in Frankreich schon eingeführt wurde, steht die deutsche Wirtschaft zurecht skeptisch gegenüber. Nicht, dass es wirtschaftlich nicht angemessen erschiene, Amazon, Google und Co. in den Ländern ihres Markterfolgs zu besteuern; die sich abzeichnenden nationalen Alleingänge erzeugen jedoch wachsende Komplexität und ein nicht in den Griff zu bekommendes Doppelbesteuerungsrisiko. Zudem ist die Verstärkung protektionistischer Tendenzen in der Weltwirtschaft real zu befürchten – all das ist Gift für die international ausgerichtete deutsche Wirtschaft. Daher der Appell: Die gerechte Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle muss international ausgehandelt und koordiniert werden!
Dabei darf Deutschland seine ureigenen Interessen aber nicht zugunsten einer internationalen Lösung preisgeben. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre herkömmlichen Geschäftsmodelle in die Welt der Digitalisierung zu transformieren. Wenn auch Leistungen im Rahmen von Industrie 4.0 oder der Einsatz von 3D-Druckern zu einer Verlagerung des Besteuerungssubstrats bspw. an den Ort des Marktzugangs führen, verliert Deutschland ein gewaltiges Steuerpotenzial. Zugleich entzieht sich deutschen Familienunternehmen die immens wichtige Verknüpfung ihrer Finanzierung des Gemeinwesens mit dem Ort, an dem sie ihre innovativen Leistungen begründen und von eben diesem Gemeinwesen profitieren. Deshalb sollte die Richtschnur deutscher Steuerpolitik in den anstehenden internationalen Verhandlungen sein: überschaubare Schritte der Reform der internationalen Besteuerungsregelungen für solche digitalen Geschäftsmodelle, für die eine Neuverteilung der Wertschöpfungsbeiträge deutlich erkennbar ist, ohne das deutsche Steuersubstrat den Begehrlichkeiten von Schwellenländern unkontrolliert auszuliefern. Dass dabei die Flankierung durch eine international einheitliche Mindestbesteuerung einen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten „nach unten” bremsen kann, begrüßen auch und gerade die Familienunternehmen, die in Deutschland ansässig sind und hier wettbewerbsfähige Steuern zahlen wollen.
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Dr. Hans Weggenmann
Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Geschäftsführender Partner
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