„Testo Unico sulle Rinnovabili“: Weg frei für das konsolidierte Gesetz über EE-Genehmigungsverfahren

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​​​veröffentlicht am 9. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Am 25. November hat der italienische Ministerrat endgültig grünes Licht für den sog. "Testo Unico sulle Rinnovabili" (im Folgenden "Testo Unico" oder das "Dekret") gegeben. Durch den Testo Unico werden die Verwaltungsverfahren für den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-Anlagen) und für diese betreffende Änderungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen neu regelt.

 
  
Erklärtes Ziel des Dekrets ist es, die Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Allerdings stellt es sowohl die Betreiber als auch die beteiligten Behörden aus operativer Sicht vor Herausforderungen und fügt sich in einen sehr komplexen und fragmentierten​​ rechtlichen Rahmen ein.

Die neuen Bestimmungen treten am 30. Dezember 2024 in Kraft. Im Gegensatz zum letzten Entwurf des Dekrets vom 5. August enthält der endgültige Text des Dekrets, der bei Redaktionsschluss noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, Übergangsbestimmungen für bereits laufende Genehmigungsverfahren vor. 
Nachstehend werden einige der wichtigsten Neuerungen dargestellt, die mit dem Testo Unico eingeführt werden. 

Drei Zulassungsverfahren​

Die Genehmigungsverfahren fuer Baumaßnahmen betr. EE-Anlagen sind künftig folgende: 
- Genehmigungsfreie Maßnahmen („Attività libera“);
- Vereinfachtes Zulassungsverfahren (“Procedura abilitativa semplificata”);
- Einheitliche Zulassung (“Autorizzazione Unica”).

Die Genehmigung aufgrund einer „Beglaubigten Erklärung über den Baubeginn“ („Comunicazione di inizio lavori asseverata“) ist nicht mehr vorgesehen.

Genehmigungsfreie Maßnahmen ​

Genehmigungsfreie Maßnahmen sind solche, für die grundsätzlich keine Genehmigungen oder Zulassungen eingeholt und/oder Erklärungen gegenüber Behörden abgegeben werden müssen. Der Testo Unico erweitert die Kategorien von Maßnahmen, die diesem Regime unterfallen. Erfasst sind u.a. die Installation neuer Photovoltaikanlagen unter 12 MW auf den Dächern bestehender Strukturen und Gebäuden, sowie von Agrivoltaikanlagen unter 5 MW, die die Fortführung der landwirtschaftlichen Aktivitäten ermöglichen.

Betreffen die Maßnahmen geschützte Güter, so gilt das Vereinfachte Zulassungsverfahren. Eingriffe an nicht geschützten Villen, Gärten und Parks „außergewöhnlicher Schönheit“ sowie an Gebäudekomplexen, die ein „charakteristisches Erscheinungsbild mit ästhetischem und traditionellem Wert“ bilden, bedürfen der Genehmigung durch die für den Landschaftsschutz zuständige Behörde.

Bei Maßnahmen auf noch nicht erschlossenen Grundstücken ist eine Kaution zu hinterlegen, um die Durchführung der Freigabe- und Wiederherstellungsarbeiten zu garantieren. 

Vereinfachtes Zulassungsverfahren​

Der Testo Unico sieht vor, dass im Vereinfachten Zulassungsverfahren  - wie auch bei Genehmigungsfreien Maßnahmen – keine Umweltverträglichkeitsprüfung (valutazione ambientale  - VIA) stattfindet. Es sind Änderungen betr. der im Vereinfachten Zulassungsverfahren vorzulegenden Dokumente vorgesehen. So ist unter anderem die Vorlage einer Erklärung über die Verfügbarkeit des Grundstücks sowie einer Selbstverpflichtung des Betreibers zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Grundstücks nach Stilllegung der Anlage erforderlich.

Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass die mit Erteilung der PAS erworbenen Rechte nach einem Jahr ab deren Ausstellung erlöschen, wenn mit den Arbeiten nicht begonnen wird, bzw. nach drei Jahren ab Eröffnung der Baustelle, wenn die Arbeiten nicht abgeschlossen werden (für den unvollendeten Teil muss ein neues PAS-Verfahren eingeleitet werden).

Einheitliche Zulassung​

Für Maßnahmen, die unter die Regelung der Einheitlichen Zulassung (“Autorizzazione Unica”) fallen, sieht der Erlass vor, dass der Antrag bei der territorial zuständigen Region oder beim Umweltministerium eingereicht werden muss, je nach Art des Eingriffs oder der Anlage und/oder der Leistung der Anlage (über die neue zentrale Online-Plattform „SUER“ gem.  Rechtsverordnung vom 23. Oktober 2024, sobald diese eingerichtet ist). 

Für Maßnahmen regionaler Zuständigkeit, die der Umweltverträglichkeitsprüfung (VIA) unterliegen, können die Regionen als Alternative zum Verfahren der Einheitlichen Zulassung weiterhin auf das Verfahren zur Regionalen Einheitsgenehmigung (PAUR) zurückgreifen. Nach Einleitung der PAUR ist diese innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Beginn (oder ggf. nach dem Beginn der Prüfung der Anwendbarkeit der VIA) abzuschließen. 

Weitere Änderungen​

Weitere Änderungen, die durch den Testo Unico eingeführt werden, betreffen die Renovierung oder das Repowering bestehender Anlagen, die Definition von Regelungen zu "Beschleunigungszonen" (sog „zone di accelerazione“ , also Gebiete, die für die Entwicklung von EE-Projekten besonders geeignet sind) und die Einführung eines spezifischen Sanktionssystems für den Fall widerrechtlicher Maßnahmen. 

Die Regionen und Kommunen haben ab dem Inkrafttreten des Testo Unico am 30. Dezember 2024 180 Tage Zeit, um sich an die neuen Rechtsvorschriften anzupassen (nicht mehr 120 Tage, wie es im letzten Entwurf des Dekrets vorgesehen war).
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