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veröffentlicht am 7. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute
Die EU Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt ab dem 8. Mai 2020 in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 Prozent bzw. 7 Prozent auf nachstehende Produkte mit US-Ursprung zu erheben.
(Für eine optimale Darstellung der Tabelle empfiehlt sich die Nutzung eines Desktop-PC.)
Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der am 24. Januar 2020 von den USA als Schutzmaßnahme eingeführten Erhöhung der Zölle auf die Einfuhr bestimmter derivativen Aluminium- und Stahlerzeugnisse. Diese einseitige Erhöhung der US- Zölle ist seit dem 8. Februar 2020 in Kraft.
In einem zweiten Schritt beabsichtigt die EU- Kommission einen zusätzlichen Wertzoll auf die Einfuhr von Waren mit US- Ursprung ab dem 8. Februar 2023 oder nach der Entscheidung des WTO- Streitbeilegungsgremiums für die nachfolgende Waren zu erheben:
Die EU- Zusatzzölle werden solange erhoben, so lange die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden.
Sofern ihr Unternehmen von der Erhebung der zusätzlichen EU- Einfuhrzöllen betroffen ist, sollten sie einen entsprechenden Bedarf frühzeitig aus den USA beziehen oder ggf. künftig alternative Bezugsquellen nutzen.
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
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