Editorial ESG News 3/2024

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Liebe Leserinnen und Leser,  

die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – alle diese Regelungen sind Richtlinien oder Verordnungen, die dem EU Green Deal entspringen und zum Themenbereich „ESG – Environmental Social Governance“ gehören. Mit der Wiederwahl der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli 2024 wurden die Weichen so gestellt, dass die begonnenen Projekte im Bereich Klimawandel und ESG weitergeführt werden. Ziel ist unverändert, dass die EU bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein soll. In ihren Plänen für ihre zweite Amtsperiode stellt Ursula von der Leyen klar, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Unternehmen gestärkt werden muss, um für den Weltmarkt und gegen künftige Krisen gewappnet zu sein. Eine wesentliche Stoßrichtung soll der „Clean Industrial Deal” sein, der auf vier Säulen ruht: (1) Planungs­sichere und einfachere Regelungen, (2) Schneller Zugang zu Finanzmitteln, (3) Ausbau der Kompetenzen und (4) Offener Handel für reißfeste Lieferketten. Im Kern geht es darum, dass Europa beim bereits einsetzenden Clean-Tech-Wettlauf eine Führungsrolle übernimmt und Europas Bürger davon profitieren. „Für Mensch und Industrie heißt das, Fertigkeiten schnell in vernünftige Arbeitsplätze münden und Innovationen unbürokratisch in Serie gehen zu lassen. Ein besserer Zugriff auf Finanzmittel ermöglicht eine rasche Expansion der wichtigsten Cleantech-Branchen“1, so Ursula von der Leyen. 
 
Fest steht, dass die Themen Nachhaltigkeit, ESG, Klimaneutralität und fairer Handel gekommen sind, um zu bleiben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Entwicklungen auch künftig sorgfältig beobachten und Ihnen, unseren Mandanten, die bestmögliche Orientierung und Unterstützung anbieten werden. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes in Deutschland, die wir bis Jahresende erwarten. Ein weiterer großer Meilenstein werden die ersten Nachhaltigkeitsberichte sein, die kapitalmarkt­orientierte Unternehmen nach den neuen ESG-Berichterstattungsstandards für das Geschäftsjahr 2024 im ersten Quartal 2025 vorlegen werden. 
 
Aber egal, wo Sie im Nachhaltigkeitsprozess stehen, möchte ich Sie auf unseren ESG Tag hinweisen, der am 24. September 2024 in Frankfurt stattfindet. Profitieren Sie davon, live mit unseren Expertinnen und Experten in den Kontakt zu treten, sich die neuesten Updates aus der ESG-Welt zu holen und am Nachmittag in tieferge­hende Workshops sowie unsere Softwaremesse einzusteigen.

​Weitere Updates haben wir Ihnen in der Herbstausgabe unserer ESG News aufbereitet:  

Der Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung​ in deutsches Recht steht und hat – gerade für uns als Wirtschaftsprüfer – weitreichende Konsequenzen. Innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat es einige Updates gegeben, die wir Ihnen im Artikel „Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Aktuelle Entwicklungen und Arbeitshilfen im Überblick“ zusammengefasst haben. Die Wesentlichkeitsanalyse als wichtiger erster Schritt auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht beleuchten wir in unserem Artikel „Doppelte Wesentlichkeit im Fokus: Experteneinsichten aus Prüfung und Beratung” aus zwei Perspektiven für Sie und in „Interoperabilität zwischen den ESRS und bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards und Gesetzen“ erläutern wir die Interoperabilität mit anderen Standards für Sie. Innerhalb der CSRD spielt auch die CO2-Bilanzierung eine große Rolle, wir haben daher die Angaben zu Scope 3 im Artikel „SCOPE 3-Emissionen bei der THG-Bilanzierung – Herausforderung für Unternehmen“ für Sie genauer dargelegt.  

Auch im rechtlichen Bereich gab es einige Neuerungen: Anfang Juli hat die EU die CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Welche Auswirkungen dies auf die Unternehmen hat und welche Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestehen, lesen Sie in „Vorbereiten auf die CSDDD“. Im Artikel „Aktuelle ESG- und Produkt-Compliance – Neue regulatorische Anforderungen durch den EU-Green Deal“ geben wir Ihnen ein EU-Update aus rechtlicher Sicht. Wie genau sich die Bestimmungen der CSDDD auf Länder oder Branchen auswirken können, lesen Sie in „Ausbeutende Arbeitskräfte-Beschäftigung: Italienische Modeindustrie in der Krise“.  

Und abschließend werfen wir einen Blick in die USA und die ESG-Bestrebungen vor Ort – vor dem Hintergrund des US-Wahlkampfs äußerst spannend!  ​

Wie immer ist unser Anspruch, Sie zeitnah und verständlich über alle wesentlichen Entwicklungen im Nachhaltigkeits- und ESG-Bereich zu informieren. Insofern hoffe ich, dass Sie auch an der vorliegenden Ausgabe unserer ESG-News Gefallen finden. Für weitere Informationen oder Anregungen sind wir immer gerne persönlich für Sie erreichbar – gerne auch am  3. ESG Tag​ am 24. September 2024 in Frankfurt.  

Ihr Martin Wambach 
 
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1 Quelle: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/green-de​al-industrial-plan_de​


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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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