Home
Intern
Das Family Office verwaltet größere Vermögen von Unternehmerfamilien unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Optimierungsaspekten. Rechtlichen Themen ist bereits bei der Konzeptionierung aber auch im laufenden Betrieb – durch angemessene Einbeziehung interner wie externer juristischer Experten gebührende Beachtung zu schenken. Nur so können die komplexen rechtlichen Risiken minimiert sowie Familienvermögen und Familienmitglieder optimal geschützt werden
Family Offices erfreuen sich bei deutschen Unternehmern immer größerer Beliebtheit. In ihnen lässt sich vorhandenes Familienvermögen gezielt und mit hoher Effizienz erhalten bzw. vermehren. Auf einfache Art und Weise kann das Privatvermögen in einer unternehmerischen Struktur verwaltet werden, die alle relevanten Planungs- / Entscheidungsprozesse gebündelt organisiert, umsetzt und überwacht.
Das Family Office dient den Familienmitgliedern als selbständige Organisationseinheit, die sämtliche Leistungen für das zu verwaltende Vermögen erbringt und so die Familienmitglieder administrativ und organisatorisch entlastet.
Ausgangspunkt ist i.d.R. eine Vermögensanalyse, auf deren Basis eine Vermögensplanung unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Familienmitglieder vorgenommen wird. Die Familie gibt die Richtung vor, woraufhin das Family Office die entsprechenden Maßnahmen gegenüber Dritten eigenständig trifft und hierüber regelmäßig informiert. So bleibt es den Familienmitgliedern erspart, selbst in Kontakt zu einzelnen Transaktionspartnern oder Dienstleistern zu treten. Das Family Office liefert die relevanten Informationen gebündelt und für anstehende Entscheidungen aufbereitet. Die strategische Vermögenverwaltung kann soprofessionell gesteuert werden.
Das Ziel, vorhandenes Vermögen zu erhalten und zu mehren, bedingt ein breites – auch juristisches – Leistungsspektrum. Die erforderlichen Leistungen werden regelmäßig durch fest im Family Office beschäftigte Mitarbeiter oder durch nach Bedarf engagierte externe Spezialisten erbracht.
Sich regelmäßig ergebende rechtliche Fragestellungen beginnen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, des Sitzes und der organisatorischen Ausgestaltung des Family Office selbst und erstrecken sich dann auf alle Aspekte der operativen Tätigkeit. So sind rechtlich bindende, aber ausreichend flexible Regelungen zu treffen – für eine von möglichst allen Familienmitgliedern getragene Anlagestrategie. Die etwa in einer Familiencharta enthaltenen Grundsätze können so umgesetzt werden.
Eine Familiencharta definiert die unternehmerischen Ziele und Wertevorstellungen der Familie, wodurch der Charakter eines Familienunternehmens über Generationen hinweg bewahrt werden kann. Ihre juristische Ausgestaltung ist höchst flexibel und kann in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit variiert werden: Sie reicht von der Zusammenstellung bloßer programmatischer Absichtserklärungen bis hin zum durchsetzbareren Pflichtenkatalog über bspw. Mitarbeit im Unternehmen, Abstimmungsverhalten bei unternehmerischen Entscheidungen, Vornahme erb- und familienrechtlicher Maßnahmen oder Verfügungen über Gesellschaftsanteile.
Zu klären ist stets, ob die Tätigkeit des Family Offices einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnis durch die BaFin nach KWG oder KAGB bedarf. Regelmäßig sollte eine Erlaubnispflicht unter Beachtung der von der BaFin in deren Merkblättern dargestellten Voraussetzungen vermieden werden können.
Zentrale und ständige juristische Aufgabe ist selbstverständlich die rechtliche Begleitung der einzelnen Investitionen. Unabhängig davon, ob in Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Anlagekategorien investiert wird, benötigen grundsätzlich alle Investitionsobjekte über den gesamten zeitlichen Investitionshorizont auch spezifisch rechtlicher Aufmerksamkeit, deren Intensität in Abhängigkeit von Transaktionstyp und -stadium variiert. So sind z. B. die Legal Due Diligence und die anschließende Vertragsverhandlung beim Erwerb eines Unternehmens oder die Umsetzung eines Exits durch IPO juristisch komplexer als der Handel mit börsennotierten Standardwerten.
Unternehmerische Beteiligungen müssen angemessen verwaltet werden; entsprechende Reporting- und Compliance-Strukturen sind aufzusetzen. Weltweit diversifizierte Investitionen erfordern die Beschäftigung mit grenzüberschreitenden Rechtsfragen und die Beachtung ausländischen Rechts. Internationale Anwaltskanzleien bieten diesen Service aus einer Hand und mit dem erforderlichen hohen fachlichen Niveau.
Family Offices bedürfen kompetenter rechtlicher Betreuung. Bei anfänglicher Konzeptionierung wie im laufenden Betrieb sind wichtige Themen für die Entscheidungsträger juristisch aufzubereiten, um Bestand und Mehrung des verwalteten Vermögens zu sichern.
Internationale ‚Family Offices‘ – Grenzüberschreitende Vermögensverwaltung
Umfangreiche Agenda für das Familienvermögen – Von Impact Investments bis Cyber-Security
Rechtlich gut aufgestellt – Einrichtung und Betrieb von Family Offices
Schweizer Family Offices – Rising Star der Vermögensverwaltung
Dividendenrouting – Steueroptimierung des Cash-Repatriierung
Internationale Immobilieninvestments – Steuerliche Konturen am Beispiel der USA
Die gläserne Familie – Internationale Meldepflichten gelten auch für Family Offices
Corporate Governance für Familienunternehmen – Der Nutzen einer „Gesellschafter-Charta“ zur Schadensprophylaxe
Beteiligungsbewertung bei Family Offices – Sicherstellung von Reporting und Dokumentation aussagekräftiger Anteilswerte
Digitales Vermögensreporting – Zentrale Steuerungseinheit für Familienvermögen
Oliver Saha
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Associate Partner
Anfrage senden
Profil