Split Payment in Polen

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zuletzt aktualisiert am 19. August 2019 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Ab dem 1. September 2019 werden die Vorschriften über den Mechanismus der geteilten Zahlung (Split-Payment) bei ausgewählten Geschäften gelten. Gemäß dem Gesetzesentwurf, der am 9. Juli 2019 beim „Sejm” (neben dem Senat eine der beiden Kammern der polnischen National­versamm­lung) eingegangen ist, sollen die Waren und Dienstleistungen, die bisher nach dem Reverse-Charge-Verfahren besteuert wurden, nach allgemeinen Grundsätzen besteuert werden. Gleichzeitig müssen Zahlungen aufgrund von Rechnungen, deren Rechnungsbetrag insgesamt (brutto) 15.000 PLN überschreitet, nach dem Split-Payment-Mechanismus geleistet werden.

 

UPATE: Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat am 17. Juli 2019 die Verschiebung des Inkrafttretens des für manche Wirtschafszweige obligatorischen Split-Payment-Mechanismus angekündigt. Seiner Aussage nach werde der Mechanismus erst am 1. November 2019 anstelle, wie geplant, am 1. September 2019 in Kraft treten, d.h. 2 Monate später.
 

   
Die Erklärung des Ministerpräsidenten ist eine Antwort auf die zahlreichen Einwendungen der Unternehmen gegen den Einführungstermin der Änderungen. Die Unternehmer haben insbesondere auf die Probleme mit der Anpassung der Finanzbuchhaltungssoftware an die neuen gesetzlichen Anforderungen hingewiesen.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung sich nur auf den Termin des Inkrafttretens bezieht. Was die rechtlichen Lösungen an sich und die betroffenen Branchen angeht, so sieht die Regierung zurzeit keine Änderungen des Gesetzesentwurfs vor, wie nachfolgend dargestellt.

 
Gemäß dem Entwurf wird das Verfahren der geteilten Zahlung obligatorisch auf Folgendes Anwendung finden:
  • Erzeugnisse aus Stahl;
  • Altmaterialien und Reststoffe sowie Sekundärstoffe;
  • Elektronische Geräte und ausgewähltes Zubehör (Prozessoren, Handys, Computer, Tablets, Druckpatronen, Toner sowie HDD- und SSD-Festplatten);
  • Teile und Zubehör für Fahrzeuge und Motorräder;
  • Kraftstoffe zum Antrieb von Verbrennungsmotoren, Brennöle sowie Schmieröle;
  • Bauleistungen.

 
Zusätzlich soll durch das Gesetz eine Pflicht eingeführt werden, auf der Rechnung Folgendes zu vermerken: „Mechanizm podzielonej płatności” [Split-Payment-Mechanismus].
 
Es wird zulässig sein, in Bezug auf Rechnungen vom selben Lieferanten innerhalb eines Monats Sammel­über­weisungen zu tätigen. 
 
Eine weitere wesentliche Pflicht – gemäß den vorgesehenen Vorschriften – ist die Ver­pflichtung der Steuer­pflichtigen, auf die die Vorschriften über den obligatorischen Mechanis­mus der ge­teilten Zahlung Anwendung finden (d.h. alle Steuerpflichtigen, unabhängig von deren Geschäfts­sitz), über ein Bank­konto in polnischer Währung zu verfügen.
 

Haben die Steuerpflichtigen weder ihren Geschäftssitz noch eine feste Niederlassung in Polen, so können ihnen die Kosten für die Führung eines solchen Kontos erstattet werden. Wir möchten Sie besonders darauf hin­weisen, dass auf die Nichterfüllung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Pflichten strenge Sanktionen drohen bzw. folgen können.
  

Der Entwurf sieht für einen Erwerber, der entgegen der ihm obliegenden Pflicht das Split-Payment nicht an­wendet, Folgendes vor:
  • eine fehlende Möglichkeit, die betreffende Ausgabe unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben zu erfassen (ab Januar 2020);
  • zusätzliche Steuerverbindlichkeit in einer Höhe, die 30 Prozent des Umsatzsteuerbetrages aus der betreffenden Rechnung entspricht, falls der Verkäufer nicht den ganzen, sich aus der Rechnung ergebenden Steuerbetrag abrechnet;
  • eine strafrechtliche Sanktion, d.h. Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen (2019 kann der Betrag sogar bis zu 21,6 Mio. PLN betragen).

 

Einem Verkäufer, der entgegen der ihm obliegenden Pflicht auf der ausgestellten Rechnung keine Information über die obligatorische geteilte Zahlung angibt, droht eine zusätzliche Steuer­verbindlichkeit in einer Höhe, die 30 Prozent des Umsatzsteuerbetrages aus der betreffenden Rech­nung entspricht.  

  

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