Indien Quellensteuer: E-Filing der Form 10F mit einer PAN

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zuletzt aktualisiert am 16. Februar 2024


Ausländische Unternehmen mit in Indien steuerpflichtigen Einkünften müssen Mel­dun­gen zur steuerlichen Ansässigkeit (Form 10F) online einreichen (CBDT Notification 3/2022). Die Einreichung erfolgt in der Regel einmal im Jahr. Indische Kunden lehnen Zahlungen ohne entsprechende Einreichungsnachweise ab oder unterwerfen sie einer höheren Besteuerung.



Für Unternehmen mit und ohne Steuerregistrierung in Indien (Permanent Account Number/PAN) gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Die nachfolgende Zusammenfassung betrifft die Einreichung bei Vorliegen einer PAN. Sie erfolgt unter der Adresse: https://www.incometaxindiaefiling.gov.in/home.



Für Unternehmen ohne PAN gilt ein anderes Verfahren: Zur Einreichung der Form 10F ohne PAN »

 


Im Detail

  • Einkünfte deutscher Unternehmen aus Geschäften mit Indien unterliegen häufig der Besteuerung in Indien (Income Tax). Dies betrifft u.a. Einkünfte aus Vergütungen für „technische“ Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen und Dividenden sowie Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus ertragsteuerlichen Betriebsstätten. Meist wird die Steuer als Quellensteuer durch den indischen Zahlenden/Kunden einbehalten und entrichtet.
  • Der Steuersatz beträgt nach indischem Recht seit 1. April 2023 meist 20 Prozent plus Surcharge und Cess (effektiv ca. 22 Prozent). Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Indien reduziert den Steuer­­­satz i.d.R. auf 10 Prozent. Um das DBA zur Anwendung zu bringen, muss das deutsche Unternehmen eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung (Tax Residency Certificate – „TRC“) und eine sog. „Form 10F“ vorlegen, die im wesentlichen Angaben aus der TRC wiederholt und ergänzt. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen keine PAN besitzt.
  • Bislang geschah dies formfrei. TRC und Form 10F wurden Kunden mit der Rechnung postalisch oder elektro­nisch (PDF) übersandt. Nun müssen beide zunächst online eingereicht werden. Hierzu sind die folgenden Schritte notwendig:
      1. Falls noch nicht erfolgt, Beantragung einer PAN und einer Digitalen Signatur
      2. Registrierung auf den Seiten den indischen Finanzverwaltung
      3. Login unter https://www.incometax.gov.in/iec/foportal/
      4. Auswahl: „E-File“ –> „Income Tax Forms” –> „File Income Tax Forms” –> „Persons not dependent…” –> „Form 10F”
      5. Auswahl des zutreffenden Assessment Year
      6. Auswahl: „Let’s get started“
      7. Eintragungen vornehmen
      8. Einreichung unter Nutzung Ihrer Digitalen Signatur
      9. Download der Form unter „View Filed Forms” und Übermittlung an Ihren indischen Kunden
  • Tipp: Beantragen Sie das TRC für Zeiträume vom 1. April bis 31. März des Folgejahres. Lassen Sie die Einkünf­te und v.a. die Namen der indischen Kunden möglichst offen. Dann können Sie eine Form 10F und ein TRC für mehrere Kunden verwenden. Aktuell ist es nicht möglich, mehrere TRCs/Form 10F einzureichen.
  • Einschätzung: Die Anforderung dient der Überwachung der steuerlichen Ansässigkeit ausländischer Unter­nehmen. Sie betrifft alle deutschen Unternehmen mit Umsätzen in Indien. Sprechen Sie uns an, wenn wir die Einreichung für Sie übernehmen sollen.

Voraussetzungen

  • PAN (Permanent Account Number) liegt vor
  • Digitale Signatur (Digital Signature Certificate) liegt vor
  • Registrierung auf den Seiten der indischen Finanzverwaltung liegt vor
 

Form 10F Leitfaden

Schritt 1


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Schritt 2

Melden Sie sich mit Ihrem Login (PAN) und Passwort an. Sie befinden sich jetzt auf dem „Dashbord”

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Schritt 3

Klicken Sie auf „E-File” –> „Income Tax Forms“ –> „File Income Tax Forms“


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Schritt 4

Wählen Sie „Person not dependent on any Source of Income“


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Schritt 5

Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Form 10F“
 

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Schritt 6

Wählen Sie das Assessment Year aus, für das Sie die Form einreichen möchten*
 

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Schritt 7

Klicken Sie auf „Let‘s Get Started“

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*Für z.B. Einkünfte aus dem Finanzjahr 2023-24 wählen Sie das Assessment Year 2024-25
 

SCHRITT 8

Füllen Sie das Formular aus wie bei der bisherigen „händischen“ Übermittlung.* Wählen Sie „Sect. 90“, falls Sie sich auf den Schutz durch das DBA Deutschland-Indien berufen (Regelfall).


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SCHRITT 9

Laden Sie die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung hoch. Speichern Sie den Entwurf. Klicken Sie auf „Preview“ und prüfen Sie die Angaben. Reichen Sie die Form mit Ihrer DSC ein.

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SCHRITT 10

Laden Sie die eingereichte Form herunter. Klicken Sie in dazu in der oberen Leiste auf „E-File“ –> „Income Tax Forms“ –> „View Filed Forms“

*Bei „Status“ müssen Sie zwischen Personengesellschaft und Körperschaft wählen. Diese Information befindet sich nicht auf der Ansässigkeitsbescheinigung.
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