Steuerliche Anforderungen für ausländische Unternehmen in Indien

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 28. Januar 2025 | Lesedauer ca. 5 Minuten​


Die internationale Steuerlandschaft wird zunehmend anspruchsvoller, da Länder ver­stärkt darauf achten, dass Steuerzahler ihren fairen Anteil leisten, und die Steuer­behör­den dies strenger überwachen. Dies stellt multinationale Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Multinationale Konzerne sind oft in vielfältige Ge­schäftstransaktionen mit Unternehmen in anderen Ländern involviert, einschließ­lich ihrer eigenen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, und müssen daher eine komplexe Reihe von Steuerverpflichtungen in den jeweiligen Ländern bewältigen.



 
Diese grenzüberschreitenden Aktivitäten führen zu unterschiedlichen Einkommensarten, die alle potenziell dem indischen Steuerregime unterliegen. Zu den typischen Einnahmequellen für steuerlich nicht ansässige (=non-residents) Unternehmen gehören:
  • Warenverkauf
  • Lizenzgebühren für Technologien, Marken oder geistiges Eigentum
  • Technische Dienstleistungen wie Beratung, Engineering und IT-Support
  • Zinsen durch Darlehen oder andere Finanzprodukte
  • Dividenden aus Gesellschaftsanteilen
  
Mit diesen komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen ist Indien keine Ausnahme. Nicht ansässige Unter­nehmen, die in Indien Einkünfte erzielen, aber außerhalb Indiens operieren, müssen daher die wesentlichen Regularien verstehen, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung der lokalen Steuervorschriften sicherzu­stellen. In diesem Artikel werden die routinemäßigen Steuerthemen erläutert, die ausländische Unternehmen bei ihrer Tätigkeit in Indien üblicherweise beachten müssen. Diese Compliance-Anforderungen gelten unab­hängig davon, ob das ausländische Unternehmen eine rechtliche Präsenz in Indien hat oder nicht, sofern das Einkommen aus indischen Quellen stammt.​

​Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular 10F

Indische Kunden müssen Quellensteuern einbehalten, wenn das zugrunde liegende Einkommen steuerpflichtig ist. Das Formular 10F ist ein zentrales Dokument, um von Steuervergünstigungen im Rahmen des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Indien zu profitieren. Indem sie sich auf die Bestimmungen des DBA berufen, können Non-residents (also steuerlich nicht ansässige Unternehmen) von niedrigeren Quellen­steuersätzen auf verschiedene Einkommensarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gebühren für technische Dienstleistungen profitieren.

Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vorteile des DBA für Non-residents ist gemäß den indischen Steuergesetzen der Erhalt einer Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (tax residency certificate, TRC), die von den Steuerbehörden des Ansässigkeitsstaates des Unternehmens ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bestätigt die steuerliche Ansässigkeit des Unternehmens und enthält wichtige Grund­informationen. Das Formular 10F enthält ähnliche, aber über das TRC hinausgehende Informationen und ist verpflichtend mit einzureichen. Wird das Formular 10F nicht mit eingereicht, entfallen die günstigen Steuer­sätze des DBA. 

Elektronische Beantragung des Formulars 10F

Die Einkommensteuerbehörde (Income Tax Department) hat das Verfahren zur elektronischen Beantragung des Formulars 10F für Non-residents vereinfacht. Um das Formular 10F elektronisch zu beantragen, mussten sich Non-residents bisher mit ihrer indischen Steuerregistrierungsnummer (PAN) auf dem Einkommenssteuerportal registrieren. Die Einkommensteuerbehörde hat jedoch eine Funktion auf dem Portal bereitgestellt, die es Non-residents ohne PAN ermöglicht, sich selbst zu registrieren.

Um sich im Einkommenssteuerportal zu registrieren, müssen Non-residents die folgenden Angaben machen:​
  1. Grundinformationen: Name des Steuerpflichtigen, Datum der Gründung, Steueridentifikationsnummer und Ansässigkeitsstaat
  2. Angaben zur key person (vertretungsberechtigter Geschäftsführer/Prokurist): Vollständiger Name der key person, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bezeichnung
  3. Kontaktinformationen: Erste Mobilnummer und E-Mail-ID, zweite Mobilnummer und E-Mail-ID sowie die Postanschrift. Die erste Mobilnummer und die E-Mail-ID werden per OTP (Einmalpasswort) überprüft
  4. Anhänge: Nichtansässige müssen eine Passkopie, einen Adressnachweis und eine Kopie der TRC auf das Einkommensteuerportal hochladen. Der Pass und der Adressnachweis müssen gültige Dokumente im Land des Wohnsitzes des Nichtansässigen sein

Sobald das Non-resident Unternehmen alle Angaben gemacht und über das OTP verifiziert hat, erhält es eine Benutzer-ID an ihre registrierte E-Mail-Adresse. Damit kann man sich beim Income Tax Portal anmelden. Danach können sie das Formular 10F elektronisch hochladen, indem sie ihre TRC einreichen und die an ihr Handy und ihre E-Mail gesendeten OTPs verifizieren. Damit entfällt auch die Notwendigkeit eines digitalen Signaturzertifikats (DSC), um die TRC elektronisch einzureichen.​

Jährliche Steuererklärungspflichten​

In Indien beträgt der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren, Gebühren für technische Dienstleistungen (Fees for technical services, FTS), Zinsen und Dividenden insgesamt bis zu 21,84 Prozent.

Ausländische Unternehmen können jedoch von reduzierten Quellensteuersätzen im Rahmen der DBAs zwischen Indien und dem Land, in dem sie ansässig sind, profitieren, wodurch die Steuerlast im Allgemeinen auf 10 Prozent oder 15 Prozent gesenkt wird.

Beispielhafte Quellensteuersätze gemäß dem DBA zwischen Indien und einigen Ländern: 

​Land
Dividendsen
Zinsen​Technische DienstleistungenLizenzen​​
​Deutschland
10%​10%​​10%
10%​
Großbritannien​
15%/10%​
10%/15%​10%/15%​10%/15%​
USA​15%/25%​​10%/15%
​10%/15%
​10%/15%
Italien​​15%/25%
​15%
​20%
​20%
​Schweiz
​10%
​10%
​10%
​10%
​Rumänien
​10%
​10%
​10%
​10%
​Spanien
​​15%
​​15%
​10%
​10%
​Tschechien
​10%
​10%
​10%
​10%
​Frankreich
​10%
​10%
​10%
​10%​

Es ist wichtig zu beachten, dass der Quellensteuersatz auf bis zu 35 Prozent (plus Zuschläge) ansteigen kann, wenn die Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Indien resultieren, wie in den folgenden Abschnitten erläutert.

Daraus ergibt sich für ausländische Unternehmen die Verpflichtung, eine indische Steuererklärung abzugeben, wenn ein niedrigerer Quellensteuersatz gemäß DBA angewendet wird. Diese Steuererklärung ermöglicht es den indischen Steuerbehörden im Wesentlichen, die Berechtigung zur Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen zu überprüfen und die ordnungsgemäße Meldung von Einkünften zu bestätigen, wenn die Steuer zum niedrigeren DBA-Satz einbehalten und angeboten wird. Der gesamte Prozess der Einreichung der Steuererklärung erfolgt online. 

​Indische Steueridentifikationsnummer (PAN)

Wie oben beschrieben, muss der Non-resident, der die Vorteile des DBA in Anspruch nimmt, die Steuer­erklärung in Indien abgeben. Um eine Steuererklärung in Indien abzugeben, muss der Non-resident zwingend eine indische Steuernummer (= Permanent Account Number, PAN) haben, da er ohne diese keine Steuer­erklärung abgeben kann.​

Transfer Pricing (TP) Compliance requirements

Ausländische Unternehmen, die mit ihren verbundenen Unternehmen internationale Transaktionen wie etwa Entgelte für technische Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen, Garantieprovisionen usw. tätigen, die zu steuerpflichtigen Einkünften in Indien führen, müssen den Anforderungen der indischen Verrechnungspreis­gestaltung entsprechen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen ausländische Unternehmen eine ordent­liche Dokumentation einhalten, um die Preisgestaltung der Transaktionen zwischen den Unternehmen zu belegen. Diese Dokumentation umfasst in der Regel eine gründliche Analyse der Preisbildungsmethode, eine funktionale und wirtschaftliche Analyse sowie Benchmarking-Studien, die den Fremdvergleichscharakter der Transaktionen belegen. Die Dokumentationspflicht greift erst ab einem bestimmten Schwellenwert, d. h. nur bei Unternehmen, die bestimmte Transaktionsgrenzen überschreiten, sind verpflichtet, eine solche Dokumentation zu führen. Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Finanzplanung unerlässlich, da das Fehlen einer umfas­​senden Verrechnungspreisdokumentation zu erheblichen Anpassungen der Verrechnungspreise führen kann. Die Erstellung eines Verrechnungspreisprüfungsberichts ist zudem für ausländische Unternehmen obli­gator­isch, und die Nichteinhaltung dieses Berichts kann zu Strafen führen. 

Betriebsstättenrisiko erkennen​​

Ausländische Unternehmen sehen sich in Indien häufig mit der Frage konfrontiert, ob eine Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE) vorliegt. Die Frage, ob ein ausländisches Unternehmen eine Betriebsstätte in Indien hat, ist von zentraler Bedeutung.

Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Betriebsstätte in Indien unterhält, ist es in Indien für die Netto­einkünfte steuerpflichtig, die direkt mit der Betriebsstätte verbunden sind. Eine Betriebsstätte und ihre steuer­lichen Auswirkungen zu erkennen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden und eine angemessene Finanz­planung zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen in Indien kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich der Einbehaltung von Steuern zu einem höheren Satz auf Zahlungen an ausländische Unternehmen. Daher ist es von essenzieller Bedeutung, dass die PE-Erklärung ordnungsgemäß eingereicht wird, um höhere Steuerabzüge, mögliche Strafen und Komplikationen mit den indischen Steuerbehörden zu vermeiden.

Bedeutung der rechtzeitigen und korrekten Dokumentation

Für ausländische Unternehmen, die ihre Wertschöpfung maximieren und gleichzeitig die vollständige Einhalt­ung der Vorschriften gewährleisten wollen, ist es wichtig, mit den sich entwickelnden steuerlichen Anfor­derungen in Indien Schritt zu halten. Wichtige Unterlagen wie Steuerregistrierungsnummer (PAN), TRC, das Formular 10F und die genaue Dokumentation bzw. Analyse des Betriebsstättenrisikos spielen eine entschei­dende Rolle bei der Orientierung in der indischen Steuerlandschaft.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Ausländische Unternehmen, die in Indien tätig sind, müssen die Einhaltung der Steuervorschriften sorgfältig planen und überwachen, um von den vorteilhaften DBA-Bestimmungen zu profitieren und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Indem sie sich informiert halten, können ausländische Unternehmen das volle Potenzial ihrer Unternehmungen in Indien ausschöpfen, die Rentabilität steigern und steuerliche Fallstricke minimieren.​
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