Indien vor einer grundlegenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 13. February 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten ​

 

Seit heute (13. February 2025) ist der Entwurf des neuen indischen Income Tax Act der Öffentlichkeit zugänglich. Da​s bisherige Gesetz datiert von 1961 und soll grundlegend überarbeitet werden. Erklärtes Ziel ist es, die Lesbarkeit des Gesetzes grundlegend zu verbessern und obsolete Regelungen abzuschaffen.    

 

 

Bei einer ersten Durchsicht fällt auf, dass der Schwerpunkt auf einer redaktionellen Überarbeitung liegt. Wir stellen strukturelle Verbesserungen fest, wie z.B. die Neugliederung von Kapiteln, die Überführung von Zusätzen („provisios“) in den Gesetzestext und die Einführung  tabellarischer Formate für komplexe Rege­lungen. Es bleibt jedoch ein klassisches und komplexes Steuergesetz. 
 
Einige Änderungen sind hervorzuheben. Das neue Gesetz wird das gerade für ausländische Unternehmen verwirrende Konzept von Veranlagungsjahr („Assessment Year“) und Finanzjahr („Financial Year“) durch das Steuerjahr („Tax Year“) ersetzen. In bestimmten Bereichen verwendet der Gesetzentwurf eine weniger tech­nische Terminologie – so wird beispielsweise das missverständliche Wort „notwithstanding“ durch „irrespective“ ersetzt. Diese Änderungen verbessern die Lesbarkeit und erhöhen die allgemeine Klarheit des Gesetzes. 
  
Der grundlegende gesetzgeberische Ansatz und der Umfang des Steuerrahmens scheinen weitgehend intakt zu bleiben, ohne dass sich die Gesamtsteuerlast wesentlich verschiebt. Dies bedeutet Stabilität. Die Tatsache, dass das Wording vieler Regelungen unverändert geblieben ist, erlaubt es, bisherige Entscheidungen (Income Tax Appellate Tribunals, High Courts und Supreme Court) weiterhin anzuwenden. Mit einem voraussichtlichen Umsetzungstermin am 1. April 2026 haben Unternehmen und Steuerzahler ausreichend Zeit, die Auswirkungen zu bewerten und sich entsprechend vorzubereiten. 

Für ausländische Unternehmen scheint das Gesetz in seiner Wirkung im Wesentlichen gleich zu bleiben. Das gilt insbesondere für die Vorgabe zur Abgabe von Steuererklärungen für in Indien quellensteuerpflichtige Einkünfte, soweit die (geringeren) Steuersätze aus geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung gebracht werden sollen (Regelfall). Die genaueren Einzelheiten werden in den kommenden Tagen klarer werden. Anpassungen im noch folgenden politischen Entscheidungsprozess sind ebenfalls möglich.
  
Da Indiens globale Bedeutung weiter zunimmt, verfolgt die internationale Geschäftswelt die Steuerreformen des Landes genau. Die jüngsten Haushaltsankündigungen waren ermutigend, insbesondere da sie den Schwerpunkt auf den Mittelstand und Regulierungsmaßnahmen zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit legen. Bemerkenswert ist, dass der Wirtschaftsbericht (Economic Survey) dabei den deutschen Begriff „Mittelstand“ verwendet, was auf einen Vorstoß für Reformen in Indien zugunsten kleinerer und mittelständischer Unter​­nehmen hindeutet. Es ist erwähnenswert, dass bereits mehr als 2.000 deutsche Unternehmen in Indien tätig sind und viele weitere einen Markteintritt in Erwägung ziehen. Verbesserte regulatorische Rahmen­bedingungen und Steuergesetze, die mehr Sicherheit und Vorhersehbarkeit bieten, bleiben für ausländische Investoren von zentraler Bedeutung und haben das Potenzial, noch mehr Interesse an Indien zu wecken.

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