Visumfreie Einreise nach China – aktuelle Bestimmungen im Überblick

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​​​​​​​​​zuletzt aktualisiert​ am 19. Dezember ​2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten


Festland-China hat seit dem Ende der Pandemie eine Reihe von Einreiseerleichter­ungen geschaffen. Ziel ist es vor allem, den Tourismus sowie Geschäftsreisen zu erleichtern und damit der Wirtschaft weitere Impulse zu geben. Die Einreiseerleichter­ungen umfassen dabei die befristete visumfreie Einreise, den visumfreien Transit und den visumfreien Kurzaufenthalt für gesamt Festland-China sowie die visumfreie Ein­reise in verschiedene Teile Festland-Chinas insbesondere für Touristengruppen. Die Rechtslage ist sehr dynamisch und die Bestimmungen werden häufig und oft sehr kurzfristig geändert. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten derzeit geltenden Einreisebestimmungen gegeben werden.​


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Festland-China weitet einseitige Visafreiheit auf weitere Staaten aus und erlaubt längere Aufenthalte

Festland-China setzt die Lockerung der Einreisebestimmungen im Rahmen seiner einseitigen Visumbefrei­ungspolitik fort. Mit Wirkung zum 30. November 2024 wurde die Gruppe der Staaten, deren Staatsangehörige ohne Visum nach Festland-China einreisen dürfen, um neun weitere Staaten erweitert: Bulgarien, Estland, Japan, Kroatien, Lettland, Malta, Montenegro, Nordmazedonien und Rumänien auf insgesamt 38 Staaten, wie das Außenministerium am 22. November 2024 mitteilte.

Darüber hinaus wurde die Liste der legitimen Gründe für die visumfreie Einreise, die bisher Geschäftsreisen, Tourismus, Besuch von Verwandten und Freunden, Transit und Austauschbesuche umfasste, um Reisen zu Austauschzwecken erweitert.

Weiterhin wurde die maximale Aufenthaltsdauer für die meisten Staaten generell auf 30 Tage angehoben. Zuvor waren die Regelungen uneinheitlich. Für Staatsangehörige der meisten Staaten betrug die Höchstaufenthalts­dauer 15 Tage, wobei für einige Staaten längere Aufenthalte von bis zu 30 Tagen möglich waren.

Die Staatenliste umfasst nun folgende Staaten:

​Europäische Staaten​​

Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nord-Mazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Usbekistan

Asiatische Staaten​

Brunei, Japan, Malaysia, Südkorea

Ozeanien

Australien, Neuseeland

Staatsangehörige dieser Staaten (einschließlich Minderjährige) können mit ihrem gewöhnlichen Reisepass an allen für Ausländer geöffneten Grenzübergängen (Luft-, Land- und Seeweg) nach Festland-China einreisen und sich dort bis zu 30 Tage aufhalten, sei es zu Geschäfts-, Tourismus-, Besuchs-, Austausch- oder Transit­zwecken. 

Derzeit ist die Befreiung von der Visumpflicht mit Ausnahme von Brunei bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Angesichts der stetigen Erweiterung der unter die Visumbefreiung fallenden Staaten stehen die Chancen jedoch gut, dass sie über dieses Datum hinaus verlängert wird. Entsprechende Ankündigungen bleiben allerdings abzuwarten.

Neben dieser unilateralen Politik der Visumbefreiung hat Festland-China mit verschiedenen Staaten bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen, und es gibt weitere Sonderregelungen für die APEC-Gemeinschaft. So bestehen z.B. mit Singapur, Thailand, Georgien, Serbien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Weißrussland und einigen Staaten der Karibik Einreiseerleichterungen bzw. Visumbefreiungen. Staatsangehörige dieser Staaten sollten sich über die Sonderregelungen in den bestehenden Abkommen informieren.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts funktioniert die visumfreie Einreise in der Praxis gut.

Der Reisepass muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes von 30 Tagen gültig sein. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, um Schwierigkeiten oder im schlimmsten Fall eine Einreiseverweigerung zu vermeiden. Andere Ausweisdokumente werden bei der Einreise nicht akzeptiert. Zu beachten ist auch, dass sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Festland-China bei der Polizei anmelden müssen. Dies geschieht in der Regel automatisch durch die Hotels. Bei privaten Unterkünften muss die Anmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle erfolgen, wobei in einigen Städten (z.B. Shanghai) die Anmeldung inzwischen auch online möglich ist.

Für die visumfreie Einreise ist keine vorherige Antragstellung bei einem chinesischen Konsulat oder einer Botschaft erforderlich. Reisende müssen nicht direkt aus ihrem Heimatland einreisen, sondern können aus jedem Drittland oder -region einreisen. Reisende sollten jedoch vorsichtshalber Dokumente mit sich führen, die den Zweck der Reise belegen. Dies können Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungen oder andere Dokumente sein, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht. Die Grenzbehörden können diese Dokumente überprüfen und die visumfreie Einreise verweigern, wenn Zweifel am Zweck der Reise bestehen. 

Der 30-tägige Aufenthalt endet um Mitternacht des dreißigsten Tages nach dem Einreisedatum. Eine Ver­längerung des Aufenthalts ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Wer länger bleiben möchte, muss weiterhin ein Visum beantragen. Generell ist es jedoch möglich, mehrmals im Jahr ohne Visum nach Festland-China einzureisen. Die Anzahl der visumfreien Besuche und die Gesamtzahl der Aufenthaltstage sind derzeit nicht begrenzt. Bei kumulierten Aufenthalten von mehr als 90 Tagen muss jedoch damit gerechnet werden, dass verstärkt nach dem Zweck der Reise gefragt wird und die Einreise verweigert werden kann. Aktivitäten in Festland-China, die nicht dem erlaubten Reisezweck entsprechen, sind nicht erlaubt.​
 

Visumsfreie Einreise in die Provinz Hainan 

Staatsangehörige von insgesamt 59 Staaten können ohne Visum für bis zu 30 Tage in die Provinz Hainan einreisen. Dies gilt für touristische oder geschäftliche Aufenthalte, Familienbesuche, medizinische Behand­lungen, Konferenzen und Ausstellungen, Sportwettkämpfe usw. Die Regelung gilt nicht für Personen, die zu Arbeits- oder Studienzwecken einreisen wollen. Die 59 Staaten sind: Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Irland, Italien, Island, Japan, Kanada, Katar, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nord-Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
 
Bei einer Weiterreise nach Festland-China ist dann aber ein Visum oder ein Aufenthaltstitel erforderlich, oder es gilt im Falle der Weiterreise via einen Drittstaat oder -region (z.B. über Hong Kong) die oben dargestellte Visafreiheit.
 

​Einreise für 90 Tage mit Reisegenehmigung 

Seit dem 10. Juli 2024 können Personen mit ständigem Wohnsitz in Hongkong oder Macao, die nicht chinesische Staatsbürger sind, über die China Travel Service (Holding) Ltd. eine Reisegenehmigung für das chinesische Festland beantragen. Diese Genehmigung gilt für kurzfristige Reisen wie Investitionen, Verwand­tenbesuche, Tourismus, Geschäftsreisen, Seminare und Austauschprogramme. Die Reisegenehmigung ist fünf Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Inhaber mehrmals nach Festland-China reisen, wobei jeder Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten darf. Die Genehmigung berechtigt nicht dazu, auf dem chinesischen Festland zu arbeiten, zu studieren oder journalistisch tätig zu sein.
 

Visumfreier Transit an bestimmten Grenzübergängen 

Visumfreier Transit an bestimmten Grenzübergängen 
In Festland-China kann ab dem 17. Dezember 2024 an insgesamt 60 Grenzübergängen in 24 Provinzen ein visumfreier Transit von 240 Stunden (zehn Tagen) beantragt werden. Die Regelung gilt für Staatsangehörige aus 54 Staaten: Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nord-Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
 
Staatsangehörige dieser Staaten können bei den Grenzkontrollbehörden eine visumfreie Durchreise durch Festland-China in\Drittstaaten oder -regionen beantragen, sofern sie über gültige internationale Reise¬dokumente sowie gültige Tickets und Platzreservierungen für die Weiterreise verfügen. Die Grenzkontrollbe¬hörden bearbeiten die Anträge bei der Ausreise und gestatten den berechtigten Personen die vorübergehende Einreise. Die Aufenthaltsdauer beginnt in der Regel um 0:00 Uhr am Tag nach der Einreise. Erlaubt sind Tourismus, Geschäftsaktivitäten, Familienbesuche und andere Aktivitäten. Nicht erlaubt sind Arbeit, Studium und Journalismus, für die ein vorheriges Visum erforderlich ist.​
 
Entscheidend ist, dass die Weiterreise in einen Drittstaat oder -region erfolgt, nicht zurück in den Ausgangsstaat.​
 

Visumfreier Transit an allen Grenzübergängen 

Festland-China hat den 24-stündigen visumfreien Transit für Staatsangehörige aller Staaten der Welt eingeführt. Dies gilt für alle Grenzübergänge in Festland-China. Ausländische Staatsangehörige, die gültige internationale Reisedokumente und Anschlusstickets mit bestätigten Sitzplätzen besitzen und mit inter­nationalen Flügen, Schiffen oder Zügen über Festland-China in Drittstaaten oder -regionen reisen wollen, sind von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Aufenthalt in Festland-China 24 Stunden nicht überschreitet und sie innerhalb der entsprechenden Flughäfen, Häfen oder Bahnhöfe bleiben. Personen, die die Häfen verlassen wollen, müssen bei den zuständigen Grenzkontrollbehörden eine befristete Einreisegenehmigung beantragen.
  

Regionale visumfreie Einreise für Touristen

Um den Tourismus weiter zu fördern, gibt es zusätzliche visumfreie Einreisemöglichkeiten für Touristengruppen in verschiedenen Regionen Chinas. Die wichtigsten regionalen Maßnahmen zur Befreiung von der Visumpflicht sind folgende:
 

Einreise von Touristengruppen aus Hongkong und Macau​​​​

Ausländische Touristengruppen, die von Hongkong oder Macao nach Festland-China einreisen möchten, können für bis zu 144 Stunden visumfrei in die Provinzen Guangdong und Hainan einreisen. Dies gilt für die Städte Dongguan, Foshan, Guangzhou, Huizhou, Jiangmen, Shantou, Shenzhen, Zhaoqing, Zhongshan und Zhuhai in Guangdong sowie für die gesamte Provinz Hainan.
 
Touristen müssen zuerst in die Sonderverwaltungszonen Hongkong oder Macao einreisen, bevor sie nach Festland-China weiterreisen können. Sie müssen zudem Teil einer Reisegruppe sein, die von einem Reisebüro organisiert wird, das in einer der beiden Sonderverwaltungszonen registriert ist. Für die Einreise nach Festland-China genügt dann die Vorlage eines gewöhnlichen Reisepasses. Die einzige Voraussetzung ist, dass Festland-China diplomatische Beziehungen zum Herkunftsstaat des Touristen unterhält. 
 

Einreise für Reisegruppen aus den Asean-Staaten​

Touristengruppen, die aus zwei oder mehr Personen aus einem der ASEAN-Staaten bestehen, können ohne Visum über den Flughafen Guilin nach Festland-China ein- und ausreisen, sofern die Touristengruppe von einem lokalen Reisebüro in Festland-China organisiert und empfangen wird. Alle Mitglieder der Touristengruppe müssen zudem im Besitz eines gewöhnlichen Reisepasses sein. Die ASEAN-Staaten sind: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
 
Die betreffenden Touristen dürfen sich nicht länger als 144 Stunden im Verwaltungsgebiet Guilin, Autonome Region Guangxi Zhuang, aufhalten.
 

Einreise von Touristengruppen auf Kreuzfahrtschiffen​​

Ausländische Touristengruppen von mindestens zwei Personen, die im Rahmen einer Kreuzfahrtschiffreise in Festland-China anlegen, können für Kurzbesuche, die von einer chinesischen Reiseagentur organisiert und durchgeführt werden, nach Festland-China visumfrei einreisen. Die visumfreie Einreise ist über einen der folgenden Kreuzfahrthäfen möglich: Tianjin, Dalian (Provinz Liaoning), Shanghai, Lianyungang (Provinz Jiangsu), Wenzhou und Zhoushan (Provinz Zhejiang), Xiamen (Provinz Fujian), Qingdao (Provinz Shandong), Guangzhou und Shenzhen (Provinz Guangdong), Beihai (Autonomes Gebiet Guangxi Zhuang) sowie Haikou und Sanya (Provinz Hainan). 
 
Ausländische Touristengruppen müssen ihre Reise zum nächsten geplanten Hafen fortsetzen und Festland-China mit demselben Kreuzfahrtschiff verlassen, wie ursprünglich vorgesehen. Die maximale Aufenthaltsdauer in Festland-China beträgt 15 Tage. Außerdem dürfen ausländische Touristengruppen innerhalb der Küstenprovinzen und nach Peking reisen.
 

Visum unmittelbar beim Grenzübertritt - Visa on Arrival

Ausländische Staatsangehörige, die aus dringenden humanitären oder geschäftlichen Gründen oder wegen dringender Reparaturarbeiten nach Festland-China einreisen möchten, oder die aus einem anderen wichtigen Grund einreisen wollen, können an den Grenzübergangsstellen ein Visum bei der Einreise beantragen (Visa on Arrival). Dazu müssen neben dem Reisepass auch Unterlagen vorgelegt werden, die die Zustimmung der zuständigen Behörden zur Erteilung eines Visums bei der Einreise bestätigen, sowie weitere Dokumente, die den Zweck der Einreise dokumentieren und nachweisen. Ein bei der Einreise erteiltes Visum erlaubt eine einmalige Einreise und ist für maximal 30 Tage gültig.
 

Unsere Einschätzung

Insgesamt bietet Festland-China mit diesen Einreiseerleichterungen zahlreiche Möglichkeiten für eine teilweise erheblich vereinfachte Einreise, sowohl zu touristischen als auch zu geschäftlichen Zwecken. Dennoch empfiehlt es sich, vor der geplanten Reise die verschiedenen Einreisemöglichkeiten noch einmal zu überprüfen und sich auf den Internetseiten der chinesischen Botschaft, Generalkonsulats bzw. des Chinese Visa Application Service Centers über die aktuellen Regelungen zu informieren, da sich diese auch jederzeit kurzfristig ändern können.​
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