China ändert Antragsverfahren für Visa

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20​. August 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Mit Wirkung zum 26. August 2024 stellt China das Antragsverfahren für Visa um. Hierfür ist es zwingend erforderlich, das Antragsformular online auf der Webseite des Chinese Visa Appl​ication Center​ auszufüllen. Antragsformulare, die vor dem dem 23. August 2024 ausgefüllt wurden, werden dann nicht mehr akzeptiert.


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Um ein Visum zu beantragen, muss zunächst auf der Website des Chinese Visa Application Center das zuständige Center ausgewählt werden. Anschließend ist es erforderlich, sich auf der Website zu registrieren und einzuloggen. Das Antragsformular ist nun online auszufüllen und die jeweils zusätzlich erforderlichen Dokumente sind hochzuladen. Gegebenenfalls kann das Application Center weitere Unterlagen nachfordern oder ein Videointerview vereinbaren. Den Antragstellern wird empfohlen, den Stand der Antragsbearbeitung auf der Website unter dem Menüpunkt „Status“ zu verfolgen.

Wenn der Status „Pass vorlegen“ lautet und eine Bestätigungs-E-Mail vom Application Center eingegangen ist, müssen die erste und die letzte Seite des Online-Antrags ausgedruckt und unterschrieben werden. Außerdem muss das ausgestellte „Visa Application Certificate“ ausgedruckt werden.​ Mit diesen Unterlagen, einem Passfoto und dem Reisepass (und ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen) kann das Visum dann in den Application Centern während der Öffnungszeiten beantragt werden. Nach Erteilung des Visums kann der Reisepass gegen Vorlage des Original-Abholscheins abgeholt werden. Eine postalische Zusendung ist nach Rücksprache bei Abgabe der Originalunterlagen möglich.

Grundsätzlich werden bei der Beantragung eines Visums die Fingerabdrücke des Antragstellers erfasst, wobei es Ausnahmen gibt (z.B. wenn in den letzten fünf Jahren bereits ein Visum mit demselben Reisepass beantragt wurde und die Fingerabdrücke bereits vorliegen). Bis zum 31. Dezember 2024 sind Antragsteller ebenfalls von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit, wenn diese Geschäfts-, Tourismus-, Familienbesuchs- (Q2) und Transitvisa sowie Visa für Crewmitglieder mit ein- oder zweimaliger Einreise beantragen. 

Weiterhin gilt bis zum 31. Dezember 2025 eine Visumbefreiung für deutsche Staatsangehörige und Angehörige anderer Staaten für Reisen nach China von bis zu 15 Tagen, wenn die Reise geschäftlichen Zwecken, Tourismus, Verwandten- und Bekanntenbesuchen sowie dem Transit dient. Die Einreise kann mit einem gewöhnlichen Reisepass erfolgen.​

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Peter Stark

Rechtsanwalt

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