Visumfreie Einreise nach China – aktuelle Bestimmungen im Überblick

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​​​zuletzt aktualisiert​ am 22. November 2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten


China hat seit dem Ende der Pandemie eine Reihe von Einreiseerleichterungen geschaffen. Ziel ist es vor allem, den Tourismus sowie Geschäftsreisen zu erleichtern und damit der chinesischen Wirtschaft weitere Impulse zu geben. Die​ Einreiseer­leichterungen umfassen dabei die befristete visumfreie Einreise, den visumfreien Transit und den visumfreien Kurzaufenthalt für das gesamte Land sowie die visumfreie Einreise in verschiedene Regionen Chinas insbesondere für Touristengruppen. Die Rechtslage ist sehr dynamisch und die Bestimmungen werden häufig und oft sehr kurzfristig geändert. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten derzeit geltenden Einreisebestimmungen gegeben werden​.


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Chinaweite visumfreie Einr​eise für Staatsangehörige bestimmter Länder

​China hat die Visafreiheit für Kurzaufenthalte für Staatsangehörige von nunmehr 13 Ländern bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Es handelt sich um: ​​Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malaysia, die Niederlande, Österreich, die Schweiz, Spanien, Ungarn und – ganz aktuell hinzugekommen – Norwegen*. 
 
Update vom 22. November 2024
Die Liste der Länder wurde erweitert um: Bulgarien, Estland, Japan, Kroatien, Lettland, Malta, Montenegro, Nordmazedonien und Rumänien  ​

Ab dem 30. November 2024 verlängert China die visumfreie Einreise für Staatsangehörige aus 38 Ländern von 15 auf 30 Tage. Die Regelung ist bis Ende 2025 gültig.

Neben den unten stehenden, bereits vorher befreiten Ländern, kommen folgende Länder mit einer probeweisen visafreien Einreise hinzu: Bulgarien, Estland, Japan, Kroatien, Lettland, Malta, Montenegro, Nordmazedonien und Rumänien  

Als berechtigte Gründe für die visumfreie Einreise werden neben Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche von Verwandten und Freunden sowie Transit auch Austauschbesuche berücksichtigt.
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​Update vom 9. Oktober 2024 
Die Liste der Länder wurde erweitert um: Portugal, Griechenland und Zypern 
 
Staatsangehörige dieser Länder sowie slowenische Staatsangehörige können mit ihrem gewöhnlichen Reisepass einreisen und sich bis zu 15 Tage in China aufhalten. Die Regelung tritt am 15. Oktober 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. 
  
​Update vom 30. September 2024
Die Liste der Länder wurde nochmals aktualisiert. Hinzugekommen sind:
In Europa: Dänemark​, Georgien, Polen, Slowenien*
In Asien: Brunei, Singapur, Thailand
​In Australien und Ozeanien: Australien, Neuseeland
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​Staatsangehörige aller oben genannten Länder können mit ihrem gewöhnlichen Reisepass über alle für Ausländer geöffneten Grenzübergangsstellen (Luft, Land, See) einreisen und sich bis zu 15 Tage in China aufhalten, um Geschäfte zu tätigen, Tourismus zu betreiben, Verwandte und Freunde zu besuchen oder im Transit zu reisen.
 
Staatsangehörige von Singapur, Georgien und Thailand dürfen sich bis zu 30 Tage in China aufhalten. Für Staatsangehörige von Georgien und Thailand gilt jedoch die Einschränkung, dass sie sich insgesamt nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in China aufhalten dürfen.
 
Die Visumbefreiung für Staatsangehörige von Brunei, Georgien, Singapur und Thailand ist zeitlich nicht begrenzt. Für alle anderen Länder gilt derzeit eine Befristung bis zum 31. Dezember 2025. Mit Ausnahme der Staatsangehörigen Thailands gilt die Visumbefreiung für geschäftliche und touristische Zwecke, Familienbesuche und den Transit.
 
Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags funktioniert die visumsfreie Einreise in der Praxis gut.
 
Der Reisepass muss mindestens bis zum Ablauf der 15 bzw. 30 Tage gültig sein. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, um Schwierigkeiten oder im schlimmsten Fall eine Zurückweisung zu vermeiden. Andere Ausweisdokumente werden bei der Einreise nicht anerkannt. Weiterhin ist zu beachten, dass sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden an ihrem Aufenthaltsort in China polizeilich registrieren lassen müssen. Dies geschieht in der Regel automatisch durch die Hotels. Bei privaten Unterkünften muss die Registrierung jedoch bei der zuständigen Polizeidienststelle vorgenommen werden, wobei die Registrierung in einigen Städten (z.B. in Shanghai) mittlerweile auch online möglich ist.
 
Für die visumfreie Einreise ist keine vorherige Anmeldung bei einer chinesischen konsularischen Vertretung erforderlich. Auch muss die Einreise nicht direkt aus dem Heimatland des Berechtigten erfolgen, sondern kann auch aus jedem Drittland stattfinden. Reisende sollten jedoch vorsorglich Dokumente mit sich führen, die den Zweck der Reise belegen. Dies können z.B. Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungsbelege oder andere Unterlagen sein, die den Zweck des Besuchs zeigen. Die Grenzbehörden können diese Unterlagen prüfen und bei Zweifeln am Reisezweck die visumfreie Einreise verweigern.
 
Die Aufenthaltsdauer von 15 Tagen endet um 24 Uhr des 15. Tages nach dem Einreisedatum. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Wer plant, länger in China zu bleiben, muss weiterhin ein entsprechendes Visum beantragen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, mehrmals im Jahr visumfrei einzureisen. Die Anzahl der visumfreien Besuche und die Gesamtzahl der Aufenthaltstage sind derzeit nicht beschränkt. Bei Aufenthalten von kumuliert mehr als 90 Tagen muss allerdings mit verstärkten Nachfragen zum Reisezweck und gegebenenfalls auch mit einer Zurückweisung gerechnet werden. In China dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht im Einklang mit dem erlaubten Reisezweck stehen​.​
 

Visumsfreie Einreise in die Provinz Hainan 

​Staatsangehörige von insgesamt 59 Ländern können ohne Visum für bis zu 30 Tage in die Provinz Hainan einreisen. Dies gilt für touristische oder geschäftliche Aufenthalte, Familienbesuche, medizinische Behand­lungen, Konferenzen und Ausstellungen, Sportwettkämpfe usw. Die Regelung gilt nicht für Personen, die zu Arbeits- oder Studienzwecken einreisen wollen. Die 59 Länder sind: Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Irland, Italien, Island, Japan, Kanada, Katar, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nord-Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
 
Bei einer Weiterreise nach Festland-China ist dann aber ein Visum oder ein Aufenthaltstitel erforderlich, oder es gilt die hier dargestellte Visafreiheit.
 

Chinaweite Einreise für 90 Tage mit Reisegenehmigung 

​Seit dem 10. Juli 2024 können Personen mit ständigem Wohnsitz in Hongkong oder Macao, die nicht chinesische Staatsbürger sind, über die China Travel Service (Holding) Ltd. eine Reisegenehmigung für das chinesische Festland beantragen. Diese Genehmigung gilt für kurzfristige Reisen wie Investitionen, Verwand­tenbesuche, Tourismus, Geschäftsreisen, Seminare und Austauschprogramme. Die Reisegenehmigung ist fünf Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Inhaber mehrmals nach Festland-China reisen, wobei jeder Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten darf. Die Genehmigung berechtigt nicht dazu, auf dem chinesischen Festland zu arbeiten, zu studieren oder journalistisch tätig zu sein.
 

Visumfreier Transit an bestimmten Grenzübergängen 

In China kann an insgesamt 38 Grenzübergängen in 18 Provinzen ein visumfreier Transit von 72 oder 144 Stunden beantragt werden. Die Regelung gilt für Staatsangehörige aus 54 Ländern: Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nord-Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
 
Staatsangehörige dieser Länder können bei den Grenzkontrollbehörden eine visumfreie Durchreise durch China in Drittländer beantragen, sofern sie über gültige internationale Reisedokumente sowie gültige Tickets und Platzreservierungen für die Weiterreise verfügen. Die Grenzkontrollbehörden bearbeiten die Anträge bei der Ausreise und gestatten den berechtigten Personen die vorübergehende Einreise. Die Aufenthaltsdauer beginnt in der Regel um 0:00 Uhr am Tag nach der Einreise.
 
Entscheidend ist, dass die Weiterreise in ein Drittland erfolgt, nicht zurück in das Ausgangsland.
 

Visumfreier Transit an allen Grenzübergängen 

​China hat den 24-stündigen visumfreien Transit für Staatsangehörige aller Länder der Welt eingeführt. Dies gilt für alle Grenzübergänge in China. Ausländische Staatsangehörige, die gültige internationale Reisedokumente und Anschlusstickets mit bestätigten Sitzplätzen besitzen und mit internationalen Flügen, Schiffen oder Zügen über China in Drittländer oder -regionen reisen wollen, sind von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Aufenthalt in China 24 Stunden nicht überschreitet und sie innerhalb der entsprechenden Flughäfen, Häfen oder Bahnhöfe bleiben. Personen, die die Häfen verlassen wollen, müssen bei den zuständigen Grenzkontroll­behörden eine befristete Einreisegenehmigung beantragen.
  

Regionale visumfreie Einreise für Touristen

​Um den Tourismus weiter zu fördern, gibt es zusätzliche visumfreie Einreisemöglichkeiten für Touristengruppen in verschiedenen Regionen Chinas. Die wichtigsten regionalen Maßnahmen zur Befreiung von der Visumpflicht sind folgende:
 

Einreise von Touristengruppen aus Hongkong und Macau

Ausländische Touristengruppen, die von Hongkong oder Macao nach China einreisen möchten, können für bis zu 144 Stunden visumfrei in die Provinzen Guangdong und Hainan einreisen. Dies gilt für die Städte Dongguan, Foshan, Guangzhou, Huizhou, Jiangmen, Shantou, Shenzhen, Zhaoqing, Zhongshan und Zhuhai in Guangdong sowie für die gesamte Provinz Hainan.
 
Touristen müssen zuerst in die Sonderverwaltungszonen Hongkong oder Macao einreisen, bevor sie nach China weiterreisen können. Sie müssen zudem Teil einer Reisegruppe sein, die von einem Reisebüro organisiert wird, das in einer der beiden Sonderverwaltungszonen registriert ist. Für die Einreise nach China genügt dann die Vorlage eines gewöhnlichen Reisepasses. Die einzige Voraussetzung ist, dass China diplomatische Beziehungen zum Herkunftsland des Touristen unterhält. 
 

Einreise für Reisegruppen aus den ASEAN-Staaten

​Touristengruppen, die aus zwei oder mehr Personen aus einem der ASEAN-Staaten bestehen, können ohne Visum über den Flughafen Guilin nach China ein- und ausreisen, sofern die Touristengruppe von einem lokalen Reisebüro in China organisiert und empfangen wird. Alle Mitglieder der Touristengruppe müssen zudem im Besitz eines gewöhnlichen Reisepasses sein. Die ASEAN-Länder sind: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
 
Die betreffenden Touristen dürfen sich nicht länger als 144 Stunden im Verwaltungsgebiet Guilin, Autonome Region Guangxi Zhuang, aufhalten.
 

Einreise von Touristengruppen auf Kreuzfahrtschiffen

Ausländische Touristengruppen von mindestens zwei Personen, die im Rahmen einer Kreuzfahrtschiffreise in China anlegen, können für Kurzbesuche, die von einer chinesischen Reiseagentur organisiert und durchgeführt werden, nach China visumfrei einreisen. Die visumfreie Einreise ist über einen der folgenden Kreuzfahrthäfen möglich: Tianjin, Dalian (Provinz Liaoning), Shanghai, Lianyungang (Provinz Jiangsu), Wenzhou und Zhoushan (Provinz Zhejiang), Xiamen (Provinz Fujian), Qingdao (Provinz Shandong), Guangzhou und Shenzhen (Provinz Guangdong), Beihai (Autonomes Gebiet Guangxi Zhuang) sowie Haikou und Sanya (Provinz Hainan). 
 
Ausländische Touristengruppen müssen ihre Reise zum nächsten geplanten Hafen fortsetzen und China mit demselben Kreuzfahrtschiff verlassen, wie ursprünglich vorgesehen. Die maximale Aufenthaltsdauer in China beträgt 15 Tage. Außerdem dürfen ausländische Touristengruppen innerhalb der Küstenprovinzen und nach Peking reisen.
 

Visum unmittelbar beim Grenzübertritt - Visa on Arrival

​Ausländische Staatsangehörige, die aus dringenden humanitären oder geschäftlichen Gründen oder wegen dringender Reparaturarbeiten ins Land einreisen möchten, oder die aus einem anderen wichtigen Grund einreisen wollen, können an den Grenzübergangsstellen ein Visum bei der Einreise beantragen (Visa on Arrival). Dazu müssen neben dem Reisepass auch Unterlagen vorgelegt werden, die die Zustimmung der zuständigen Behörden zur Erteilung eines Visums bei der Einreise bestätigen, sowie weitere Dokumente, die den Zweck der Einreise dokumentieren und nachweisen. Ein bei der Einreise erteiltes Visum erlaubt eine einmalige Einreise und ist für maximal 30 Tage gültig.
 

Unsere Einschätzung

​Insgesamt bietet China mit diesen Einreiseerleichterungen zahlreiche Möglichkeiten für eine vereinfachte Einreise sowohl zu touristischen als auch zu geschäftlichen Zwecken. Dennoch empfiehlt es sich, vor der geplanten Reise die verschiedenen Einreisemöglichkeiten noch einmal zu überprüfen und sich auf den Internetseiten der chinesischen Botschaft bzw. des Chinese Visa Application Service Centers über die aktuellen Regelungen zu informieren, da sich diese auch kurzfristig ändern können.
 
* Anlässlich eines Staatsbesuchs des norwegischen Ministerpräsidenten vom 9. bis 11. September 2024 hat China norwegischen Staatsangehörigen und anlässlich eines Treffens des chinesischen Außenministers mit seinem slowenischen Amtskollegen am 25. September 2024 slowenischen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise für 15 Tage ermöglicht. Ab wann und für wie lange die Visumfreiheit für beide Länder gilt, geht aus den Mitteilungen jedoch nicht hervor.
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