Whistleblowing in Südafrika

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veröffentlicht am 28. Juni 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

  1. Allgemeine Situation »
  2. Gesetzliche Lage in Südafrika »
  3. Kritik am Rechtsrahmen »
  4. Fazit »

     

1. Allgemeine Situation

Südafrika ist ein Land mit hoher Korruptionsrate. Whistleblowing ist ein Mechanismus, der zur Abschreckung von Korruption eingesetzt wird. So hegt auch Südafrika den Wunsch, mithilfe eines eigenen gesetzlichen Rahmens, Whistleblowing zu fördern und Korruption zu bekämpfen. Leider wird in Südafrika noch immer viel zu selten von Whistleblowing Gebrauch gemacht, was unter anderem an fehlenden Schutzmechanismen für Whistleblower liegt. 

2. Gesetzliche Lage in Südafrika 

Um Arbeitnehmer vor negativen Konsequenzen durch Whistleblowing zu schützen und somit das Whistle­blowing am Arbeitsplatz zu fördern, hat Südafrika bereits im Jahr 2000 ein eigenes Whistleblowing-Gesetz verabschiedet, den sogenannten Protected Disclosures Act 26 aus 2000 („PDA”). Das Gesetz gilt sowohl für Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen als auch des privaten Sektors. Das Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz von Whistleblowern vor beruflicher Benachteiligung in ihrem Arbeitsumfeld. 
 
Im Rahmen des PDA ist die Art und Weise, wie eine Offenlegung gemacht wird, irrelevant. Der PDA greift bei sogenannten „geschützten Offenlegungen”. Eine solche liegt in den folgenden Fällen vor: 
  • die Offenlegung von Informationen über ein „Fehlverhalten”; und
  • die Offenlegung an eine der folgenden Personen erfolgt:
    • Rechtsberater mit dem Ziel, Rechtsberatung einzuholen;
    • Arbeitgeber;
    • Public Protector;
    • Auditor-General;
    • Minister; oder
    • Jede andere Person, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der, dass die Offenlegung in gutem Glauben erfolgte und der Whistleblower glaubte, diese nicht an den Arbeitgeber machen zu können.
  
Der Schutz des PDA zielt darauf ab, den Whistleblower vor beruflichen Benachteiligungen, wie z.B. Kündigung, Suspendierung, Belästigung und Einschüchterung zu schützen. Sollte ein Whistleblower beruflich benach­tei­ligt werden, kann der Whistleblower gerichtliche Schritte eingeleiteten, z.B. bei den Arbeitsgerichten. 
 
Der PDA sieht eine finanzielle Entschädigung vor und ermöglicht es einem Whistleblower versetzte zu werden, ohne dass eine solche Versetzung mit beruflichen Nachteilen verbunden ist. 
 
Auch der südafrikanische Labour Relations Act 66 aus 1995 (LRA), eines der lokalen Arbeitsgesetzbüchern, bietet Whistleblowern Schutz. Demnach ist jede Kündigung, die ganz oder teilweise darauf zurückzuführen ist, dass ein Arbeitnehmer eine geschützte Offenbarung gemacht hat, eine automatisch rechtswidrige Kündigung im Sinne des LRA, was eine Entschädigung von 24 Monatsgehältern zur Konsequenz hat. Auch andere berufliche Benachteiligungen, die auf eine geschützte Offenlegung zurückzuführen sind, gelten als unlautere Arbeitspraxis im Sinne des LRA.

Neben diesen arbeitsgesetzlichen Regelungen, umfassen auch andere Gesetzte, wie beispielsweise die süd­afrikanische Verfassung und das Gesellschaftsrechtsgesetz Whistleblowing-Vorschriften.

3. Kritik am Rechtsrahmen

Das Rechtsrahmen in Südafrika wurde zu Beginn als einer des besten weltweit gefeiert. Mittlerweile mehrt sich jedoch die Kritik und Stimmen nach einer Reform werden laut. 

So wird mitunter gefordert, dass eine spezielle, für Whistleblowing zuständige Behörde eingesetzt werden soll. Ein weiterer Hauptkritikpunkt ist die mangelnde Sicherheit für Whistleblower, da die Vertraulichkeit der Identität eines Whistleblowers nicht ausreichend geschützt wird, sowie kein physischer und wirtschaftlicher Schutz besteht.

4. Fazit

Auch wenn der südafrikanische Rechtsrahmen Reformbedarf aufweist, sollte nicht übersehen werden, dass bereits seit über 20 Jahren ein gefestigter rechtlicher Rahmen mit guten arbeitsrechtlichen Schutz­mecha­nis­men für Whistleblower besteht. 
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