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zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten
von Katja Conradt
Im grenzüberschreitenden (internationalen) Warenverkehr haben Exporteure so manche Hürden zu nehmen. Auf dem Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss sprintet der Vertrieb los, lässt die gesetzlichen Hürden zu Preisabsprachen, Transportvorschriften und Vertragsgestaltung lässig hinter sich, nimmt erfolgreich die Steuer- und Zollhürden, und sieht sich plötzlich mit der Hürde einer Exportkontrolle konfrontiert. Sie können nicht einfach übersprungen werden, da sich die Bestimmungen stetig ändernd. Wer genau aufgrund dieser volatilen Lage in seinen Verträgen über eine auf seine Pflichten abgestimmte Exportkontrollklausel verfügt, nimmt auch die letzte Hürde mit Bravour und sprintet als Erster ins Ziel.
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
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Außenwirtschaft und Zoll
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