Förderung von Agrivoltaik in Spanien

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 13. November 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

AgriPV gewinnt in Spanien zunehmend an Bedeutung, insbesondere nach der neuen Förderverordnung vom Sommer 2024. Diese Verordnung setzt die rechtlichen Rahmen​­bedingungen für die Förderung von kombinierten Projekten im Bereich Landwirtschaft, erneuerbarer Energien und Energiespeicher.

 

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Mit einem Budget von 250 Mio. Euro zielt das Programm darauf ab, die Energiewende durch die Anwendung von innovativen Technologien unter anderem im Agrarsektor voranzutreiben.

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​Worum geht es bei der spanischen Verordnung „Orden TED/765/2024“?

Die spanische Regierung hat am 22. Juli 2024 mit dem „Orden TED/765/2024“ eine Verordnung erlassen, die die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Fördermitteln für innovative Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und Energiespeicher festlegt. Die Verordnung ist Teil des spanischen „Plan de Recuperación, Trans­formación y Resiliencia“, der mit Mitteln der Europäischen Union finanziert wird, und zielt darauf ab, die Ener­gie­wende in Spanien voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Das För­derprogramm verfügt über ein Budget von 250 Mio. Euro.
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Die Verordnung definiert fünf Förderprogramme für verschiedene Arten von Projekten, die sich auf die Nutzung von Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Wärmepumpen konzentrieren.

Hierbei handelt es sich um:
  • Agrivoltaik-Anlagen mit Speicherung
  • Innovative Photovoltaik- und Windkraftprojekte mit Speicherung
  • Innovative Projekte zur Integration von erneuerbaren Energien mit Speicherung in Infrastrukturen
  • Innovative Projekte für kollektiven Eigenverbrauch mit Speicherung unter Beteiligung schutzbedürftiger Verbraucher
  • Innovative Projekte für Anlagen mit erneuerbaren Wärmepumpen

​Wie werden die Förderprogramme finanziert?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die den Begünstigten zur Finanzierung ihrer Projekte gewährt werden. Die Zuschüsse können unter bestimmten Bedingungen als Vorschuss ausgezahlt werden.
  
Die Begünstigten müssen die in den Förderrichtlinien und den jeweiligen Förderentscheidungen festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehören die fristgerechte Durchführung der Projekte, die Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften und die Vorlage von Nachweisen über die Verwendung der Fördermittel.
  
Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen können die gewährten Fördermittel zurückgefordert werden.

Wie wird das Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen umgesetzt?

Die „​​​Orden TED/765/2024“ enthält ein spezielles Förderprogramm für innovative Agrivoltaik-Anlagen mit Speichermöglichkeit. Dieses Programm zielt darauf ab, die Kombination von Photovoltaik und landwirtschaft­licher Nutzung zu fördern. Dabei wird betont, dass die landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund stehen soll, während die Energiegewinnung eine untergeordnete Rolle spielt. 
  
Das Förderprogramm gilt nicht für Fälle, in denen nur auf einem Teil des Grundstücks Solaranlagen errichtet werden und der übrige Teil des Grund­stücks ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Die landwirtschaftliche Nutzung muss auf der gesamten Projektfläche gewährleistet sein und die Solaranlagen sollen auf den Flächen integriert werden. 

Die Errichtung der Solarmodule kann in drei verschiedenen Modalitäten erfolgen: 

Subprogramm 1.1: Agrivoltaik, integriert mit dem Anbau:
  • Die Photovoltaik-Module befinden sich in Bodennähe
  • Der Anbau erfolgt zwischen den Modulreihen, sodass sich immer abwechselnd eine Reihe mit Anbau und eine Reihe mit Photovoltaik-Modulen befindet

Subprogramm 1.2: Agrivoltaik mit Struktur über dem Anbau (2m ≤ h ≤ 4m)
  • ​Die Photovoltaik-Module sind auf einer erhöhten Struktur mit einer Mindesthöhe von 2 Metern und einer Maximalhöhe von 4 Metern installiert
  • Der Anbau erfolgt unter den Modulen. Dabei muss die Höhe der Photovoltaik -Anlagen ausreichend sein, damit Personal und Maschinen zur Bewirtschaftung der Fläche unter den Anlagen passieren können

Subprogramm 1.3: Agrivoltaik mit Struktur über dem Anbau (h > 4m)
  • Die Photovoltaik -Module sind auf einer Struktur mit einer Höhe von mehr als 4 Metern installiert
  • Der Anbau erfolgt unter den Modulen, deren Höhe eine problemlose Bewirtschaftung der Fläche ermöglicht

​Welche technischen Anforderungen bestehen für die Agrivoltaik-Anlagen?

  • Die Agrivoltaik-Anlagen müssen eine Leistung von mindestens 200 kWp aufweisen
  • Anträge für Agrivoltaik-Anlagen ohne Speicherfunktion oder mit einem Verhältnis von installierter Speicher­kapazität zur Erzeugungsleistung von weniger als 0,5 kWh/kW werden nicht berücksichtigt 
  • Alle Anlagen eines Projekts müssen vom gleichen Antragsteller eingereicht werden, dem gleichen Unter­programm zugeordnet sein und die technischen Anforderungen erfüllen
  • Die Photovoltaik-Module dürfen maximal 40 Prozent der Projektfläche bedecken. Bei transparenten Modulen über dem Anbau kann dieser Wert auf 80 Prozent erhöht werden
  • Trotz der Anbringung der Solarplatten muss eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche gewähr­leistet sein
  • Der Flächenverlust für die landwirtschaftliche Nutzung durch die Tragstrukturen der Photovoltaik-Module darf maximal 10 Prozent der Gesamtfläche des Agrivoltaik-Projekts betragen

​Unter welchen Voraussetzungen kann der Antrag gestellt werden?

Antragsberechtigte Personen:
Alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. 
  
Beginn der Ausschreibung und Zeitraum der Beantragung: 
Die Fördermittel werden im Rahmen von Ausschreibungen vergeben, die vom IDAE (Instituto para la Diver­sificación y Ahorro de la Energía) veröffentlicht werden. Die genauen Bedingungen und Anforderungen jeder Ausschreibung sind im BOE (Boletín Oficial del Estado) sowie auf der Website und den sozialen Medien des IDAE einsehbar.
  
Der Frist für die Einreichung der Anträge zur ersten Ausschreibung hat am 30. September 2024 um 9 Uhr begonnen und endet am 18. November 2024 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist werden keine weiteren Anträge mehr angenommen. 
  
Die erforderlichen Dokumente für den Antrag können nach dem Ablauf von zwanzig Tagen ab Antragstellung eingereicht werden. Letztmöglicher Zeitpunkt zur Einreichung der Unterlagen und Begründung des Antrags beträgt drei Monate ab Antragstellung. 
  
Die Subventionen werden anschließend bis zum 31. März 2026 ausgezahlt, es sei denn der Zeitraum wird in der Ausschreibung nachträglich verkürzt.​

​Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Der Antrag muss alle in der jeweiligen Ausschreibung geforderten Unterlagen und Informationen enthalten. Dazu gehören unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und Nachweise über die Erfüllung der Förderkriterien.

​In welcher Form wird der Antrag gestellt?​

Die Anträge müssen über die entsprechende Online-Plattform auf dem Portal für Fördermittel der elektronischen IDAE-Geschäftsstelle​  eingereicht werden. Das Antragsformular und die zugehörigen Unterlagen sind in spanischer Sprache einzureichen. Für juristische Personen als Antragsteller ist die elektronische Abwicklung des Verfahrens obligatorisch. Das Antragsformular und die zugehörigen Unterlagen müssen elektronisch signiert werden.
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