Prüfungsschwerpunkte, Fehlerfeststellungen und Hinweise der DPR

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zuletzt aktualisiert am 4. September 2019 | Lesedauer ca. 4 Minuten

Als Reaktion auf eine Serie bekannter Bilanzskandale wurde in Deutschland ein zweistufiges Enforcement-System zur Überwachung der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unter­nehmen eingeführt, in dem über der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungs­­legung (DPR) die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht. Auch wenn die Fehlerquote im Jahr 2018 gerade bei den Indexunternehmen deutlich anstieg, zeigt der Mehrjahresvergleich dennoch deren durchschnittlich geringe Fehlerquote, während die nicht in einem Index gelisteten Unternehmen unverändert überdurchschnittlich häufig von Fehler­fest­stellungen betroffen sind. [1] Oft sind die Fehler auf knappe Ressourcen und in der Folge fehlendes Know-how zurückzuführen. Insofern bieten sich – ausgehend von den Einblicken in die Arbeit der DPR – insbesondere in mittelständisch geprägten kapitalmarktorientierten Unternehmen große Potentiale zur Verbesserung und effizienten Ausgestaltung eines Abschlussprozesses.
 


In regelmäßigen Abständen überprüft die DPR bereits veröffentlichte und testierte Abschlüsse kapital­markt­orientierter Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung bestimmter angekündigter Prüfungs­schwerpunkte. Die Kernidee des deutschen Enforcement-Systems besteht dabei – statt in der Verhängung hoher Geldstrafen – in der Sanktionierung fehlerhaft berichtender Unternehmen durch die negative Wirkung der Veröffentlichung entsprechender Fehlerbekanntmachungen (sog. „name and shame”-Mechanismus). Daneben macht die DPR auch Informationen über die von ihr erteilten Hinweise bekannt. Das eröffnet Dritten die Möglichkeit, Erkennt­nisse aus der Arbeit der DPR zu verwerten und dadurch eigene Fehler zu vermeiden. Zusätzlich kann eine eingehende Analyse der identifizierten Problembereiche signifikante Vorteile für den eigenen Abschluss­erstellungs­prozess und die Qualitätserhöhung der eigenen Rechnungslegung mit sich bringen.

Eine zentrale Quelle hierfür bieten die für die interessierte Öffentlichkeit alljährlich im Januar veröffen­tlichten Tätigkeitsberichte der DPR, in denen neben allgemeinen Informationen zur Arbeitsweise in aggregierter Form auch über die am häufigsten aufgetretenen Fehler des abgelaufenen Prüfungsjahres und die erteilten Hinweise sowie die kommenden Prüfungsschwerpunkte berichtet wird. Rückblickend lassen sich daraus bestimmte Themenkomplexe als besonders fehleranfällig ableiten.

Prüfungsschwerpunkte

Die DPR fokussiert sich bei ihrer Arbeit auf bestimmte Prüfungskerne, die sich an den auf europäischer Ebene von der ESMA festgelegten Schwerpunkten orientieren und um nationale, wie die Lagebericht­erstattung, ergänzt werden. Auch wenn die DPR den Prüfungsschwerpunkten besondere Aufmerksamkeit widmet, ist sie in ihren Prüfungen aber nicht auf diese festgelegt und kann – etwa im Falle von Auffälligkeiten – durchaus auch andere Sachverhalte aufgreifen. Die Prüfungsschwerpunkte werden regelmäßig im vierten Quartal für das entsprechende Abschlussjahr veröffentlicht. Die folgende Abbildung zeigt die Prüfungskerne der Abschlussjahre 2013 bis 2018 nach Themenbereichen.


Quelle: Basierend auf den in den DPR-Tätigkeitsberichten 2013-2018 veröffentlichten Informationen (abrufbar unter www.frep.info).


Fehlerfeststellungen

In ihren Tätigkeitsberichten klassifiziert die DPR festgestellte Einzelfehler nach thematischen Fehlerkate­gorien und gibt die Kategorien mit den meisten Einzelfehlern pro Jahr bekannt. Die DPR selbst führt die von ihr festgestellten Fehler auf zwei Ursachen zurück. Eine Fehlerquelle sieht sie in der unzureichenden Bericht­erstattung in Anhang und Lagebricht, der sie in den Tätigkeitsberichten der Jahre 2013 bis 2018 insgesamt 71 Fehlerfeststellungen (davon 45 bezogen auf den Anhang und 26 bezogen auf den Lagebericht) zuordnet. Daneben sieht sie eine Fehlerquelle in dem Umfang der IFRS sowie in den durch ihr induzierten Anwendungs­schwierigkeiten bei der Abbildung komplexer Sachverhalte. Dieser Ursache ordnet die DPR für denselben Zeitraum 84 Fehlerfeststellungen aus neun Themenfeldern zu. Besonders betroffen sind demnach die Bilanzierung von Unternehmenstransaktionen inklusive dem Goodwill Impairment Test sowie die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die kumuliert häufigsten Einzelfehler der zurückliegenden sechs Jahre auf Basis der in den Tätigkeitsberichten veröffentlichten Informationen.


Quelle: Basierend auf den in den DPR-Tätigkeitsberichten 2013-2018 veröffentlichten Informationen (abrufbar unter www.frep.info). Bild vergrößern.

Auch wenn die Tätigkeitsberichte spannende Informationen zu den festgestellten Fehlern bieten, so heben sie nur die jahrweise häufigsten Fehlerkategorien hervor und decken nicht die vollständige Grundgesamt­heit aller Feststellungen ab. Einen vollständigen Überblick darüber kann sich jedoch jeder interessierte Leser im öffentlich zugänglichen elektronischen Bundesanzeiger verschaffen, in dem sämtliche Fehlerbe­kanntmachungen einzeln einsehbar sind. Hierzu ist es vereinfachend möglich, unter der „erweiterten Suche” im Abschnitt „Rechnungs­legung/Finanzberichte” den Gesamtbestand an Veröffentlichungen explizit nach dem Kriterium „Fehler­bekanntmachungen” zu filtern.

Hinweise

Im Sinne der Fehlerprävention gibt die DPR bei ihrer Prüfungen auch Hinweise zu bestehenden Schwach­stellen, die den geprüften Unternehmen bei der Steigerung der Qualität der Rechnungslegung helfen sollen und für sich genommen nicht zu einer Fehlerfeststellung führen. Für den betrachteten Zeitraum von 2013 bis 2018 nennen die Tätigkeitsberichte 97 Einzelhinweise zu den Angaben im Anhang und 81 zum Lagebericht, die die DPR auf eine unzureichende Berichterstattung zurückführt. Als im Regelungsumfang und in Anwendungsschwierigkeiten der IFRS begründet, werden 73 Hinweise aus acht Bereichen aufgeführt, wobei wiederum die Themen Unternehmentransaktionen (inkl. Goodwill Impairment Test) und Finanzinstrumente besonders häufig genannt werden. Daneben erteilte die DPR insbesondere auch einige Hinweise zur Darstellung des Abschlusses. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die kumuliert häufigsten Einzelhinweise der zurückliegenden sechs Jahre auf Basis der in den Tätigkeitsberichten veröffentlichten Informationen.


Quelle: Basierend auf den in den DPR-Tätigkeitsberichten 2013-2018 veröffentlichten Informationen (abrufbar unter www.frep.info). Bild vergrößern.


Fehler Einzelner – Nutzen für Viele?

Für die betroffenen Unternehmen bringt jede einzelne Fehlerfeststellung in erster Linie Unannehmlichkeiten mit sich. Dritte können aus einer solchen Feststellung aber hilfreiche Schlüsse ziehen und somit Nutzen generieren. Denn durch die Einsichtnahme in die veröffentlichten Fehlerfeststellungen können die Verantwortlichen im Rechnungswesen anderer Unternehmen mit ähnlichen Bilanzierungssachverhalten wertvolle Impulse zur kritischen Selbstreflexion finden. Somit kann ein festgestellter Fehler bei einem Mitbewerber bspw. als Initiator zur kritischen Analyse eigener Bilanzierungsmodelle oder Bewertungs­methoden des betroffenen Themengebiets dienen, der möglicherweise Entscheidungsprozesse beeinflussen oder gar eine Anpassung der gegenwärtigen Vorgehensweise auslösen kann. Potenzielle Problembereiche oder kritische Bilanzierungsthemen können somit eventuell früher identifiziert werden, was wiederum zur Reduktion des immanenten Risikos eines Fehlers im eigenen Unternehmen verhilft.

Fehlerfeststellungen können nicht nur zur Fehlervermeidung sondern auch zur Optimierung des Abschluss­prüfungsprozesses beitragen, denn auch Abschlussprüfer informieren sich regelmäßig über Fehlerfest­stellungen der DPR und ziehen hieraus Schlüsse für die Planung der nächsten Abschlussprüfung. Somit können Unternehmen mit der Kenntnis der Fehleranfälligkeit eines bestimmten Sachverhalts ihn bereits im Vorfeld eingehend analysieren und ihre (Bilanzierungs-) Entscheidung dokumentieren. Bestenfalls entfallen dadurch bei der Abschlussprüfung umfangreiche Rückfragen des Wirtschaftsprüfers sowie die Bereitstellung ergänzender Informationen zur Klärung des Sachverhalts. Folglich kann eine solche Voranalyse auch zur Optimierung sowohl des Abschluss- als auch des Prüfungsprozesses beitragen. Eine Entlastung der involvierten Mitarbeiter in einem stressanfälligen Zeitraum sowie ein insgesamt effizienterer Prozess sind die Folge.

Zudem können komplexe Bilanzierungsbereiche gezielt bei der Fortbildung von Mitarbeitern berücksichtigt und so die Kompetenz der eigenen Mitarbeiter sukzessive weiter erhöht werden. Hierdurch lassen sich Fehlerrisiken minimieren.

Wird ein Unternehmen einer DPR-Prüfung unterzogen, empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung des Abschluss­prüfers in das Verfahren. Aufgrund der regelmäßig hohen Komplexität der von der DPR geprüften Themen sowie den formalen Anforderungen im Prüfverfahren erscheint es darüber hinaus ratsam, das Wissen fachlich versierter und im Umgang mit der DPR erfahrener Experten hinzuzuziehen.

 



[1] Vgl. DPR (Hrsg.), Tätigkeitsbericht 2018, abrufbar unter www.frep.info

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