Betriebliche Altersversorgung: Mitarbeiterbindung durch Betriebsrente

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zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit der Generation Y, den zwischen 1980 und 1995 Geborenen, betreten gegenwärtig junge Menschen den Arbeitsmarkt, die einen Wertewandel in der Arbeitswelt fordern und forcieren. Sie stellen in Frage, was lange Zeit als selbstverständlich galt: Wieso muss man zu festgelegten Arbeitszeiten arbeiten, wenn man doch mobil überall und jederzeit arbeiten kann? Wieso soll eine ausgewogene Work-Life-Balance die Karriere ausschließen? Kurz: Warum so und nicht anders? Zugleich stellen der demografische Wandel und der in vielen Branchen spürbare Fachkräftemangel Arbeitgeber zuneh­mend vor Herausforderungen bei der Nachwuchsge­winnung. Umso stärker sind Unter­nehmen gefordert, neu gewonnene Mitarbeiter ebenso wie diejenigen, die bereits gut in das Unternehmen integriert sind, möglichst langfristig zu binden. Im Raum steht die Frage: Was bindet Mitarbeiter überhaupt langfristig an das Unternehmen?


Zudem führt der demografische Wandel nicht nur zu einer drohenden Überalterung der Gesellschaft und der Mitarbeiter eines Arbeitgebers, sondern stellt umgekehrt auch junge Nachwuchskräfte vor die Frage, ob und in welchem Umfang das gesetzliche Rentensystem in den kommenden 30 bis 40 Jahren den Anforderungen an eine zuverlässige Sicherung des späteren Lebensstandards gerecht wird. Alleine auf die private Vorsorge wird sich kaum ein Arbeitnehmer verlassen können.
 

Betriebsrente honoriert Leistung – oder?

Selbstverständlich sind ein gutes Betriebsklima, marktgerechte Entlohnung und ein gutes Image des Arbeit­gebers entscheidende Bindungsfaktoren. Daneben spielt auch die betriebliche Altersversorgung – ein Erfolgs­modell mit über 100-jähriger Geschichte – als 3. Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge eine immer wichtigere Rolle. Auch wenn die betriebliche Altersversorgung in den vergange­nen Jahren immer stärker als Entgeltbestandteil im Sinne der Entlohnung von Leistung verstanden wurde, honoriert sie immer auch – mehr oder weniger stark – die Betriebstreue des Arbeitnehmers. Das Gesetz lässt keinen Zweifel, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Höhe der Betriebsrente ausschlaggebend ist. Dies zeigt nicht nur die (noch) 3-jährige Phase nach Erteilung der Zusage auf betriebliche Altersversorgung, in der die Anwart­schaft auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente schlicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Am deutlichsten wird dies bei der Berechnung der Höhe der späteren Betriebsrente: Hier werden tatsächliche und mögliche Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis gesetzt und die in Aussicht gestellte Betriebs­rente entsprechend gekürzt. Betriebstreue lohnt sich!
 

Betriebliche Altersversorgung macht attraktiv

Spätestens seit der Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung nimmt der Verbreitungs­grad der betrieblichen Altersversorgung zu. Heute wird davon ausgegangen, dass bereits mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer in ein betriebliches Versorgungswerk integriert sind. Dies zeigt, dass Arbeitnehmer sowohl die Notwendigkeit der Vorsorge erkannt haben als auch bereit sind, ihr eigenes Entgelt dafür aufzuwenden. Dies offenbart die Chance für Arbeitgeber, durch eine nennenswerte Mitfinanzierung einer Betriebsrente ein echtes Anreiz- und Bindungssystem zu etablieren, das sich nicht nur vom Wettbewerb abhebt und damit Be­triebs­treue erzeugt, sondern darüber hinaus als Werbemittel im Wettstreit um die Talente auf dem Arbeits­markt genutzt werden kann. Dennoch begnügen sich viele Arbeitgeber mit der ihnen gesetzlich vorgeschrie­benen Gewährung der Entgeltumwandlung. Zu tief sitzen negative Erfahrungen aus der Vergangenheit, wenn sich Risiken aus Pensionszusagen realisiert haben oder die Pensionszusagen selbst mangels adäquater Rück­deckung zum Risiko wurden.
 
Deswegen stellen moderne Vergütungssysteme dem Arbeitgeber heute weit differenziertere und damit auch risikoärmere Wege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung als noch vor einigen Jahren. Neben die klassische Pensionszusage ist mit dem Pensionsfonds ein weiterer Durchführungsweg, neben die Leistungs­zusage eine Beitragszusage mit Mindestleistung, neben die klassische Rückdeckungsversicherung sind Treu­handmodelle und andere Ansparvarianten getreten.
 
In dieser Flexibilität liegt die Chance, für Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und nachhaltig zu bleiben.

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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