Internationale Marken jetzt noch attraktiver: Brasilien, Kanada & Malaysia neu dabei

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​veröffentlicht am 6. Dezember 2019 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Annika Breitinger und Daniela Jochim

 

Eine Marke dient grundsätzlich dazu, einen hohen Wieder­erkennungswert für die eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu schaffen und um sich von der Kon­kurrenz abzugrenzen. Für jeden, der ein Logo oder eine Bezeichnung intern­ational oder sogar weltweit vor Nach­ahmern schützen möchte, ist die internationale Marke, kurz IR-Marke, das Mittel der Wahl.

 

 

 

Hintergrund

Grundsätzlich genießt eine Marke Schutz in dem Land, in dem sie angemeldet wurde. Um flächen­deckenden Markenschutz zu erlangen, kann ein Anmelder zwischen unterschiedlichen Strategien wählen. Zum einen können Marken in den gewünschten Ländern über nationale Anmeldungen gesichert werden. Das ist aber nur dann zu empfehlen, wenn wenige Länder geschützt werden sollen, da na­tionale Anmeldungen in der Regel mit hohen Kosten und viel Verwaltungs­aufwand ver­bunden sind. Denn es gibt keine Marke, die „automatisch” weltweit geschützt ist.
 
Hier kommt die IR-Marke ins Spiel: nach dem sog. „Madrider Markenprotokoll” gibt es die Möglichkeit, bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) mit nur einer Anmeldung in bis zu 122 Ländern Schutz zu be­antragen. Dafür ist erforderlich, dass der Anmelder bereits eine (z.B. deutsche) Basismarke angemeldet oder eingetragen hat. Auf Basis dieser „Heimatmarke” kann der Schutz dann flexibel auf andere Länder ausgedehnt werden. Auf diese unkomplizierte Weise bekommt man dieselben Rechte, die nationale Marken im Ausland gewähren.

 

Sollte später noch Markenschutz in weiteren als den ursprünglich angemeldeten Ländern benötigt werden, kann man die IR-Marke jederzeit nachträglich auf andere Mit­gliedsländer des Madrider Protokolls erstrecken. Dabei gibt es aktuell gute Nachrichten für Markenanmelder und -inhaber: das Madrider System wächst und wächst.

2019 – das Jahr der IR-Marke

In diesem Jahr sind mit Kanada und Brasilien zwei weitere der zehn wirtschaftlich stärksten Länder dem Madrider System beigetreten. Seit dem 17. Juni bzw. 2. Oktober 2019 ist es nun möglich, diese Länder in IR-Marken­anmeldungen zu benennen.

 

Bisher war der Eintragungs- und Markenverwaltungsprozess mit einem höheren Aufwand verbunden, denn es war eine Niederlassung vor Ort er­forderlich oder die nationale An­meldung musste über einen dort ansässigen Rechts­anwalt eingereicht werden. Diese Hürde fällt nun weg: Ein gemeinsamer Antrag bei der WIPO reicht aus, um die Marke in den gewünschten Ländern anzumelden.

 

Neben Brasilien und Kanada hat auch Malaysia seinen Bei­tritt zum Madrider System verkündet. Ab dem 27. Dezember 2019 stehen die Vorteile der internationalen Registrierung von Marken auch in Malaysia zur Ver­fügung.

 

Nachdem sich Malaysia in den letzten Jahren zu einem Industrie­land entwickelt hat und dieses Jahr den 15. Platz in der weltweiten Wertung „doing business 2019“ der World Bank Group erreichte, steigt das Interesse an gewerblichen Schutzrechten vor Ort auch für deutsche Unternehmen erheblich. Neben diesen drei Ländern ziehen auch Süd­afrika, Saudi Arabien und Jordanien in Erwägung, dem Madrider System beizutreten.

 

Es bleibt also auch 2020 spannend, wie sich die IR-Marke weiter entwickelt und welche Länder dem Madrider Protokoll noch beitreten. Für international agierende Unter­nehmen ist der Aufbau von Marken­schutz über eine IR-Marke in jedem Fall eine empfehlenswerte Option.

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