Frankreich: Vereinbarung von Intuitu-Personae-Klauseln in Handelsvertreterverträgen wird wichtiger

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veröffentlicht am 17. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute


Der Kassationsgerichtshof hat die Wichtigkeit der Vereinbarung von Intuitu-Personae-Klauseln in Handelsvertreterverträgen mit juristischen Personen verstärkt.



In zwei aktuellen Urteilen vom selben Tag (Cass. com. 29. Juni 2022 n°20-11.952 und n°20-13.228) hat der Kassationshof zum ersten Mal klargestellt, dass die Nichtbeachtung einer im Handelsvertretervertrag vereinbarten Intuitu-Personae-Klausel durch den Handelsvertreter als schwere Verfehlung einzustufen ist, die eine entschädigungslose Kündigung des Handelsvertretervertrags rechtfertigt.

 

 Zur Erinnerung: Die Bestimmungen der öffentlichen Ordnung des Handelsgesetzbuches sehen vor, dass der Handelsvertreter im Falle der Kündigung seines Vertrages Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat (Artikel L134-12 des Handelsgesetzbuches), außer insbesondere im Falle der Begehung einer schweren Verfehlung durch den Handelsvertreter (Artikel L134-13 des Handelsgesetzbuches).

 

Wenn der Handelsvertreter eine juristische Person ist, wird entschieden, dass die Intuitu personae in Bezug auf die juristische Person selbst und nicht in Bezug auf ihre Geschäftsführer oder Gesellschafter zu beurteilen ist. Sofern keine Sonderklausel vorliegt, sind daher Änderungen in der Kontrolle oder im Management des Handelsvertreterunternehmens keine gültigen Gründe für eine einseitige Kündigung des Handelsvertretervertrags durch den Auftraggeber (Cass. com. 29. Januar 2013 Nr. 11-23.676).

 

Die Aufnahme einer Intuitu-Personae-Klausel, insbesondere in Form einer Genehmigung im Falle einer Änderung der Kontrolle oder des Managements, ist daher notwendig, damit den Auftraggeber ein Mitspracherecht bei diesen Änderungen hat, die jedoch die Tätigkeit des Handelsvertreters tiefgreifend beeinflussen können. Ein Verstoß gegen eine solche Klausel berechtigt den Auftraggeber, den Handelsvertretervertrag wegen schwerer Verfehlung ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen. Dies ist der Beitrag dieser Urteile, die das Interesse an der Aufnahme von Intuitu personae-Klauseln in Handelsvertreterverträge verstärken.

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