Frankreich: Verpflichtende Einrichtung eines Sozial- und Wirtschaftsausschusses in Unternehmen

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​veröffentlicht am 11. Juni 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Der Sozial- und Wirtschaftsausschuss („Comité Social et Economique”, im Folgenden „CSE” genannt) ersetzt in Frankreich seit dem 1. Januar 2018 die innerhalb der Gesellschaft gewählten Arbeitnehmervertreter. Er vereint alle Arbeitnehmervertretungen (IRP), Arbeitnehmerdelegierten (DP), den Betriebsrat (EC) und den Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CHSCT).

 

  
Der Sozial- und Wirtschaftsausschuss muss in Gesellschaften mit mindestens elf Mitarbeitern eingeführt werden, sofern diese Anzahl innerhalb zwölf aufeinander folgender Monate (über einen beliebigen Zeitraum) erreicht wird.

 

Der CSE wird in allen betroffenen Gesellschaften bis spätestens 1. Januar 2020 mit den folgenden Bedingungen umgesetzt:

1. Wurde vor dem 23. September 2017 ein Wahlprotokoll zur Errichtung oder Verlängerung der ehemaligen Arbeitnehmervertretungen abgeschlossen, so wurde ihre Wahl nach den vor diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen durchgeführt. Der CSE muss in dem Fall ab dem 1. Januar 2020 oder zu einem früheren Zeitpunkt eingerichtet werden – entweder durch Tarifvertrag oder durch Beschluss des Arbeitgebers nach Anhörung des Betriebsrats oder falls dies nicht der Fall ist, unter Absprache mit den Arbeitnehmerdelegierten.
 
2. Abgesehen von dieser Annahme hängt das Datum der Gründung des CSE vom Enddatum des Mandats der ehemaligen Arbeitnehmervertretungen ab. Wenn diese Mandate
  • zwischen dem 23. September 2017 und dem 31. Dezember 2017 endeten: Der CSE ist nun in der Gesellschaft eingerichtet. Die Umsetzung musste bis spätestens 1. Januar 2019 erfolgen,
  • zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018 endeten: Ihre Dauer kann entweder durch eine Kollektivvereinbarung oder durch Beschluss des Arbeitgebers nach Anhörung des Betriebsrats – oder in Ermangelung dessen – mit den Arbeitnehmervertretungen oder ggf. mit dem einheitlichen Personalausschuss („DUP=Délégation unique du personnel”) einmal oder mehrfach, um höchstens ein Jahr verkürzt oder verlängert worden sein,
  • zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 enden: Ihre Laufzeit kann um höchstens ein Jahr – einmal oder mehrmals – entweder durch einen Tarifvertrag oder durch Beschluss des Arbeitgebers nach Anhörung des Betriebsrats oder in Ermangelung dessen mit den Arbeitnehmervertretungen oder ggf. dem einheitlichen Personalausschuss verkürzt werden. Die Laufzeit kann nur bis zum Zeitpunkt des Einsatzes des CSE verlängert werden,
  • nach dem 31. Dezember 2019 enden: So enden sie an diesem Tag vorzeitig.

 

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