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veröffentlicht am 6. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Die EU hat in ihrem Amtsblatt „Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083” (kurz: DVO) vom 26. November 2021 die Aussetzung von Zusatzzöllen veröffentlicht. Gegenstand dieser DVO ist die Aussetzung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Am 31. Oktober 2021 kündigten die Vereinigten Staaten die folgenden Änderungen ihrer jeweiligen Schutzmaßnahmen an, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen:
Die EU wird die Anwendung der zusätzlichen Wertzölle, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführt wurden, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 aussetzen. Die Aussetzung wird wie folgt gestaltet:
Die zusätzlichen Wertzölle für die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren, die bis zum 30. November 2021 ausgesetzt sind, sollten ab dem 1. Dezember 2021 weiterhin ausgesetzt werden:
Sollte keine Verlängerung der Aussetzungsmaßnahmen von der EU beschlossen werden, so gelten ab dem 1. Januar 2024 wieder die o.g. Zusatzzölle.
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
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Außenwirtschaft und Zoll