Home
Intern
Nicht in Deutschland ansässige Personen, die deutsches Vermögen von Todes wegen oder schenkweise übertragen bzw. erwerben, sollen künftig höhere Freibeträge erhalten. Das ist im Gesetz zur „Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” (dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, kurz: StUmgBG) vorgesehen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Forderung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach einer Gleichbehandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden beim persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG. Sind weder der Erblasser bzw. Schenker noch der jeweilige Erwerber Inländer, unterliegt der Vermögensübergang zwischen Gebietsfremden nur der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezogen auf sog. Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG. Allerdings gilt bisher statt der zwischen 20.000 und 500.000 Euro gestaffelten persönlichen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG ein einheitlicher Freibetrag von nur 2.000 Euro nach § 16 Abs. 2 ErbStG. Mehrfach hat der EuGH entschieden, dass die erheblich niedrigeren persönlichen Freibeträge beschränkt Steuerpflichtiger aus der Europäischen Union und aus Drittländern unionsrechtswidrig sind. Auch ein zwischenzeitlich in das Gesetz eingeführtes Wahlrecht für Unionsbürger zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG änderte hieran nichts.
Beschränkt Steuerpflichtige sollten das Ziel verfolgen, den vollen Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG zu erlangen. Denn in „Altfällen” vor Inkrafttreten des StUmgBG ist der erheblich niedrigere Freibetrag nach § 16 Abs. 2 ErbStG nach der Rechtsprechung des EuGH europarechtswidrig und eine Kürzung gesetzlich nicht geregelt. Für neue Fälle nach Inkrafttreten des StUmgBG ist in § 16 Abs. 2 ErbStG n.F. zwar die verhältnismäßige Kürzung geregelt, der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch aktuell in 2 anhängigen Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine verhältnismäßige Freibetragskürzung rechtmäßig ist (vgl. II R 53/14 und II R 2/16).
Familie im Unternehmen – Optimierung der Nachfolge
Erste Hilfe für die Nachfolge
Richtig gestalten – Stabübergabe im Mittelstand
Ein Kopf ist nicht genug – Nachfolge in Familienunternehmen
Unternehmer-Ehe in der Krise – Erbrecht des Ehegatten bei Trennung
„Trust” im deutschen Erbrecht – Umgang mit ausländischen Rechtsinstituten
Neue Freibeträge für beschränkt Steuerpflichtige – Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer in den USA – Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten
Neue Gestaltungen im Erbschaftsteuerrecht – Überprüfung bestehender Nachfolgekonzepte
Externe Nachfolgeberatung – Nachhaltige Umsetzung und Veränderungsmanagement
4-Phasen-Modell – Strukturierte Nachfolgeplanung
Firmenvermögen bei der Nachfolgeplanung – Das ist bei der Bewertung zu beachten
Übertragung von Unternehmen im Ausland – Besonderheiten der Unternehmensbewertung
Elke Volland
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Partner
Anfrage senden
Profil
Erbschaftsteuerreform 2016 – Neue Perspektiven für Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Unternehmensnachfolge – Generationswechsel im Familienunternehmen