Due Diligence-Besonderheiten in China: Social Credit System (SCS) und Compliance-Prüfung

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veröffentlicht am 23. September 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

von Sebastian Wiendick und Christina Gigler


Eine Due Diligence in China unterscheidet sich dem Grunde nach nicht wesentlich von Due Diligences in anderen Rechtsordnungen. Es gibt jedoch gewisse chinesische Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Eine davon ist das sog. „Social Credit System” (nachfolgend: „SCS”).



Für Unternehmen konzentriert sich das SCS weitgehend darauf, sicherzustellen, dass die jeweiligen Abtei­lungen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften einhalten. Ziel sei es – so die chinesische Regierung – ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld zu schaffen.

Unternehmen werden zumeist anhand von Standardvorschriften und Einhaltungskriterien bewertet, zu deren Erfüllung sie bereits vor dem SCS gesetzlich verpflichtet waren. Das SCS stellt jedoch auch einige neue und strengere Anforderungen. Eine der potenziell problematischsten ist die Notwendigkeit, Verantwortung für Geschäftspartner zu übernehmen. Selbst wenn ein Unternehmen alle seine gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann es dennoch bestraft werden, wenn bspw. einer seiner Lieferanten auf einer schwarzen Liste steht oder ein negatives SCS-Rating hat.


Due Diligence in China

Eine Due Diligence kann je nach Einzelfall entweder als Teil einer Transaktion (Fusion, Übernahme etc.) oder als eigenständiger „Health Check” durchgeführt werden. Die Prüfung und Beurteilung kann eine reine Status­prüfung, eine „Red Flag”-Prüfung oder eine detaillierte Due Diligence sein.

Eine Due Diligence konzentriert sich je nach Umfang und Themenschwerpunkt auf Bereiche, wie:

  • Einhaltung von Steuer-, Zoll-, Devisen- und Buchhaltungsvorschriften;
  • Status von Lizenzen und Geschäftsumfang im Vergleich zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit;
  • Einhaltung von Gesundheits-, Hygiene- und Umweltvorschriften;  
  • Bescheinigungen über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte;  
  • Prüfung von schriftlichen Arbeitsverträgen und ordnungsgemäßer Vertragsverlängerung;  
  • Mitarbeiterhandbuch;  
  • Zahlung von Gehältern und Boni;  
  • IIT und Sozialversicherungsbeiträge etc.


Speziell für China relevant sind üblicherweise die Prüfung von Regelungen zur Verwendung der Stempel des Unternehmens plus der Umsetzung dieser Regelungen in der Praxis sowie die Prüfung eines etwaigen Verhaltenskodex und die Einhaltung von Anti-Korruptionsregeln. Eine immer wichtigere Rolle spielen zudem die Themen IT und Cyber Security.

Das SCS soll die Einhaltung der oben genannten sowie weiterer rechtlicher Aspekte veranschaulichen und fördern. Es ist somit kein von den genannten Punkten zu separierender Gesichtspunkt, sondern ist vielmehr mit diesen Punkten eng verknüpft. Ziel und Idee des SCS ist es, die Daten zwischen verschiedenen Teilen des Systems und auch der Öffentlichkeit auszutauschen, um das Verhalten der Marktteilnehmer zu überwachen und zu steuern.


Social Credit System

Für das Social Credit-Rating erheben sowohl staatliche Behörden als auch private Unternehmen Daten über das Verhalten von Personen und in China registrierten Unternehmen, auf Basis dessen diverse Bewertungen abgegeben werden. Dabei gibt es nicht nur negative Konsequenzen bei einem schlechten Rating (z.B. Sank­tionen wie Strafzahlungen oder „Blacklisting”), sondern auch eine Art Belohnungssystem bei einem guten Rating (z.B. niedrigere Steuersätze, leichterer Marktzugang oder bessere Bedingungen bei der Kreditvergabe). Die Belohnungsmechanismen sind aktuell jedoch weniger stark ausgeprägt als die Maßnahmen der Sank­tionierung.

Rein ausländische Unternehmen sind vom SCS nicht direkt betroffen, sondern nur chinesische bzw. ausländisch investierte Unternehmen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass sich ein negatives Rating in einem Teilbereich auf andere Teilbereiche ebenfalls negativ auswirken kann. Bspw. kann das Rating eines Unternehmens mit dem Status „nicht vertrauenswürdiger Steuerzahler” nicht nur zu steuerlichen Sanktionen führen, sondern kann auch negativen Einfluss auf Genehmigungsverfahren oder die Reisefreiheit des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens haben.

Der Zeitraum, in dem ein Rating aktualisiert wird, ist nicht einheitlich geregelt. Einige Ratings ändern sich in Echtzeit, andere werden alle paar Monate aktualisiert und  wieder andere nur einmal im Jahr. Dennoch kann jederzeit ein „Blacklisting” oder eine Ratingänderung erfolgen. Somit reicht eine einmalige Überprüfung des Ratings grundsätzlich nicht aus. Das Rating des eigenen Unternehmens bzw. das Rating von Lieferanten und/oder Geschäftspartnern sollte somit regelmäßig auf etwaige Updates überprüft werden. V.a. mit dem Hintergrund, dass für ein Vorgehen gegen ein schlechtes oder falsches Rating gewisse Fristen bestehen können, die es einzuhalten gilt.

Entgegen der in Europa existierenden Befürchtung, ist das SCS bisher keineswegs voll ausgereift und allgegenwärtig. Vielmehr befindet es sich weiterhin in der Entwicklungs- und Verbesserungsphase, auch wenn viele der Mechanismen des Systems bereits heute funktionsfähig sind. D.h., bislang existieren verschiedene Datenbanken, von denen jedoch keine einen vollständigen Datensatz enthält. Das macht es für Unternehmen sehr schwierig, alle relevanten Informationen gebündelt einzusehen oder zu sammeln. Eine sog. Metadaten­bank, die alle relevanten Daten in einer zentralen Datenbank sammelt, gibt es derzeit noch nicht. Eine weitere Hürde für ausländisch investierte Unternehmen ist außerdem, dass die jeweiligen Webseiten auf Chinesisch sind.


Eine Staatsprüfung muss daher nach wie vor bei den unterschiedlichen Behörden vorgenommen werden. Dazu gehören u.a. Folgende:

  • National Enterprise Credit Information Publicity System der State Administration for Market Regulation;
  • China Judgements Online des Obersten Volksgerichtshofs der Volksrepublik China;
  • China Enforcement Information Disclosure Network des Obersten Volksgerichtshofs der Volksrepublik China;
  • Credit China des State Public Credit Information Center;
  • Etc.      


Handlungsempfehlung

Ausländisch investierte Unternehmen mit bestehendem internen Compliance-System, das auf internationalen Standards basiert, sollten an sich bereits jetzt in der Lage sein, einen Großteil der Anforderungen des SCS zu erfüllen.

Dennoch möchten wir Ihnen einige Empfehlungen an die Hand geben, wie Sie Sanktionen durch die Behörden vermeiden und Schäden an Ihrem Unternehmen oder Ihrer Marke verhindern können.

Zuallererst ist es für Unternehmen wichtig herauszufinden, was die genauen Bewertungen und Anforderungen sind, die für Sie gelten. Die Anwendbarkeit der Vorschriften ist für jedes Unternehmen individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren – bspw. von Standort, Branche, Produktportfolio, Import und/oder Export, Produktion oder Handel usw. Des Weiteren sollten Unternehmen prüfen, ob Fake-Unternehmen existieren, die den eigenen Firmennamen verwenden und somit Einfluss auf das eigene Rating nehmen können. Zudem ist es Unternehmen zu raten, eine etwaige Inspektion durch die Behörden nicht abzulehnen, da das zu einer deut­lichen Verschlechterung des eigenen Ratings führen kann. Zuletzt sollten sich Unternehmen regelmäßig über ihr eigenes Rating sowie das Rating von Lieferanten, Dienstleitstern und Geschäftspartnern etc. informieren – zumal sich ein Rating jederzeit ändern kann.


Fazit

Ob bei einer Due Diligence, einer Überprüfung der wichtigsten Lieferanten oder einer Statusprüfung des eigenen Unternehmens: von künftigen Due Diligence bzw. Compliance-Prüfungen in China ist das SCS nicht mehr wegzudenken.


Auch wenn das System des Prinzips derzeit noch nicht voll ausgereift ist und in einer ständigen Entwicklungs­phase steckt, ist es anzuraten, bereits jetzt gewisse Maßnahmen zu ergreifen. Letztlich haben Unternehmen, die in China registriert sind, keine andere Wahl als sich mit dem SCS zu befassen.

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