CSR-Berichterstattung in Polen – Risiken und Chancen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 10. April 2018
 
​Ziel der Berichterstattung jedes Unternehmens ist es, relevante Informationen zu liefern. Dazu gehörten bisher finanzielle Informationen über das Vermögen, die Finanzierungsquellen, die Verschuldung sowie die Liquidität und Rentabilität. In letzter Zeit haben sich aber die Erwartungen der Berichtsadressaten geändert: Sie interessieren sich immer häufiger dafür, wie das Unternehmen die Umwelt schützt oder seine interne Politik im Bereich der Diskriminierungs- bzw. Korruptionsbekämpfung gestaltet.
 

     

Gemäß der Richtlinie 2014/95/EU müssen bestimmte Großunternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss u. a. Informationen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) für das Jahr 2017 in einer sog. „nichtfinanziellen Erklärung” veröffentlichen. Betroffen sind ausschließlich Unternehmen von öffentlichem Interesse – das sind besonders Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats zugelassen sind, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

 

Dementsprechend wurden auch die polnischen Vorschriften aktualisiert. Das polnische Rechnungslegungsgesetz erweitert den Anwendungsbereich um Unternehmen, die beabsichtigen, zu Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne der Richtlinie zu werden, Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel im alternativen Handelssystem zugelassen sind, inländische Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Aufgrund der neuen Regelung ergeben sich die nachfolgend dargestellten Berichtspflichten.

 

Nichtfinanzielle Erklärung

Die Pflicht, erweiterte nichtfinanzielle Informationen zu veröffentlichen, gilt für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme über 85 Mio. Polnischen Złoty bzw. deren Nettoumsatzerlöse über 170 Mio. Polnischen Złoty liegen. In den Lagebericht solcher Unternehmen müssen mindestens Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung aufgenommen werden.

 

Die Erklärung soll eine Beschreibung des Geschäftsmodells, der in Bezug auf die Belange verfolgten Konzepte und deren Ergebnisse, die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen und die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren enthalten. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung können die Unternehmen nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen, wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Vorgaben des UN Global Compact oder die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI). Macht ein Unternehmen davon Gebrauch, hat es in der Erklärung anzugeben, auf welches Rahmenwerk es sich gestützt hat.

 

Anstelle der Aufnahme in den Lagebericht können die EU-Mitgliedstaaten auch die Veröffentlichung der Informationen in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht erlauben, der entweder zusammen mit dem Lagebericht offengelegt oder auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht wird. Deutschland und Polen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

Die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung gilt ggf. auch auf Konzernebene; zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. „Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht”.

 

Beschreibung des Diversitätskonzepts

Börsennotierte Unternehmen, die 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen,
  • über 250 Beschäftigte,
  • Bilanzsumme über 85 Mio. Polnischen Złoty (in Deutschland 20 Mio. Euro) und
  • Nettoumsatzerlöse über 170 Mio. Polnischen Złoty (in Deutschland 40 Mio. Euro)
     

müssen zudem eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Zusammenhang mit den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens verfolgt wird, in die Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht aufnehmen. Das betrifft v.a. Aspekte wie Geschlecht, Alter, geographische Herkunft oder Bildungs- und Berufshintergrund der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Anzugeben sind die Ziele des Diversitätskonzepts sowie die Art und Weise der Umsetzung des Konzepts und die Ergebnisse im Berichtszeitraum. Wird kein Diversitätskonzept angewendet, so ist das in der Erklärung zu begründen.
 

Die Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichts bringt größere Transparenz für das Unternehmen mit sich. Der von der polnischen Wertpapierbörse eingeführte RESPECT-Index bewertet die soziale Verantwortung von Unternehmen, die auf dem Hauptmarkt der Wertpapierbörse notiert sind. Der erste Wert des RESPECT-Indexes betrug 1000 Pkt. (31. Dezember 2008). Innerhalb der letzten Jahre stieg der Wert um 85 Prozent an.
 
Die Pflicht zur Erstellung von nichtfinanziellen Erklärungen wird in Polen rund 300 Unternehmen betreffen. Ungefähr die Hälfte davon sind börsennotierte Unternehmen – die restlichen gehören besonders zum Finanzsektor. Obwohl die Berichterstattung nur für bestimmte Großunternehmen verpflichtend ist, ist es empfehlenswert, dass auch andere Unternehmen schon heute dem globalen Trend folgen.
 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu