BGH entscheidet Schokoladen-Streit: Ritter Sport darf quadratische Form als Marke behalten

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veröffentlicht am 29. Juli 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

​Seit 1932 werden die Schokoladentafeln der Alfred Ritter GmbH & Co. KG in der typischen quadratischen Form hergestellt. Die Idee dahinter war eine praktische – es sollten Schokoladentafeln entstehen, die in die Tasche der damals üblichen Sportjacketts passen, ohne dass sie dort zerbrechen.

  

  

 
Seit den 1990er Jahren ist diese quadratische Form auch als dreidimensionale Marke (3-D Marke) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Einen solchen Schutz können Gestaltungen jeglicher Art erhalten, sofern man ihnen alleine aufgrund ihrer eigentümlichen Form einen Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen entnehmen kann. Klassische Beispiele sind die allseits bekannte Coca-Cola-Flasche oder auch die dem Matterhorn angelehnte Toblerone-Schokolade. 

Konkurrent „Milka“ wollte eine solche Markeneintragung nicht dulden und legte 2011 zwei Löschungsanträge ein. Er berief sich auf das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse und machte geltend, dass die einfache geometrische Form eines Quadrats auch anderen Schokoladenherstellern zur Verfügung stehen müsse. 

Nach einem beinahe 10 Jahre andauernden Streit hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Löschungsanträge mit den Beschlüssen vom 23. Juli 2020 - I ZB 42/19 und I ZB 43/19 zurückgewiesen und höchstrichterlich entschieden, dass die quadratische Schokoladenform weiterhin als 3-D Marke geschützt sein darf.

In der Vorinstanz hatte das Bundespatentgericht zunächst die Löschung der Marken angeordnet. Es war davon ausgegangen, die quadratische Form sei deshalb nicht als Marke schutzfähig, weil sie durch die Art der Ware selbst bedingt sei. Dies sah der BGH anders. Zu Recht – schließlich muss Schokolade nicht zwangsläufig in quadratische Form „gegossen“ sein – siehe die bereits angesprochene „Toblerone“. Nach Ansicht des BGH käme allenfalls § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG als Löschungsgrund in Betracht, wonach Formen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen, nicht zugunsten eines Anbieters monopolisiert werden sollen. Aber auch das sei vorliegend nicht der Fall:

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Thomas Koch kaufe der Verbraucher nicht nur deshalb Ritter Sport-Schokolade, „weil ihm die quadratische Form so gut gefalle.“ Die Form verleihe der Schokolade auch keinen wesentlicher Wert, da sie weder besonders künstlerisch gestaltet sei, noch zu einem bedeutenden Preisunterschied gegenüber ähnlichen Produkten führe. Zwar stelle die Markeninhaberin die quadratische Form ihrer Schokolade mit dem bekannten Werbespruch "Quadratisch. Praktisch. Gut." besonders heraus, was in der Tat dazu führen könne, dass die Verbraucher in der Form einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Schokolade erblicken und damit bestimmte Qualitätserwartungen verbinden. Es lägen aber gerade keine Anhaltspunkte dafür vor, das die quadratische Gestaltung an sich dem Produkt „Schokolade“ einen wesentlichen Wert verleihe. Ein Löschungsgrund sei demnach nicht gegeben.

Somit hat der Schokoladenhersteller weiterhin ein Monopol auf das „Schoko-Quadrat“. „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ wird es daher auf absehbare Zeit wohl nicht in Milka-Lila geben.

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Ines Maier, LL.M.

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