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Am 1. Januar ist das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen” („StaRUG”) in Kraft getreten. Grundlage für die Umsetzung in nationales Recht ist eine EU-Richtlinie und gemessen an dieser Richtlinie wurde das Gesetz mit seinen über 100 Paragrafen sehr umfangreich und komplex gestaltet.
Das StaRUG schließt damit eine oftmals diskutierte Lücke zwischen der gerichtlichen Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und der außergerichtlichen Sanierung. Gleichzeitig beendet es auch die konsens-basierte Sanierungskultur in der Deutschland.
Lars Richter
Diplom-Wirtschaftsinformatiker, MBA
Partner | Business Recovery Services | Rödl Corporate Finance GmbH, Geschäftsführer
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