Die Rechtslage im Bereich der Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Polen

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veröffentlicht am 15. September 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Polen hat im Gegensatz zu Deutschland keine Maßnahmen zur Einführung einer Sorg­faltspflicht für Unternehmer zwecks Sicherung der Menschenrechte und der Einhal­tung der umweltschutzbezogenen Standards in Lieferketten in die polnische Rechts­ordnung ergriffen.



Laut polnischen Pressemitteilungen wird sich die polnische Regierung mit der Einführung rechtlicher Re­ge­lungen so lange zurückhalten, bis es erste Schlussfolgerungen aus und Einschätzungen zu der Geltung des deutschen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (Supply Chain Act) gibt und EU-Vorschriften ausgearbeitet wurden. Polen hat angekündigt, dass es sich aktiv an den Arbeiten zur Ausarbeitung analoger Lösungen auf EU-Ebene beteiligen wird. Höchstwahrscheinlich wird Polen also auf eine entsprechende EU-Richtlinie warten und sie anschließend in nationales Recht umsetzen.


Auswirkung der deutschen Regelung auf polnische Unternehmen

Polnische Unternehmen und deren geschäftsführende Personen müssen sich bewusst sein, dass die An­wen­dung des deutschen Gesetzes nicht nur auf deutsche Unternehmen beschränkt ist. Die deutschen Vorschriften betreffen auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, d.h. Niederlassungen, Zweig­nie­der­lassungen, Büros oder Joint Ventures in Deutschland haben.


In solchen Fällen werden ausländische Unternehmen, die in dem deutschen Supply Chain Act ausgeführten Anforderungen erfüllen müssen, wenn sie die geforderte Schwelle in Bezug auf die Arbeitnehmerzahl über­schreiten. Darüber hinaus können die polnischen Tochtergesellschaften der deutschen Unternehmen, die
unter das Gesetz fallen, erwarten, dass die Prüfungsstandards für die Lieferketten innerhalb der ganzen Unter­nehmens­gruppe vereinheitlicht werden.


Die neuen deutschen Vorschriften werden sich auch auf polnische Lieferanten und Zulieferer, die Teil der Liefer­kette nach Deutschland sind, auswirken, da sie die Erweiterung und/oder Übertragung gewisser Pflichten auch auf diese Unternehmen erfordern.

In der Praxis kann es sich als notwendig erweisen, auch bei polnischen Unternehmen entsprechende interne Richtlinien einzuführen, um die Zusammenarbeit mit den deutschen Unternehmen aufrechtzuerhalten. Von polnischen Lieferanten wird gefordert werden, eine regelmäßige Analyse des Lieferungsrisikos durchzuführen und entsprechende Vorbeugungs- und Behebungsmaßnahmen zu ergreifen, was mit der notwendigen Ein­führung eines Compliance-Verfahrens in den auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen verbunden ist.


Zusammenfassung

Das Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes wird zweifellos die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen deutschen Unternehmen und deren polnischen Lieferanten ändern und eine zusätzliche Her­aus­for­derung für polnische Unternehmen darstellen. Das deutsche Gesetz wird u.a. folgende Aspekte behandeln:

  • Beachtung bestimmter internationaler Übereinkommen;
  • Beschränkung der Kinderarbeit;
  • Missbräuchliche Behandlung der Arbeitnehmer (einschließlich Zwangsarbeit);
  • Vereinigungsverbot;
  • Unangemessene Vergütung;
  • Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Negative Auswirkungen auf die Umwelt.


Polen ist beteiligt an vielen Übereinkommen und internationalen Abkommen, die die Menschen- und Arbeit­nehmer­rechte schützen, u.a. der Europäischen Menschenrechtskonvention. Demzufolge bekämpft das polnische Recht Kinderzwangsarbeit und das polnische Arbeitsgesetzbuch regelt u.a. Fragen der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sowie von Missständen bei der Auszahlung der Vergütung, deren Korrektheit von den staatlichen Behörden (Staatliche Arbeits-inspektion) kontrolliert wird.

Aus diesen Gründen ist anzunehmen, dass die Anpassung der polnischen Unternehmen an die neuen Bedin­gungen der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettengesetz nur wenige Schwierig­keiten bereiten dürfte.

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