Indien: Arbeitsverträge für Expats

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veröffentlicht am 16. Februar 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Während des Auf- oder Ausbaus einer indischen Tochtergesellschaft werden häufig Mitarbeiter aus dem ausländischen Mutterhaus in Indien eingesetzt. Mitarbeiter aus dem Mutterhaus kennen bereits bestehende Gruppenstrukturen, Gruppenwerte und wissen, wie Abteilungen innerhalb der Gruppe untereinander am besten funktionieren. Zudem sehen viele Mitarbeiter einen Auslandseinsatz als Chance in ihrer Karriere, da dieser häufig mit erhöhten Anforderungen und Aufgabenbereichen einhergeht. Je nachdem, wieviel Erfahrung der jeweilige Mitarbeiter bereits im Ausland sammeln konnte, benötigt der Mitarbeiter mehr oder weniger Unterstützung vor Ort. Daher sollten in Arbeitsverträgen für Expats neben steuerrechtlichen und rechtlichen Aspekten auch individuelle Vertragsbestandteile vereinbart werden. Dieser Artikel soll eine Übersicht zu den üblichen Vertragsbestandteilen bei Arbeitsverträgen von deutschen Expats in Indien bieten.
 

 

 

Strukturierung des Auslandseinsatzes

Vor der Vertragserstellung steht die Strukturierung des Auslandseinsatzes allgemein. Um einen Aus­lands­ein­satz als Erfolg verzeichnen zu können, gilt es, diesen sorgfältig von vornherein zu strukturieren. Aus deutscher Sicht wird grundsätzlich zwischen kurzfristigen Einsätzen (bis circa sechs Monaten) und längeren Einsätzen (über sechs Monate) unterschieden. Eine kurze Einsatzzeit wird meist als Abordnung bzw. Dienstreise und ein längerer Einsatz als Entsendung oder Versetzung bezeichnet. Jedem dieser Begriffe liegt ein anderer Vorgang zugrunde.

 

Bei einer Arbeitnehmerentsendung verbleibt der Arbeitgeber in Deutschland und der Arbeitnehmer wird für einen begrenzten Zeitraum in Indien über eine Entsendevereinbarung eingesetzt, kann dabei jedoch seinen wirtschaftlichen Arbeitgeber nach Indien wechseln (einzelfallabhängig). Bei einer Versetzung hingegen wechselt sowohl der rechtliche als auch der wirtschaftliche Arbeitgeber ins Ausland. Dabei wird der deutsche Arbeitsvertrag entweder ruhend gestellt oder gekündigt. Dementsprechend müssen entweder Ent­sen­de­ver­trä­ge, lokale Arbeitsverträge und/oder Ruhensvereinbarungen mit dem Expat getroffen werden.

 

Allgemeine Vertragsbestandteile

Allgemeine Vertragsbestandteile, basierend auf der Strukturierung des Auslandseinsatzes, müssen geschaffen werden. Hierzu gehören unter anderem Dauer des Vertrages, Aufgabenbereiche und Befugnisse, Berichtslinien, Kündigungsrechte/Kündigungsschutz/Kündigungsrechtsfolgen sowie anzuwendendes Recht.

 

Das Gehaltspaket

Steht die Struktur des Arbeitsvertrages, ist häufig das Gehaltspaket ein wichtiger Verhandlungspunkt. Steht das Brutto-Jahreseinkommen inklusive Bonusvereinbarungen fest, so wird in Indien im Falle eines lokalen Arbeitsvertrages ein sog. salary split vorgenommen. Dieser sollte weitestgehend den salary splits anderer indischer Mitarbeiter entsprechen.

 

Ferner müssen zusätzliche Benefits verhandelt werden. Häufige Bestandteile von Arbeitsverträgen von Expats sind mietfreie Unterkunft (ggf. inklusive Haushaltshilfe), Firmenwagen, Fahrer, Umzugspauschalen, Wechsel­kursausgleich, Schulgebühren für begleitende Kinder, Ansprüche auf Heimflüge etc. Alle diese Gehalts­be­stand­teile müssen hinsichtlich ihrer Steuerpflichtigkeit überprüft werden.

 

Sozialversicherung

Für deutsche Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, über das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien während des Auslandseinsatzes weiterhin in Deutschland sozialversichert zu bleiben. Hierbei sind jedoch nur die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung umfasst. Ob und inwieweit die Sozialversicherung für diese Versicherungszweige weiterhin in Deutschland greift, hängt von der Art und Dauer des Auslandseinsatzes ab. Gegebenenfalls müssen entsprechende Anträge bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der DVKA gestellt werden. Falls das Sozialversicherungsabkommen nicht zur Anwendung kommt, müssen ausländische Arbeitnehmer in Indien in das indische Rentenversicherungssystem, den Employees‘ Provident Fund, einzahlen. Für ausländische Arbeitnehmer („International Workers“) besteht, unabhängig von der Entgelthöhe, eine Beitragspflicht zur indischen Sozialversicherung. Jedoch kann ein ausländischer Arbeitnehmer, der aus einem Herkunftsland kommt, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht und der in das indische Sozialversicherungssystem eingezahlt hat, die angesparte Summe mit dem Verlassen Indiens ausgezahlt bekommen.

 

Je nachdem, wie die Sozialversicherung des Expat ausgestaltet wird, müssen entsprechende Klauseln in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

 

Da das Sozialversicherungsabkommen nicht die Krankenversicherung abdeckt, sollte zusätzlich eine Verein­barung getroffen werden, inwieweit der Expat krankenversichert werden soll (über eine internationale Expatversicherung oder lokal über eine indische Krankenversicherung), und wer die Kosten hierfür tragen soll.

 

Steuerrechtliche Aspekte

Eine Konsequenz des Auslandseinsatz ist üblicherweise die Änderung der steuerrechtlichen Ansässigkeit. Diese muss nicht zwingend Vertragsbestandteil sein, sollte jedoch bei der allgemeinen Strukturierung des Auslandseinsatzes und allgemeinen Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

 

Ähnlich wie im deutschen Steuerrecht richtet sich in Indien die Steuerpflicht einer natürlichen Person nach der steuerlichen Ansässigkeit. Dies ergibt sich aus Section 6ff. des Income Tax Act, 1961 (ITA). Anders als in Deutschland ist nicht das Vorhalten einer Wohnstätte, sondern nur die physische Präsenz im Inland entscheidend. Auf den Zweck des Aufenthalts oder die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Es wird grundsätzlich zwischen „resident and ordinarily resident“, „resident but not ordinarily resident“ und „non resident“ unterschieden. Es ist bei der Beurteilung der Steueransässigkeit zu beachten, dass das indische Steuerjahr am 1. April eines Jahrs beginnt und am 31. März des darauffolgenden Jahres endet. Hat der Mitarbeiter innerhalb des indischen Steuerjahrs zum Beispiel seinen überwiegenden Aufenthalt in Indien und behält er eine Wohnung in Deutschland bei, kann er von beiden Staaten als ansässig behandelt werden.

 

In solchen Fällen entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien (DBA) über die Ansässigkeit und die Besteuerungsrechte der Staaten. DBAs versuchen auch, eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu vermeiden, indem sie entweder geeignete Befrei­ungen oder Steuergutschriften vorsehen. Die Anwendbarkeit der Vorschriften des DBAs ist besonders im Jahr der Ausreise und im Jahr der Rückkehr wichtig, da dabei üblicherweise die Gefahr einer Doppelbesteuerung liegt. Daher sollten die Aspekte bereits vor dem internationalen Einsatz entsprechend begutachtet und geplant werden, um eine etwaige Doppelbesteuerung vermeiden zu können.

  

Auf Gruppenebene kann zusätzlich eine sog. Tax Equalization Policy eingeführt werden, die – falls notwendig – Steuerausgleiche für den Mitarbeiter vorsehen, um sicherzustellen, dass der Einsatz im Ausland nicht zu einem steuerlichen Nachteil für den Mitarbeiter führt.

 

Zusammenfassung

Ein Arbeitsvertrag für einen Expat unterscheidet sich erheblich von den Standardarbeitsverträgen. Es sind viele Aspekte hinsichtlich Gehaltspaket, Sozialrecht und Steuerrecht zu berücksichtigen. Damit weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer etwaige Risiken eingeht, sollten bei der Erstellung eines solchen Vertrages ggf. externe Berater herangezogen werden.

 

 



Quelle: CT EXECUTIVE SEARCH, Newsletter Februar 2023

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