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Die Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform 2016 sind deutlich zu spüren: Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz im Dezember 2014 zum dritten Mal für verfassungswidrig erklärt hat, gilt seit 1. Juli 2016 das neue Erbschaftsteuerrecht – es bleibt abzuwarten, ob die gesetzliche Neuregelung verfassungsfest sein wird.
Die Nachfolge in Unternehmensvermögen und die steuerlichen Rahmenbedingungen hierfür sind in vielen Fällen nicht einfacher geworden. Allerdings gibt es noch immer zahlreiche Möglichkeiten, Vermögen möglichst steuerschonend an die nächste Generation oder an einen anderen Nachfolger zu übergeben.
Der Vermögenserhalt über mehrere Generationen und die Vermeidung von Streit in der Familie stehen oftmals im Vordergrund der Überlegungen. Das Themenbündel „Nachfolge” setzt sich bspw. aus der Auswahl des geeigneten Nachfolgers oder der Abfindung nicht bedachter Personen zusammen. Daneben sind v.a. (gesellschafts-)rechtliche, finanzielle und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten abzuwägen sowie eine Vermögensbewertung durchzuführen. Letztere ist erforderlich, um einen Überblick zu erhalten, was bei der Nachfolge an wen verteilt werden kann.
Auch die Internationalisierung spielt bei der Nachfolgeplanung eine wichtige Rolle – z.B. wenn Familienmitglieder (vorübergehend) im Ausland leben oder in Wirtschaftsgüter im Ausland investiert wird. Das Nachfolgekonzept muss daher auf die betroffenen internationalen Rechtsordnungen und Steuerfolgen abgestimmt sein.
Grundsätzlich gilt: Je eher mit der Planung der Unternehmensnachfolge begonnen wird, desto größer sind die Optimierungsmöglichkeiten. Das heißt aber nicht, dass Sie sich als Schenker bereits zu Lebzeiten aller Vermögenswerte und Einflussmöglichkeiten entledigen müssen. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung mit kontinuierlicher Anpassung an die aktuelle Lebenssituation hat sich in der Praxis bewährt.
Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre.
Ihr
Prof. Dr. Christian Rödl
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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)
Rechtsanwalt, Steuerberater
Geschäftsführender Partner
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