Einsatz von Expatriates – Outbound, Inbound und originärer Arbeitskräfteeinsatz

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von Nadja Roß-Kirsch
 

Internationale Mitarbeitereinsätze stellen Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Die rechtlichen Vorgaben sind selbst innerhalb Europas noch weitestgehend uneinheitlich geregelt und die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben ist diffizil, so dass sich Outsourcing in diesem Bereich besonders anbietet.

Die Zahl internationaler Mitarbeitereinsätze bspw. in Form von Entsendungen (Outbound), der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland (Inbound) oder der originäre Einsatz von Mitarbeitern im Ausland nimmt seit Jahren konstant zu. Dabei sind neben organisatorischen Themen eine Reihe rechtlicher und steuerrechtlicher Fragen zu lösen.
 

Unterlagen und Entsendungsrichtlinien

Neben der Beantragung des evtl. notwendigen Aufenthaltstitels (Arbeitsvisum, Blaue Karte EU etc.) oder der Abgabe erforderlicher Meldungen ist auch auf eine korrekte Vertragsgestaltung zu achten, wobei das lokale Recht am Einsatzort berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus gilt es zu klären, in welchem Land der Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenpflichtig wird. Voraussetzung ist hierfür die Kenntnis der ggf. einschlägigen Sozialversicherungsabkommen und der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie die Berücksichtigung weiterer steuerlicher Aspekte (Betriebsstättenrisiko, Verrechnungspreise). Außerdem sollte ein umfassender Versicherungsschutz sichergestellt werden, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden.
 

Des Weiteren empfiehlt sich bei einer Vielzahl von Mitarbeitereinsätzen im Ausland die Einführung von Entsenderichtlinien, die einheitliche Regelungen schaffen. So z.B. zum Steuerausgleich (Tax Protection oder Tax Equalization) der zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten („Cost of Living Allowance”, kurz: COLA). Selbst im Fall von Dienstreisen ins Ausland sind infolge der Fürsorgepflicht und der damit verbundenen Haftung des Arbeitgebers eine Reihe von Aspekten zu bedenken und ein präventives Sicherheitskonzept sowie ein ausreichender Versicherungsschutz sicherzustellen. Das gewinnt insbesondere infolge gestiegener Risiken (Terror, Krieg, Kriminalität, Naturkatastrophen) zunehmend an Bedeutung.
 

Beratung bei Entsendungen

Die meisten mittelständischen Unternehmen verfügen unternehmensintern über keine hinreichenden personellen Ressourcen, um die Fülle an Themen neben dem üblichen Tagesgeschäft effizient zu bearbeiten. Selbst Konzerne mit größeren Rechts- und Steuerabteilungen setzen in diesem Bereich zumindest teilweise auf externe Beratung, da die eigenen Mitarbeiter i.d.R. nur mit dem deutschen Rechts- und Steuersystem vertraut sind. Folglich bietet sich ein vollständiges oder zumindest partielles Outsourcing der mit den Mitarbeitereinsatz verbundenen rechtlichen und steuerlichen Themen an. 

Bitte beachten Sie:

  • Eine rechtzeitige Planung (mit mind. 3 Monaten Vorlaufzeit) und frühzeitige Antragstellungen sind wichtig.
  • Die zuständigen Abteilungen sollten eingebunden werden. 
  • Achten Sie auch auf die Fürsorgepflichten bei Dienstreisen.
  • Berücksichtigen Sie klare vertragliche Regelungen und zwingende landesrechtliche Vorgaben.
  • Steuern und Sozialabgaben sind korrekt abzuführen.
  • Schließen Sie Zusatzversicherungen ab. 

Kontakt

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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